Warning: include(/www/htdocs/w0184ea1/krankenversicherung.com/neu/php/send.php): failed to open stream: Permission denied in /www/htdocs/w0184ea1/krankenversicherung.com/neu/index2.php on line 343

Warning: include(): Failed opening './php/send.php' for inclusion (include_path='.:/usr/share/php:..') in /www/htdocs/w0184ea1/krankenversicherung.com/neu/index2.php on line 343
befreiung-von-der-versicherungspflicht-der-rentner

Befreiung von der Versicherungspflicht der Rentner

Gleichzeitig mit dem Rentenantrag, tritt für einen Rentner die Versicherungspflicht in einer Krankenversicherung in Kraft, sofern dieser Anspruch auf Rentenzahlung hat. Dafür muss dieser in der gesetzlichen Krankenversicherung selbst oder als Angehöriger versichert gewesen sein. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht der Rentner ist nach § 8, Absatz 1, Nr. 4 im SGB V möglich, allerdings muss der Antrag auf Befreiung spätestens nach drei Monaten, nach dem Beginn der Versicherungspflicht als Rentner gestellt werden. Hat der Rentner noch keine Leistungen in Anspruch genommen, so gilt die Befreiung rückwirkend zum Beginn der Versicherungspflicht als Rentner. Wurden Leistungen beansprucht, gilt die Befreiung erst im darauf folgenden Monat.

Private Krankenversicherung Vergleich !

VON EXPERTEN GEPRÜFT - JETZT KOSTENLOSEN VERGLEICH ANFORDERN


Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme, Auftrags-, Angebotserfassung und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.* Widerrufsrecht: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an uns widerrufen.*



Lexikon

Lexikon

In unserem Lexikon bringen wir Ihnen Fachbegriffe von A bis Z aus dem Bereich der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens näher. Die Palette der Begrifflichkeiten reicht von Aberration bis zum Zulassungsbezirk.