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Krankenversicherung Studenten | Info Krankenversicherung

Die studentische Krankenversicherung

Die studentische Krankenversicherung

Die studentische Krankenversicherung | Krankenversicherung Studenten

In Deutschland besteht grundsätzlich eine Krankenversicherungspflicht. Diese gilt für Säuglinge ebenso wie für Rentner oder Personen in Ausbildung. Die Krankenversicherung für Studenten wartet allerdings mit einigen Ausnahmen auf. Diese richten sich nach

  • Der Krankenversicherung der Eltern
  • Nach dem Alter der Studierenden
  • Dem Familienstand der Studentin oder des Studenten
  • Einer möglichen Berufstätigkeit während des Studiums
  • Der Studiendauer
 

Der Paragraf 5, Absatz 1 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) besagt:


Versicherungspflichtig sind […] 9) Studenten, die an staatlichen oder anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn für sie aufgrund über oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht, bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder 30. Lebensjahres; Studenten nach Abschluss des 14. Fachsemesters oder nach Vollendung des 30. Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung, familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen […]

Die studentische Krankenversicherung | Krankenversicherung Studenten

Grundsätzlich gilt aber, dass eine Immatrikulation nur möglich ist, wenn Du eine bestehende Krankenversicherung nachweisen kannst. Innerhalb der ersten drei Monate nach Einschreibung kannst Du dich noch dafür entscheiden, ob Du in der Ersatzkasse bleiben möchtest, oder dich lieber privat kranken versichern willst. Diese Entscheidung ist dann mindestens für die gesamte Studiendauer bindend.

Die Regelungen nach § 5, Abs. 1, SGB V gelten auch für Studenten im Praktikum, sofern dieses durch das Curriculum vorgeschrieben ist. In anderen Fällen greift die freiwillige Versicherung.

Beginnst Du nach dem Studium eine angestellte Tätigkeit, kann es sein, dass dein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. In diesem Fall bist Du, trotz vorheriger privater studentischen Krankenversicherung, in einer Ersatzkasse versicherungspflichtig. Warst Du während des Studiums privat krankenversichert, und beginnst nach dem Examen eine selbstständige Tätigkeit, musst Du dich weiter privat versichern.

Wenn die Eltern Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind

Wenn die Eltern Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind | Krankenversicherung Studenten

Am unkompliziertesten und preiswertesten ist es, wenn deine Eltern beide Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. In diesem Fall kannst Du dich dafür entscheiden, einfach in der Familienversicherung weiter beitragsfrei über deine Eltern versichert zu sein.

Die Möglichkeit, in der Familienversicherung zu bleiben, greift bis zu deinem 25. Lebensjahr.

Wann ist die Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus möglich?

Der Gesetzgeber sieht bei der kostenlosen Familienversicherung Ausnahmen vor, die eine beitragsfreie Weiterversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus ermöglichen.

  • 1.) Du hast Wehrdienst abgeleistet.
  • 2.) Deine Studiendauer überschreitet das 25. Lebensjahr aufgrund eines Freiwilligenjahres gemäß dem Bundesfreiwilligengesetz.
  • 3.) Du warst als Entwicklungshelfer tätig.
  • 4.) Du wurdest Eltern mit Geburt eines Kindes und anschließende Betreuung.
  • 5.) Du weist eine bescheinigte Behinderung auf.
  • 6.) Der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen zu einem Hochschulstudium erfolgte über den zweiten Bildungsweg.
  • 7.) Du hattest eine längere Erkrankung.
  • 8.) Du hast in Hochschulgremien mitgewirkt.
  • 9.) Es kam zu einer Nichtzulassung im Auswahlverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung.
  • 10.) Die Betreuung behinderter Familienangehöriger führte zu einer Verlängerung der Studiendauer.
 

Diese Zeiten werden Dir auf die Studiendauer respektive die Überschreitung des Höchstalters angerechnet.

