Wie sieht es mit der Krankenversicherung in der Pension aus?
Viele Beamte entscheiden sich im Alter dafür, entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben – das gilt gerade für die unteren Besoldungsgruppen – oder rechtzeitig in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Der Grund dafür sind die Beiträge, die sie im Alter zahlen müssen. Da sich bei den privaten Versicherern die Höhe des Beitrags in aller Regel nach dem Alter richtet, stellen diese Kosten für sie ein vermeintlich höheres Risiko dar. Diese Unsicherheit liegt aber in erster Linie daran, dass die Betroffenen meist nicht wissen, wie sich die Krankenversicherungsbeiträge im Pensionsalter berechnen. Ein weiterer Risikofaktor für die Rentner stellt die Tatsache dar, dass sich das Krankheitsrisiko im Alter erhöht, weshalb sie mit höheren Zuzahlungen rechnen müssen.
Allerdings ist es ein Irrglaube, zu meinen, dass die gesetzliche Krankenversicherung für pensionierte Beamte günstiger ist. Der Grund: Auch Rentner müssen bereits seit 1983 Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen, die sich an der Höhe des monatlichen Einkommens orientiert. Der allgemeine Beitragssatz gilt für Rentner sogar bereits seit 1997.
Das bedeutet, dass für Pensionäre die private Krankenversicherung meist die günstigere Alternative darstellt. Der Grund: Sie haben auch als Pensionisten einen Anspruch auf die Beihilfe ihres ehemaligen Dienstherrn – und dieser Anspruch besteht lebenslang. In den meisten Fällen liegt der Beitragssatz für Pensionäre und beihilfeberechtigte Ehepartner bei 70 Prozent.
Das gilt für Pensionäre mit einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung
Pensionäre sind automatisch freiwillig versichert, sofern sie während der zweiten Hälfte des Erwerbslebens weniger als 90 Prozent der Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. In diesem Fall gelten für Pensionäre die gleichen Regeln wie für Versicherte, die sich freiwillig gesetzlich versichert haben.
Entscheidend für die Berechnung der Beiträge ist das monatliche Gesamteinkommen. Der volle Beitragssatz wird also auch auf sämtliche private Einkommen wie etwa Rentenversicherungen, Zins- und Mieteinnahmen oder die Erträge aus Sparverträgen angerechnet.
Die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung tritt außerdem ein, sofern der Beamte während seiner Erwerbstätigkeit größtenteils in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. Er würde dann eigentlich den Status eines Pflichtversicherten erreichen. Überschreiten seine Einkünfte jedoch die Jahresarbeitsentgeltgrenze, muss der Pensionär in der gesetzlichen Krankenversicherung den Höchstsatz bezahlen.
Allerdings bleiben die Kosten entgegen der weit verbreiteten Meinung auch in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht auf einem konstanten Niveau. Im Schnitt betragen die Kostensteigerungen alljährlich 5,5 Prozent.
So sehen die Kosten für Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung aus
Ein Beamter kann lediglich dann in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, sofern er während seines Berufslebens einen Rentenanspruch erworben hat und die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt hat. Ist er jedoch mit Eintritt ins Pensionsalter schon privat vorversichert, hat er keine Möglichkeit mehr, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Erfüllt hat ein Beamter die Vorversicherungszeit dann, wenn er in der zweiten Hälfte seines Berufslebens zu mindestens 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war – das gilt auch, wenn diese Bedingung im Rahmen der Familienversicherung erfüllt wurde.
War die Ehefrau während der Erwerbstätigkeit ihres Mannes gemeinsam mit ihm in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, wird für sie ein eigener Beitrag berechnet, sobald ihr Ehemann in den Ruhestand eintritt. Der Grund: Sobald die Rente bezogen wird, entfällt in der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit, die Familienversicherung beizubehalten. Das heißt: Sowohl die Ehepartner als auch die Kinder, die bis dahin mitversichert waren, müssen nun selbst ihren Beitrag zahlen – ganz gleich, ob sie über ein eigenes Einkommen verfügen oder nicht.
