Widerrufsrecht
Mit dem Widerrufsrecht ist für einen Versicherungsnehmer geregelt, dass innerhalb von 14 Tagen nach dem Abschluss eines Versicherungsvertrages, jener Vertrag wieder widerrufen werden kann. Dies bedeutet, dass solch ein Vertrag seine Gültigkeit verliert und der Versicherungsnehmer nicht zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet ist. Wichtig um solch ein Widerrufsrecht auch in Anspruch nehmen zu können ist, dass der Widerruf rechtzeitig durchgeführt wird. Hierzu sollte auf jeden Fall ein Einschreiben verwendet werden, da sich so nachweisen lässt, dass alle bestehenden Fristen eingehalten wurden und der Widerruf fristgerecht bei der Versicherung eingegangenen ist.