Krankenversicherung für Studenten

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Das monatliche Einkommen aus einer Berufstätigkeit während des Studiums darf bei einer Mitgliedschaft in der Familienversicherung allerdings 425 Euro nicht übersteigen. Als Ausnahme gilt, wenn die Tätigkeit als Minijob eingestuft ist. In diesem Fall greift die Obergrenze des Minijobs von 450 Euro.

Handelt es sich nicht um einen Minijob, sondern um eine reguläre Festanstellung, kannst Du von deinem Jahreseinkommen noch 1.000 Euro Werbungskostenpauschale abziehen. Du kannst also im Jahr 6.100 Euro verdienen, davon 1.000 Euro abziehen und profitierst von der kostenlosen Familienversicherung. Bei einer selbstständigen Tätigkeit entfällt dieser Passus, da es für Selbstständige keine Werbungskostenpauschale gibt. Das Einkommen wird über die Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt.

Beschränkt sich deine Berufstätigkeit auf die Semesterferien, kann das monatliche Einkommen die 425 Euro weit übersteigen. Verdienst Du nur in den Semesterferien Geld, wird dieses Einkommen nicht als regelmäßig gewertet und unterliegt damit nicht den Restriktionen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass bei einem Überschreiten der Einkommensgrenzen die Ersatzkassen auch rückwirkend Beiträge nachfordern können. Um dies zu verhindern, empfiehlt sich vor Antritt des Nebenjobs ein Gespräch mit der Ersatzkasse.

 
 

Meine Studiendauer übersteigt 14 Semester oder ich bin älter als 25 – wie bin ich versichert?

Entfallen die Vorgaben für die Familienversicherung durch eine Studiendauer von mehr als 14 Semestern oder ist die Altersgrenze endgültig erreicht, musst Du dich definitiv selbst Krankenversichern. Die erreichte Altersgrenze gilt mit dem Ende des Semesters, in dem Du sie überschritten hast.

Einmal mehr stehst Du vor der Wahl zwischen einer Mitgliedschaft in ein einer Ersatzkasse und einer privaten Krankenversicherung für Studenten.

Meine Studiendauer übersteigt 14 Semester oder ich bin älter als 25 – wie bin ich versichert? | Krankenversicherung Studenten

Ein oder beide Eltern privat krankenversichert – die Rechtsgrundlage

Ein oder beide Eltern privat krankenversichert – die Rechtsgrundlage | Krankenversicherung Studenten

Sind beide Elternteile Mitglieder einer privaten Krankenversicherung, beispielsweise als Selbstständige, entfällt die kostenlose Familienversicherung. In diesem Fall musst Du dich selbst beitragspflichtig als Studenten Krankenversichern.

Du hast die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung für Studenten oder als freiwillig versicherte Mitglieder in einer Ersatzkasse.

Ist ein Elternteil privat, der andere gesetzlich krankenversichert, ist das Einkommen der Eltern ausschlaggebend. Hat der Elternteil in der Ersatzkasse das höhere Einkommen, kannst Du über diesen ebenfalls in der kostenlosen Familienversicherung Mitglied sein. Ist dies nicht der Fall, hast Du wieder die Auswahl zwischen einer privaten Krankenversicherung und der freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Ein oder beide Eltern privat krankenversichert – die Rechtsgrundlage

Neben den Beitrag, den Sie als pflichtversicherter Arbeitnehmer oder vielleicht auch als freiwillig versicherter Selbstständiger, Beamter oder Student zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, gibt es in diesem Krankenversicherungssystem noch eine Besonderheit. Diese besteht in der sogenannten Familienversicherung. Die Familienversicherung beinhaltet, dass sich minderjährige Kinder des Hauptversicherten sowie unter bestimmten Voraussetzungen dessen Ehepartner kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern können.