Dabei gilt:
Wie hoch der Beitrag ist, den der Pensionär monatlich bezahlen muss, hängt davon ab, wie hoch dessen monatliche Bezüge sind. Einen Anteil an den Beiträgen für die gesetzliche Krankenversicherung erhalten sie – anders als normale Rentner – allerdings nicht, weil sie eben nach wie vor beihilfeberechtigt sind. Pensionäre müssen in der gesetzlichen Versicherung also sowohl die Beiträge für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung komplett selber zahlen. Sofern der Pensionär über zusätzliche regelmäßige Einnahmen verfügt, die vergleichbar mit der Pension sind, ist er dazu verpflichtet, auf diesen Teil des Einkommens den vollen Beitragssatz zu bezahlen. Das betrifft beispielsweise einen Hinzuverdienst, wenn der Pensionär in Altersteilzeit arbeitet. Auf alle anderen Arten von Einkünften wie etwa für Mieteinkünfte müssen jedoch keine Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden.
So sieht die Kostensituation in der privaten Krankenversicherung für Beamte aus
Aufgrund der Beitragsentwicklung wird die private Krankenversicherung aktuell stark kritisiert. Ein oft genanntes Argument lautet, dass die Beiträge im Alter zu hoch seien. Jedoch trifft dieses Argument nur in Einzelfällen zu. Der Grund: Die Versicherungsgesellschaften bilden während des gesamten Versicherungszeitraums sogenannte Altersrückstellungen, damit die Beiträge im Alter auf einem moderaten Niveau bleiben können – die privaten Gesellschaften verhindern dadurch also einen überproportionalen Anstieg der Beiträge im Alter. In der Praxis läuft dies so ab: Bei den Versicherten wird in jungen Jahren ein bestimmter Betrag aufgeschlagen, der zurückgestellt wird. Die Versicherten sammeln also umso höhere Altersrückstellungen an, je früher sie sich privat versichern – und umso niedriger fallen dann eben auch ihre Beiträge im Alter aus. Diese Form der Altersrückstellung bilden die Versicherer auf freiwilliger Basis. Des Weiteren gibt es seit dem Jahr 2000 eine gesetzliche Bestimmung, die vorschreibt, dass auf den Beitrag ein Zuschlag in Höhe von zehn Prozent erhoben werden muss, der ausschließlich dazu verwendet werden darf, den Beitrag im Rentenalter auf einem niedrigeren Niveau zu halten.
Allerdings gibt es natürlich auch Fälle, in denen der Tarif im Alter dramatisch ansteigt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sich ein Versicherungsnehmer für einen geschlossenen Tarif entscheidet und versäumt hat, den Tarif rechtzeitig zu wechseln. Den Betroffenen bieten die privaten Versicherer aber an, dass sie in den Basistarif wechseln können. Dort ist das Leistungsspektrum aber ungleich geringer. Von den Leistungen her entspricht der Basistarif nämlich dem Angebot der gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür darf der Beitrag auch nicht höher ausfallen als der Höchstsatz in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine zusätzliche Kostenentlastung ergibt sich durch die Altersrückstellungen, die der Beamte während seines Berufslebens angesammelt hat.
Für Pensionäre ist es allerdings fast unerheblich, in welchem Tarif sie versichert sind. Schließlich müssen sie dank ihres Anspruchs auf Beihilfe lediglich rund 30 Prozent des Beitrags bezahlen. Das gilt auch für Ehepartner, sofern sie beihilfeberechtigt sind und für weitere Familienmitglieder, sofern der Pensionär für diese unterhaltspflichtig ist. Pensionäre zahlen in der privaten Krankenversicherung also nicht nur einen geringeren Beitrag, sondern erhalten auch mehr Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung.