
Zulassungsausschuss
Ein Zulassungsausschuss stellt ein wichtiges Gremium hinsichtlich zu fällender Entscheidung in jedem Bezirk einer kassenärztlichen Vereinigung dar. Die Besetzung des Zulassungsausschuss wird aus Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung und zum anderen durch Vertreter der Krankenkassen in gleicher Anzahl vorgenommen. Die Entschlüsse im Ausschuss keinen mit einfacher Mehrheit bestimmt werden, wobei es die Möglichkeit gibt, einen Berufungsausschuss anzurufen. Dieser Berufungsausschuss muss mit einem Vorsitzenden besetzt sein, welcher die Befähigung das Richteramt ausüben zu dürfen. Obgleich unterliegt dieser Berufungsausschuss der Sozialgerichtsbarkeit.