Bei Ehepartnern ist die kostenlose Familienversicherung unter der Voraussetzung möglich, dass der Partner entweder lediglich eine geringfügige Beschäftigung ausübt (bis 450 Euro/Monat), gar kein Einkommen erzielt oder mit seinem monatlichen Einkommen die Grenze von 425 Euro (beispielsweise durch selbstständige Tätigkeit) nicht überschreitet. Kinder sind bis zum Beginn einer beruflichen Tätigkeit oder eines Studiums über den Hauptversicherungsnehmer kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Aus diesem Grund ist die gesetzliche Krankenversicherung hinsichtlich möglichst günstiger Beiträge sicherlich vor allem für Familien ab zwei Kindern besonders interessant, da in diesem Fall meistens ein Kostenvorteil gegenüber einer privaten Krankenversicherung besteht.

Ein oder beide Eltern privat krankenversichert – die Rechtsgrundlage | Krankenversicherung Studenten

Sonderstatus Beamtenkind

Warst Du bisher über deine Eltern im Rahmen der Beihilfe versichert, ändert sich daran bei Studienbeginn nach dem Abitur zunächst einmal nichts. Allerdings greift die Beihilfe bei Dir nur für die Dauer der Kindergeldberechtigung deiner Eltern. In der Regel wird das Kindergeld bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres gezahlt. Tritt dieser Zeitpunkt ein, kannst Du zwar weiter privat krankenversichert bleiben, die Zuschüsse des Staates zur Heilbehandlung entfallen jedoch. Dies bedeutet für dich, dass Du den vollen Beitrag zu deiner studentischen Krankenversicherung selbst aufbringen musst.

Sonderstatus Beamtenkind | Krankenversicherung Studenten
 

Privat oder gesetzlich – was ist besser?

Die klassische private Krankenversicherung orientiert sich sowohl vom Beitrag als auch von den Leistungen an den Konditionen der freiwilligen Krankenversicherung für Studenten der Ersatzkassen. Einige Anbieter ermöglichen eine private Krankenvollversicherung für Studenten, welche von den Leistungen einer klassischen Krankenvollversicherung entspricht. Diese bieten die Vorzüge des Status eines Privatpatienten, beispielsweise auch bessere Leistungen. Die Beiträge liegen über denen der freiwilligen Krankenversicherung der Ersatzkassen, sind aber mit Hinblick auf den Studentenstatus bis zu einem gewissen Lebensjahr gedeckelt.

Die Wahl zwischen Kasse und privat ist zum einen Geschmackssache. Zum anderen spielt aber auch das Studium selbst und der spätere Beruf eine Rolle bei der Auswahl. Der Studiengang Lehramt impliziert, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit zunächst das Referendariat kommt und anschließend die Verbeamtung. In diesem Zusammenhang kannst Du als Student schon während der Uni die Weichen auf deine spätere Krankenversicherung stellen.

Privat oder gesetzlich – was ist besser? | Krankenversicherung Studenten
 

Der Beitrag der Krankenversicherung für Studenten

Sowohl für die gesetzliche Krankenversicherung als auch für die private Krankenversicherung für Studenten lässt sich keine verbindliche Aussage über die Beitragshöhe machen. War der Beitrag für die Ersatzkasse einheitlich, ergeben sich hier inzwischen auch Differenzen.


 

Der Beitrag in der Ersatzkasse für die freiwillige Krankenversicherung

Neben einem Grundbeitrag von 66,33 Euro monatlich (Wintersemester 2016 / 2017) erheben die Ersatzkassen noch Zusatzbeiträge. Diese fallen von Kasse zu Kasse unterschiedlich hoch aus. Hier ein Auszug aus der Übersicht der Anbieter:

