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Krankenversicherung in der Ausbildung | Info Krankenversicherung

Krankenversicherung in der Ausbildung: Besonderheiten, Krankenkassenwahl und entstehende Kosten

Krankenversicherung in der Ausbildung: Besonderheiten, Krankenkassenwahl und entstehende Kosten

Krankenversicherung in der Ausbildung: Besonderheiten, Krankenkassenwahl und entstehende Kosten | Krankenversicherung in der Ausbildung

Mit dem Start der Ausbildung beginnt für junge Erwachsene ein neuer Lebensabschnitt. Sie legen die Weichen für ihr zukünftiges Berufsleben, verdienen in der Regel aber auch zum ersten Mal das eigene Geld. Doch bevor es soweit ist, müssen sich Azubis einem regelrechten Bürokratie-Berg stellen, denn neben der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags müssen die Sozialversicherungen abgeschlossen und geregelt werden. Wie jeder andere Mensch sind in Deutschland auch Azubis krankenversicherungspflichtig. Beinahe jede gesetzliche Krankenkasse und auch sämtliche privaten Versicherungsgesellschaften bieten eine Krankenversicherung für Auszubildende an.

Warum müssen sich Auszubildende selbst versichern?

Während der Schulzeit sind die meisten Jugendlichen familienversichert. Das heißt: Sie genießen über die Familienversicherung der Eltern einen kostenfreien Schutz. Diese Option besteht für Auszubildende, die eine Vergütung von Ihrem Ausbildungsbetrieb erhalten, nicht mehr. Demnach müssen sich junge Männer und Frauen, die eine duale Ausbildung beginnen, selbst versichern. Für sie gilt in den gesetzlichen Krankenkassen der gleiche Beitragssatz wie für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer. Eine Ausnahme bilden hier Beamte in Ausbildung, da diese bereits während der Ausbildung als Beamtenanwärter Beihilfe erhalten, und sich somit privat versichern können.

Der Gesetzgeber hat entschieden, dass Auszubildende mit dem Beginn ihrer Ausbildung automatisch in den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert sind. Sie haben also nicht die Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung.

Grundsätzlich besteht mit Aufnahme der Berufsausbildung eine Versicherungspflicht in folgenden Bereichen:

  • Kranken- und Pflegeversicherung (Vertragsabschluss erfolgt gemeinsam)
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
 

Zwar sind Auszubildende ganz normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, Lohnsteuer müssen sie von der Bruttovergütung allerdings nicht abführen. Dies liegt in erster Linie an dem niedrigen Einkommen, das nach dem deutschen Steuerrecht noch steuerfrei ist.

Krankenkassen und Anwartschaften für Auszubildende im Vergleich!

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So finden Auszubildende die richtige Krankenkasse

Von Seiten der Bundesregierung wird der Beitragssatz für die Krankenkasse festgelegt. Demnach arbeiten die beinahe 100 verschiedenen Krankenkassen, die es in Deutschland gibt, mit dem gleichen Beitragssatz. Unterschiede zwischen den monatlichen Kosten gibt es für die Versicherten trotzdem, denn jede Krankenversicherung hat das Recht einen Zusatzbeitrag zu erheben. Dieser fällt unterschiedlich aus, treibt den Gesamt-Beitragssatz aber in die Höhe.

Die Beiträge in die gesetzliche Krankenkasse sind auch für Auszubildende einkommensabhängig. Sie werden prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet, wobei hier 50 Prozent durch den Arbeitgeber und 50 Prozent durch den Azubi getragen werden müssen. Eine Ausnahme bilden die Zusatzbeiträge, die von den Versicherten in vollem Umfang selbst getragen werden müssen. Auszubildende können weitgehend frei zwischen den auf dem Markt vertretenen Krankenkassen aussuchen. Es gibt unter den gesetzlichen Kassen nur wenige Gesellschaften, die lediglich regional aktiv sind oder als Betriebskrankenkasse einem Unternehmen angehören.

