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Vermittlerregister | Info Krankenversicherung
Das Vermittlerregister

Das Vermittlerregister

Seit dem 22.05.2007 ist in Deutschland die Versicherungsvermittlung erlaubnispflichtig. Folgende Berufsgruppen benötigen seitdem eine Erlaubnis der IHK, und werden in das Vermittlerregister eingetragen.

  • Versicherungsberater (nach §34d der Gewerbeordnung)
  • Versicherungsvermittler (nach §34e der Gewerbeordnung)
  • Finanzanlagenvermittler (nach §34f der Gewerbeordnung)
  • Honorar-Finanzanlagenberater (nach §34h Gewerbeordnung) 
  • Immobiliendarlehensvermittler (nach §34i Gewerbeordnung) 

Dabei spielt es keine Rolle, ob Krankenversicherungen, Sachversicherungen oder Lebensversicherungen vermittelt (bzw. dazu beraten) werden. Um die Erlaubnis zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So muss zum Beispiel eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden, wie auch ein Sachkundenachweis (also eine entsprechende Ausbildung) und geordnete Vermögensverhältnisse.


Bis 2007 konnte im Prinzip jeder ohne Ausbildung Versicherungen vermitteln. Teilweise sogar Menschen, die selbst in finanziellen Schwierigkeiten waren. Dadurch war die Qualität der Beratung in manchen Fällen eher Fragwürdig.

Vorteile für den Verbraucher


Neben der Tatsache, dass mit der Neuordnung des Versicherungsvermittlerrechts gewisse Mindest-Standards geschaffen wurden, dürfte der größte Vorteil für den Verbraucher sein, dass nun jeder nachvollziehen kann ob ein Berater im Register eingetragen ist. Darüber hinaus lässt sich überprüfen, ob die Person oder Firma als gebundener Vermittler (Versicherungsvertreter, vermittelt i.d.R. nur Versicherungen einer Gesellschaft), oder als Versicherungsmakler (nicht von einer Versicherung abhängig, arbeitet im Auftrag des Kunden) tätig ist.

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