Die studentische Krankenversicherung
In Deutschland besteht grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht. Diese gilt für Säuglinge ebenso wie für Rentner oder Personen in Ausbildung. Die Krankenversicherung für Studenten wartet allerdings mit einigen Ausnahmen auf. Diese richten sich nach
- Der Krankenversicherung der Eltern
- Nach dem Alter der Studierenden
- Dem Familienstand der Studentin oder des Studenten
- Einer möglichen Berufstätigkeit während des Studiums
- Der Studiendauer
Der Paragraf 5, Absatz 1 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) besagt:
Versicherungspflichtig sind […] 9) Studenten, die an staatlichen oder anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn für sie aufgrund über oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht, bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder 30. Lebensjahres; Studenten nach Abschluss des 14. Fachsemesters oder nach Vollendung des 30. Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung, familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen […]
Grundsätzlich gilt aber, dass eine Immatrikulation nur möglich ist, wenn Du eine bestehende Krankenversicherung nachweisen kannst. Innerhalb der ersten drei Monate nach Einschreibung kannst Du dich noch dafür entscheiden, ob Du in der Ersatzkasse bleiben möchtest, oder dich lieber privat kranken versichern willst. Diese Entscheidung ist dann mindestens für die gesamte Studiendauer bindend.
Die Regelungen nach § 5, Abs. 1, SGB V gelten auch für Studenten im Praktikum, sofern dieses durch das Curriculum vorgeschrieben ist. In anderen Fällen greift die freiwillige Versicherung.
Beginnst Du nach dem Studium eine angestellte Tätigkeit, kann es sein, dass dein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. In diesem Fall bist Du, trotz vorheriger privater studentischen Krankenversicherung, in einer Ersatzkasse versicherungspflichtig. Warst Du während des Studiums privat krankenversichert, und beginnst nach dem Examen eine selbstständige Tätigkeit, musst Du dich weiter privat versichern.