Günstigste Anbieter:
Krankenkasse Beitrag Öffnung
AOK Sachsen-Anhalt 68,27 EUR regional
Metzinger BKK 68,27 EUR regional
BKK PFAFF 68,92 EUR regional
BKK Scheufelen 68,92 EUR regional
hkk Krankenkasse 70,16 EUR bundesweit
AOK PLUS 70,22 EUR regional
Ersatzkassen mit dem höchsten Beitrag:
Krankenkasse Beitrag Öffnung
SIEMAG BKK 75,41 EUR regional
DAK-Gesundheit 76,06 EUR bundesweit
KKH Kaufmännische Krankenkasse 76,06 EUR bundesweit
BKK HENSCHEL Plus 76,71 EUR regional
VIACTIV Krankenkasse 77,36 EUR bundesweit
BKK Vital 78,01 EUR regional

Wie weit die Schere auseinander geht, zeigt das Ende der Tabelle:

Dazu kommt, dass nicht alle Ersatzkassen jedem Studenten offen stehen, da sie regional beschränkt agieren, wie beispielsweise die AOKs.

Der Beitrag zur studentischen Krankenversicherung erhöht sich noch um die Kosten für die gesetzliche Pflegeversicherung. Der reine Beitrag für die Krankenkasse erhöht sich noch um den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Dieser beläuft sich seit dem 1.1.2017 auf monatlich 16,55 Euro. Für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr erhöht er sich auf 18,17 Euro.

Der Beitrag in der Ersatzkasse für die freiwillige Krankenversicherung | Krankenversicherung Studenten

Trotz der Abweichungen im Zusammenhang mit dem Zusatzbeitrag ist der Beitrag für die studentische Krankenversicherung gesetzlich geregelt. Eine Ersatzkasse darf keine Risikozuschläge bei Vorerkrankungen erheben und hat, sofern keine regionalen Einschränkungen greifen, einen Annahmezwang (Kontrahierungszwang).

Ermittlung des Ersatzkassenbeitrages

Die Berechnungsgrundlage für die Studentenkrankenversicherung in der Ersatzkasse leitet sich aus zwei Größen ab. Zum einen aus dem allgemeingültigen Beitragssatz von 14,6%. Die Bezugsgröße dafür ist der aktuelle BAföG-Höchstsatz, aktuell 649 Euro. Darauf aufbauend werden dann 7/10 des Satzes als Beitrag zugrunde gelegt:

649 Euro * 14,6% =94,75 Euro. Daraus 7/10 ergibt 66,33 Euro. Der Zusatzbeitrag der einzelnen Kassen wird jedoch mit 100% kalkuliert, die 7/10-Regelung greift in diesem Fall nicht.

Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt 2,55% aus dem BAföG-Höchstsatz, allerdings auch ohne Kürzung: 649Euro * 2,55% = 16,55 Euro. Die Erhöhung bei kinderlosen Studenten über 23 Jahren resultiert aus dem Beitragszuschlag von 0,25%.

Versicherung Beitrag/Monat
Krankenversicherung (seit Wintersemester 2016/17) 66,33 € + Zusatzbeitrag
Pflegepflichtversicherung für kinderlose Studierende über 23 J. (ab 2017) 18,17 €
Pflegepflichtversicherung für alle anderen Studierenden (ab 2017) 16,55 €

Der Beitrag für die private Krankenversicherung für Studenten

Anders verhält es sich bei der Beitragsberechnung bei der privaten Krankenversicherung für Studenten. In diesem Fall bedingen drei Komponenten den monatlichen Beitrag:

  • Das Alter bei Eintritt in die private Krankenversicherung
  • Das Leistungsspektrum bei den gewählten Tarifen.
  • Mögliche Vorerkrankungen.
 