So finden Auszubildende die richtige Krankenkasse | Krankenversicherung in der Ausbildung
 

Auszubildende sollten die Auswahl der Krankenversicherung vor allem von den Leistungen abhängig machen, die ihnen geboten werden.

  • Neben der Grundversicherung, die bei allen Krankenkassen weitgehend gleich ist, locken viele Versicherer in Deutschland mit attraktiven Extras für Auszubildende.
  • Gerade für junge Erwachsene können sich die Bonusprogramme, die bei vielen Assekuranzen zu finden sind, lohnen. Im Zuge dieser Programme werden Prävention und eine gesunde Lebensweise belohnt. Teilweise erhalten die Versicherten bei Erfüllung aller Kriterien eine Beitragsrückerstattung.
  • Mit der Vereinheitlichung des Beitragssatzes haben sich Zusatzleistungen zum wichtigen Wettbewerbsmerkmal bei den Krankenkassen entwickelt. Im Kampf um die Gunst der jungen Versicherten versprechen sie daher attraktive Extras. Neben einem kostenfreien Auslandsreiseschutz gehört hierzu insbesondere die Kostenübernahme von Empfängnisverhütung.
  • Bei den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen können Sie aus einer Vielzahl an Wahltarifen aussuchen. Einige Wahltarife sind speziell auf die Bedürfnisse von Auszubildenden abgestimmt und locken beispielsweise mit der Beitragsrückerstattung.
 
 
 

Wie werden die Beiträge gezahlt?

Nehmen junge Erwachsene eine Ausbildung auf, unterzeichnen sie einen Ausbildungsvertrag mit einer fest vereinbarten Ausbildungsvergütung. Diese steigt in der Regel mit jedem Ausbildungsjahr und befindet sich im dritten Lehrjahr in der Nähe des späteren, branchenabhängigen Einkommens. Ausgezahlt wird aber nur das Nettogehalt. Wie bei einem Arbeitnehmer behält der Ausbildungsbetrieb die Beiträge für die Sozialversicherungen, die vom Bruttoeinkommen abgezogen werden, direkt ein und führt diese automatisch an die Versicherer ab. Bei allen Sozialversicherungen entspricht das 50 Prozent des anfallenden Beitrags. Derzeit beträgt der grundlegende Beitragssatz in den gesetzlichen Krankenkassen 14,60 Prozent. Der Auszubildende zahlt von seinem Bruttogehalt 7,30 Prozent. Dazu kommt der Zusatzbeitrag, der aktuell höchstens 1,8 Prozent umfasst.

Neben vielen kleinen Krankenkassen erheben auch zahlreiche große Versicherer wie die AOK Plus, die Techniker Krankenkassen und die hkk einen Zusatzbeitrag, den die Auszubildenden in vollem Umfang selbst tragen. Bei der AOK Plus beträgt dieser aktuell 0,6 Prozent. Die Azubis müssen hier also insgesamt 7,9 Prozent des Bruttoeinkommens als Versicherungsbeitrag abführen. Versicherte der Techniker Krankenkassen greifen noch tiefer in die Tasche. Durch den Zusatzbeitrag steigen hier die Beiträge, die anfallen, auf 8,3 Prozent. Bei einer Ausbildungsvergütung von 600 Euro ergeben sich folgende monatliche Kosten:

 

  • AOK Plus: 47,40 Euro
  • Techniker Krankenkasse: 49,80 Euro
  • hkk: 47,34 Euro

 

Wie werden die Beiträge gezahlt? | Krankenversicherung in der Ausbildung
 
 

