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Krankenversicherung Beitrag | Info Krankenversicherung
Krankenversicherung Beitrag: Berechnung, Entwicklung sowie GKV und PKV im Vergleich

Krankenversicherung Beitrag: Berechnung, Entwicklung sowie GKV und PKV im Vergleich

Krankenversicherung Beitrag: Berechnung, Entwicklung sowie GKV und PKV im Vergleich | Krankenversicherung Beitrag

Seit über fünf Jahren existiert in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Somit muss jeder Bürger krankenversichert sein, wobei sich über zehn Millionen Menschen frei zwischen einer privaten (PKV) und der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entscheiden können. Insbesondere für diese Personen ist es von großem Interesse, sich über die Entwicklung der Beiträge in beiden Systemen, deren Berechnung sowie über Vor- und Nachteile zu informieren, die GKV und private Krankenversicherungen im Vergleich miteinander ausmachen.

Wir möchten Sie daher in unserem Ratgeber umfassend darüber informieren, was Sie zum Thema Krankenversicherung Beitrag wissen müssen, wie dieser berechnet werden, welche Entwicklung es in der Vergangenheit gab und voraussichtlich in Zukunft geben wird. Darüber hinaus stellen wir die Vor- und Nachteile des jeweiligen Systems vor.

Wer kann sich zwischen PKV und GKV entscheiden?

Wer kann sich zwischen PKV und GKV entscheiden? | Krankenversicherung Beitrag

Von besonderem Interesse ist der Krankenversicherungsbeitrag für diejenigen Bürger, welche die Entscheidungsfreiheit zwischen PKV und GKV besitzen. Die weitaus meisten Menschen sind hierzulande nämlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und haben demzufolge nicht die Möglichkeit, sich alternativ für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Dabei handelt es sich vor allem um die große Gruppe der Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen unterhalb der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegen. Diese beträgt aktuell 57.600 Euro pro Jahr. Nur unter der Voraussetzung, dass Sie als abhängig Beschäftigter mit Ihrem Einkommen oberhalb dieser Versicherungspflichtgrenze liegen, haben Sie die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und einer PKV. Diese Entscheidungsfreiheit besitzen darüber hinaus ebenfalls die folgenden Personen:

  • Beamte
  • Studenten
  • Selbstständige
  • Freiberufler

Wer kann sich zwischen PKV und GKV entscheiden? | Krankenversicherung BeitragDiese vier Personengruppen sowie die zuvor genannten Arbeitnehmer, die mit ihrem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen, können sich also prinzipiell für eine private Krankversicherung oder für die GKV entscheiden. Bei der Wahl spielen zwei Faktoren eine entscheidende Rolle. Zum einen ist das die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages und zum anderen sind es die Leistungen, welche die jeweilige Krankenversicherung beinhaltet. Wir möchten zunächst einmal vor allem auf das Thema Krankenversicherung Beitrag eingehen, denn für viele Bürger mit Wahlfreiheit spielt vorrangig eine Rolle, die günstigste Krankenversicherung zu finden. Dazu müssen Sie allerdings wissen, wie der Beitrag in der jeweiligen Krankenversicherung berechnet wird, wovon er abhängt und wie die vergang

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Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind deshalb äußerst transparent, weil sie durch den allgemeinen Beitragssatz im gesamten Bundesgebiet einheitlich sind. Seit dem 1. Januar 2015 gilt für die gesetzlichen Krankenkassen ein bundesweit einheitlicher allgemeiner Beitragssatz, der bei 14,6 Prozent liegt. Von diesem Satz zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte, demzufolge 7,3 Prozent. Trotz dieses einheitlichen Beitragssatzes gibt es Unterschiede im Hinblick darauf, welchen Beitrag Sie bei den jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen zahlen müssen. Wie kann das sein?

Diese vier Personengruppen sowie die zuvor genannten Arbeitnehmer, Die Antwort auf diese Frage ist relativ einfach, denn neben dem bundeseinheitlichen Beitragssatz dürfen gesetzliche Krankenkassen seit einigen Jahren einen sogenannten Zusatzbeitrag erheben. Offiziell gilt dies für alle gesetzlichen Krankenkassen, die ihren Finanzbedarf nicht allein durch die Zuweisungen decken können, die aus dem Gesundheitsfonds resultieren. In der Praxis sind es mittlerweile allerdings nahezu alle gesetzlichen Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag verlangen. Im Bundesdurchschnitt beträgt dieser Zusatzbeitrag aktuell (2017) rund 0,9 Prozent. Dass Sie also beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse in der Summe einen anderen Beitragssatz als bei einer kleineren Betriebskrankenkasse zahlen müssen, liegt an dem Unterschied im veranschlagten Zusatzbeitrag. Daher lohnt es sich trotz bundesweit identischem allgemeinen Beitragssatz dennoch, die gesetzlichen Krankenkassen miteinander zu vergleichen.