Private Krankenversicherungen bieten, anders als die Ersatzkassen, unterschiedliche Absicherungsmöglichkeiten. Hierzu einige Beispiele:

 
Der Beitrag für die private Krankenversicherung für Studenten | Krankenversicherung Studenten

Ersatzkasse

  • Mehrbettzimmer im Krankenhaus
  • Regelleistung bei Zahnersatz
  • Kassenärztliche Leistungen
Ersatzkasse | Krankenversicherung Studenten

private Krankenversicherung

  • Wahlweise auch 1- oder 2-Bettzimmer
  • Hochwertiger Zahnersatz
  • Privatärztliche Leistungen
 
 

Es besteht bei einer privaten Krankenversicherung natürlich auch die Option, nur Basisleistungen in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall wird der Versicherungsschutz natürlich günstiger.

Die privaten Krankenversicherer haben aber auch das Recht, bei Vorerkrankungen, beispielsweise Neurodermitis oder anderen chronischen Leiden, den Beitrag um einen sogenannten Risikozuschlag zu erhöhen.

Da der Beitrag von Gesellschaft zu Gesellschaft variiert, ist es sinnvoll, dass ihr euch Angebote erstellen lasst, und diese, auch mit Blick auf die versicherten Leistungen, vergleicht.

private Krankenversicherung | Krankenversicherung Studenten
 

 

Alter 30 oder 14 Fachsemester – Ende der Krankenversicherung für Studenten

Zunächst einmal besteht während des gesamten Studiums eine Versicherungspflicht. Der Begriff „freiwillige Versicherung“ bezieht sich nur auf die Wahl zwischen Ersatzkasse und privater Versicherung. Auch während eines Urlaubssemesters müsst ihr eine Krankenversicherung nachweisen.

Nicht immer ist das erste Studium die beste Wahl, zahlreiche Studenten schlagen nach den ersten Semestern eine andere Richtung ein. Für die freiwillige Krankenversicherung zählen zunächst die Fachsemester. Wer nach drei Semestern Jura auf Physik umsteigt, kann also in der Summe 17 Semester in der Krankenversicherung für Studenten versichert sein. Der Gesetzgeber möchte aber verhindern, dass jemand mit 29 Jahren noch einmal ein Studium beginnt, um weiterhin von den günstigen Prämien zu profitieren. Aus diesem Grund wurde die Altersgrenze von 30 Jahren eingeführt.

Ausnahmen zur Regelung

Es gibt allerdings, wie auch bei der Familienversicherung, Ausnahmen, welche eine Überschreitung der Altersgrenze 30 zulassen:

  • Notwendiges (!) Aufbaustudium im Anschluss an das Erststudium (eine Erhöhung der Berufschancen durch ein zweites Studium wird nicht als Grund akzeptiert.)
  • Wenn die schulische Hochschulzugangsberechtigung auf dem zweiten Bildungsweg erlangt wurde. (Bestimmte Voraussetzung
  • Wenn ihr während des Studiums kranke oder behinderte Familienangehörige pflegen musstet.
  • Wenn ihr selbst über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten erkrankt wart.
  • Wenn ihr selbst an einer eigenen Behinderung leidet (maximale. Verlängerung: 7 Semester).
  • Wenn ihr Eltern wurdet und das Kind und anschließend betreut habt (maximale. Verlängerung: 6 Semester).
  • Bei der Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres
  • Aufgrund der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst
  • Eure Mitarbeit in Hochschulgremien wird ebenfalls bei der Studiendauer über das 30. Lebensjahr hinaus berücksichtigt.

 

Hast Du als Mitglied einer Ersatzkasse die Altersgrenze erreicht oder überschreitest die Studiendauer von 14 Semestern, musst Du dich dann ganz normal freiwillig versichern. Der Beitrag steigt dann auf rund 175 Euro monatlich. Die Frist beginnt mit Beginn des folgenden Semesters.

Krankenversicherung für Studenten

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Ausnahmen zur Regelung | Krankenversicherung Studenten

Was passiert im Examen?

Bist Du aus der studentischen Krankenversicherung ausgeschieden, hast dich aber zum Examen gemeldet, kannst Du dich in der Ersatzkasse zu einem günstigeren Beitrag für weitere sechs Monate versichern. Je nach Versicherer beträgt der ermäßigte Beitrag rund 125 Euro.