Ersatzleistungen für Auszubildende

Grundsätzlich sind Auszubildende in den gesetzlichen Krankenkassen Pflichtversicherte. Sie erhalten also alle Einkommensersatzleistungen, die auch Pflichtversicherten mit abgeschlossener Berufsausbildung zur Verfügung stehen. Eine der wichtigsten Ersatzleistungen ist das Krankengeld. Sind Lehrlinge krank, erhalten sie 6 Wochen lang die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach springt das Krankengeld von den Krankenkassen ein. Es wird ab dem 43. Tag ausgezahlt. Maximal zahlen die Kassen das Krankengeld für eineinhalb Jahre, wobei es nach Kalendertagen und rückwirkend gezahlt wird. Die Frist von 1,5 Jahren gilt für eine Krankheit innerhalb eines Zeitfensters von drei Jahren. Werden Sie also insgesamt 18 Monate aufgrund einer Krankheit krankgeschrieben und tritt diese nach zwei Jahren erneut auf, haben Sie keinen Anspruch mehr auf diese Ersatzleistung. Bei der Berechnung des Krankengelds legen die Krankenkassen für einen Kalendermonat immer 30 Tage zu Grunde. Es spielt keine Rolle, ob ein Monat 31 Tage umfasst.

Weitere Ersatzleistungen, die Auszubildende als Pflichtversicherte der Krankenkassen erhalten sind:

  • Mutterschaftsgeld im Falle des Mutterschutzes
  • Elterngeld nach der Geburt eines Kindes und Ablauf des Mutterschutzes
  • Kindergeld
  • Blindengeld
 

Haben Auszubildende einen eigenen Haushalt, können Sie außerdem als weitere Ersatzleistung Wohngeld bei der zuständigen Gemeinde beantragen.

 
 

Private Krankenversicherung für Auszubildende: Anwartschaft kann sich lohnen

Nicht alle Männer und Frauen, die eine Ausbildung starten, waren vorher gesetzlich krankenversichert. Haben ihre Eltern aufgrund eines hohen Einkommens einen privaten Versicherungsschutz gewählt, musste dieser auch für die Jugendlichen abgeschlossen werden. Mit Start der Ausbildung müssen sich aber auch diese jungen Erwachsenen gesetzlich versichern. Allerdings gibt es die Möglichkeit, dass der bislang vorhandene private Versicherungsvertrag als Anwartschaft eingestuft wird. Langfristig kann sich das für die Versicherten lohnen, denn haben sie später ein hohes Einkommen, können sie auf diesen Vertrag zurückgreifen. Da auch die privaten Versicherer Leistungen und Beiträge permanent anpassen, kann sich die Anwartschaft durch ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis auszahlen.

Jeder Auszubildende hat mit Beginn der Ausbildung übrigens 2 Wochen Zeit, um sich für eine Krankenversicherung zu entscheiden. Diese Frist beginnt mit dem ersten Ausbildungstag. Haben Sie also noch keine Krankenkasse gefunden, die Ihren Wünschen gerecht wird, haben Sie noch ein kleines Zeitfenster, in dem Sie wählen können. Sobald Sie den Versicherungsvertrag unterzeichnet haben, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Krankenkasse mitteilen.

Übrigens müssen Auszubildende eine bestehende Familienversicherung nicht kündigen. Sobald ein eigener Versicherungsvertrag in einer gesetzlichen Krankenkasse unterzeichnet wird, erlischt dieser Vertrag automatisch.

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Fazit: Auszubildende sind Pflichtversicherte

Wer in Deutschland eine Ausbildung startet, ist laut Gesetzgeber pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei müssen Azubis ihren eigenen Versicherungsvertrag abschließen. Mit der Ausbildungsvergütung sind sie sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Sie zahlen also die gleichen Beiträge wie ein Arbeitnehmer. Die Kosten für die Krankenversicherung setzen sich aus dem aktuell gültigen Krankenkassensatz von 14,6 Prozent sowie den Zusatzbeiträgen zusammen. Als Berechnungsgrundlage dient das Bruttoeinkommen plus alle Extravergütungen, die vom Arbeitgeber gezahlt werden. Der Arbeitgeber, in diesem Fall der Ausbildungsbetrieb, führt die Krankenversicherungsbeiträge automatisch vom Bruttoeinkommen ab.

Fazit: Auszubildende sind Pflichtversicherte | Krankenversicherung in der Ausbildung