Zu den gesetzlichen Krankenkassen, die aktuell einen besonders günstigen Krankenversicherungsbeitrag veranschlagen, weil Sie einen vergleichsweise niedrigen Zusatzbeitrag ansetzen, gehören unter anderem:

  • Metzinger BKK: Beitragssatz 14,9% (Zusatzbeitrag: 0,3%)
  • AOK Sachsen-Anhalt: Beitragssatz 14,9% (Zusatzbeitrag: 0,3%)
  • BKK Pfaff: Beitragssatz 15,0% (Zusatzbeitrag: 0,4%)
  • BKK Scheufelen: Beitragssatz 14,9% (Zusatzbeitrag: 0,3%)
(Quelle: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/zusatzbeitrag/)
Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung? | Krankenversicherung Beitrag

Vielleicht gehören auch Sie zu den Menschen, die mit Beitragssätzen und Prozentangaben nicht allzu viel anfangen können, sondern bei denen die Kosten handfest in Euro ausgedrückt werden müssen, damit Sie sich ein besseres Bild machen können? Daher möchten wir Ihnen im folgenden Beispiel verdeutlichen, welche Kosten effektiv beim Krankenversicherungsbeitrag in der GKV anfallen können:

  • Bruttoeinkommen: 3.000 Euro monatlich
  • Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung: 219 Euro
  • Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung (allgemeiner Beitragssatz): 219 Euro
  • Zusatzbeitrag (0,9%): 27 Euro
  • Gesamtbeitrag zur Krankversicherung: 465 Euro

Gesamter Anteil des Arbeitnehmers: 246 Euro

Mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 3.000 Euro müssen Sie im Beispielsfall also monatlich einen Eigenanteil zur Krankenversicherung in Höhe von 246 Euro zahlen. Würden Sie stattdessen eine gesetzliche Krankenkasse finden, die anstelle des im Beispiel veranschlagten Zusatzbeitrages von 0,9 Prozent lediglich einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,3 Prozent berechnet, so würde sich Ihr monatlicher Beitrag auf 228 und somit um 18 Euro pro Monat reduzieren.

Gesamter Anteil des Arbeitnehmers: 246 Euro | Krankenversicherung Beitrag

Welche Faktoren sind für die Beitragsberechnung Einfluss nehmend?

Welche Faktoren sind für die Beitragsberechnung Einfluss nehmend? | Krankenversicherung Beitrag

Die Frage danach, auf welcher Grundlage der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet wird, ist einfach zu antworten. Im Vergleich zu den zahlreichen privaten Krankenkassen gibt es nur eine Basis, auf der die Höhe des Beitrages brechen wird: das Bruttoeinkommen des Versicherungsnehmers. Der Beitragssatz richtet sich ausschließlich nach dem erzielten Einkommen und nicht nach weiteren Faktoren, wie zum Beispiel Beruf, Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand. Allerdings müssen Sie unter Umständen nicht für Ihr gesamtes Bruttoeinkommen Krankenversicherungsbeiträge zahlen, da es in Deutschland eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze gibt. Diese Beitragsbemessungsgrenze liegt aktuell (2017) im gesamten Bundesgebiet bei 52.200 Euro im Jahr, demnach bei 4.350 Euro monatlich. Nur bis zur Höhe dieses Einkommens müssen Sie von Ihrem Bruttoeinkommen Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Für den darüber liegenden Einkommensteil ist hingegen kein Versicherungsbeitrag zu entrichten.

Die Familienversicherung als Besonderheit der GKV

Neben den Beitrag, den Sie als pflichtversicherter Arbeitnehmer oder vielleicht auch als freiwillig versicherter Selbstständiger, Beamter oder Student zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, gibt es in diesem Krankenversicherungssystem noch eine Besonderheit. Diese besteht in der sogenannten Familienversicherung. Die Familienversicherung beinhaltet, dass sich minderjährige Kinder des Hauptversicherten sowie unter bestimmten Voraussetzungen dessen Ehepartner kostenlos in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichern können.