Was passiert im Examen? | Krankenversicherung Studenten

Berufstätigkeit während des Studiums

Wir sind bereits kurz auf den Sachverhalt eines Jobs während der Uni eingegangen. Neben den bereits erwähnten Jobs mit Einkommensgrenzen besteht aber durchaus auch die Möglichkeit, neben der Uni in einer Festanstellung, beispielsweise mit 10 oder 15 Stunden in der Woche zu arbeiten. Ist dieser Sachverhalt gegeben, seid ihr über euren Arbeitgeber ganz normal sozialversichert. Dies schließt neben der Krankenversicherung auch die Abgaben für die gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung mit ein. Der Krankenkassenbeitrag ermittelt sich dann aus eurem Bruttoeinkommen.

Berufstätigkeit während des Studiums | Krankenversicherung Studenten

Das duale Studium

Das duale Studium bedeutet, dass ihr parallel zur Universität in einem festen Angestelltenverhältnis steht. Laut einer Entscheidung des Gesetzgebers sind Studenten in einem dualen Studiengang wie Auszubildende einzustufen. Der Krankenversicherungsbeitrag orientiert sich folglich an der Höhe deiner Ausbildungsvergütung, nicht an deinem Status als Student.

Auf der anderen Seite hast Du aber die Möglichkeit, deine Aufwendungen für das Studium steuerlich geltend zu machen, deine Einkommenssteuerschuld also signifikant zu senken.

Das duale Studium | Krankenversicherung Studenten

Was passiert bei einem Auslandssemester?

Viele Studenten nutzen heute die Möglichkeit, beispielsweise über Erasmus ein Semester im europäischen Ausland zu absolvieren. Natürlich besteht während dieser Zeit weiterhin die Versicherungspflicht als Student. Im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens innerhalb der Europäischen Union bist Du auch als Student im Ausland krankenversichert. Es empfiehlt sich aber auch für ein Studium innerhalb Europas der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Ausländische Ärzte behandeln deutsche Studenten gerne als Privatpatienten und rechnen gegen bar einen höheren Behandlungssatz ab, so immer wieder in Frankreich geschehen.

Ohne Auslandskrankenversicherung bleibst Du auf den Kosten sitzen. Bei einem Studium außerhalb Europas besteht die Pflicht einer Krankenversicherung im jeweiligen Gastland.

Was passiert bei einem Auslandssemester? | Krankenversicherung Studenten

Eine Anmerkung zur privaten Krankenversicherung für Studenten

Der Trend, nach dem Examen eine selbstständige Tätigkeit zu wählen, hält an. Wer sich während der Uni privat krankenversichert kann, wie wir bereits erwähnt haben, mit Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit nicht wieder in eine Ersatzkasse wechseln.

Bei den meisten Studenten ist die Lebensplanung mit Aufnahme des Studiums jedoch noch nicht in Stein gemeißelt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung kennen die Privaten keine Familienversicherung. Eine Elternschaft nach Beendigung des Studiums bedeutet, dass der Nachwuchs, möglicherweise auch die Mutter, ebenfalls privat krankenversichert werden muss. Als Ausnahme gilt, dass die Eltern unverheiratet sind und die Mutter in einer Ersatzkasse versichert ist.

Sinnvoller ist es daher, während des Studiums vielleicht doch in einer Ersatzkasse versichert zu sein, und mögliche Optimierungen des Versicherungsschutzes dort durch private Zusatzversicherungen vorzunehmen. Die endgültige Entscheidung zugunsten einer privaten Krankenversicherung kannst Du immer noch treffen, wenn sich dein Unternehmen so weit etabliert hat, dass die Beiträge für eine private Krankenvollversicherung für die gesamte Familie keine Lücke in das monatliche Budget reißen. Eine individuelle Beratung ist hier aber ebenfalls unbedingt angeraten.