Warning: include(/www/htdocs/w0184ea1/krankenversicherung.com/neu/php/send.php): failed to open stream: Permission denied in /www/htdocs/w0184ea1/krankenversicherung.com/neu/index2.php on line 343

Warning: include(): Failed opening './php/send.php' for inclusion (include_path='.:/usr/share/php:..') in /www/htdocs/w0184ea1/krankenversicherung.com/neu/index2.php on line 343
ende-versicherungspflicht-gkv

Ende Versicherungspflicht (GKV)

Grundsätzlich dann, wenn nach § 5 SGB, Absatz V keine Voraussetzungen mehr für eine gesetzliche Krankenversicherung vorliegt, ist ein Ende der Versicherungspflicht (GKV) möglich. Das ist der Fall, wenn ein Arbeitnehmer durch ein höheres einkommen die Versicherungspflichtgrenze erreicht oder überschreitet. Die Versicherungspflichtgrenze hierbei liegt bei einer Höhe von 48.150 Euro jährlich. In diese Summe müssen auch Sonderzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen) eingerechnet werden. Nach der neuen Gesundheitsreform muss dieses Gehalt mindestens drei Jahre hintereinander erreicht werden, damit im vierten Kalenderjahr dann das Ende der Versicherungspflicht (GKV) erfolgen kann.

Private Krankenversicherung Vergleich !

VON EXPERTEN GEPRÜFT - JETZT KOSTENLOSEN VERGLEICH ANFORDERN


Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme, Auftrags-, Angebotserfassung und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.* Widerrufsrecht: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an uns widerrufen.*



Lexikon

Lexikon

In unserem Lexikon bringen wir Ihnen Fachbegriffe von A bis Z aus dem Bereich der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens näher. Die Palette der Begrifflichkeiten reicht von Aberration bis zum Zulassungsbezirk.