Bei Ehepartnern ist die kostenlose Familienversicherung unter der Voraussetzung möglich, dass der Partner entweder lediglich eine geringfügige Beschäftigung ausübt (bis 450 Euro/Monat), gar kein Einkommen erzielt oder mit seinem monatlichen Einkommen die Grenze von 425 Euro (beispielsweise durch selbstständige Tätigkeit) nicht überschreitet. Kinder sind bis zum Beginn einer beruflichen Tätigkeit oder eines Studiums über den Hauptversicherungsnehmer kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Aus diesem Grund ist die gesetzliche Krankenversicherung hinsichtlich möglichst günstiger Beiträge sicherlich vor allem für Familien ab zwei Kindern besonders interessant, da in diesem Fall meistens ein Kostenvorteil gegenüber einer privaten Krankenversicherung besteht.

Die Familienversicherung als Besonderheit der GKV | Krankenversicherung Beitrag

Der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung

Neben den zahlreichen Bürgern in Deutschland, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, gibt es natürlich auch noch einige Personengruppen, die sich dort freiwillig versichern. Für diese Menschen ist es wichtig, die Mindesteinkommensgrenze bzw. Mindestbemessungsgrundlage für in der GKV freiwillig Versicherte zu kennen. Daher möchten wir Ihnen diese aktuellen Zahlen ergänzend ebenfalls nennen, nämlich:

  • Allgemeine Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte: 991,97 Euro im Monat
  • Mindesteinkommensgrenze Selbstständige: 2.231,25 Euro im Monat
  • Mindesteinkommensgrenze Existenzgründer: 1.487,50 Euro monatlich


Falls Sie sich also beispielsweise als Existenzgründer in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert, müssen Sie auch dann einen auf 1.487,50 Euro basierenden Beitragssatz zahlen, wenn Sie zum Beispiel lediglich 1.200 Euro Einkommen erzielen.

Der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung | Krankenversicherung Beitrag

Wie haben sich die Beiträge in der GKV entwickelt und womit ist zu rechnen?

Wenn Sie sich die Beitragsentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen zehn Jahren betrachten, werden Sie feststellen, dass es zwar immer wieder kleinere Beitragssatz-Änderungen gab. Von der Grundtendenz her hat sich der Beitragssatz allerdings nur sehr geringfügig geändert. Seit Einführung des Gesundheitsfonds im Jahre 2009 schwankt der Beitragssatz (ohne individuellen Zusatzbeitrag) zwischen 14,6 und 15,50 Prozent (Quelle: http://www.krankenkassen.net/gesetzliche-krankenversicherung/beitragsentwicklung.html). Demzufolge ist die gesetzliche Krankenversicherung zum Beispiel in den letzten drei Jahren durch stabile Beiträge gekennzeichnet, wovon die viele Experten auch für die Zukunft ausgehen. So haben die meisten gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr einen Überschuss erwirtschaftet, sodass weder die Zusatzbeiträge in diesem Jahr steigen werden, noch ist davon auszugehen, dass sich der allgemeine Beitragssatz in den kommenden Jahren merklich verändern wird.

Wie haben sich die Beiträge in der GKV entwickelt und womit ist zu rechnen? | Krankenversicherung Beitrag

Dass diese stabilen Beiträge allerdings nicht ganz so positiv sind, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag, zeigt sich bei einem näheren Blick auf die Leistungen bzw. Zuzahlungen, die Versicherte vornehmen müssen. Zwar ist der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren relativ gleich geblieben. Beispielsweise bei Zahnersatz oder auch bei Medikamenten müssen viele gesetzlich Krankenversicherte inzwischen mehr zuzahlen, als es noch vor einigen Jahren der Fall war. Zudem haben manche Krankenkassen einige zuvor freiwillige Zusatzleistungen inzwischen gestrichen, jedoch an anderer Stelle zum Teil auch ausgeweitet. Insofern ist ein Vergleich unter den gesetzlichen Krankenkassen nicht nur bezüglich des Beitrages, sondern ebenso im Hinblick auf die jeweiligen freiwilligen Leistungen empfehlenswert.

PKV: Wie hoch ist der Beitrag zur privaten Krankenversicherung?

Eine allgemeine Aussage zum Beitrag zu machen, den Sie zu einer privaten Krankenversicherung zahlen müssen, ist in der Form nicht möglich. Der Grund besteht darin, dass zum einen jede private Krankenkasse ihren eigenen Beitrag veranschlagen kann, da es keinen allgemeinen Beitragssatz gibt, wie es in der GKV der Fall ist. Zum anderen richtet sich der vom jeweiligen Versicherungsnehmer zu zahlende Beitrag nach diversen Faktoren, auf die wir im Folgenden noch etwas näher eingehen.

Die Beiträge sind bei der privaten Krankenversicherung auch deshalb nicht so einfach zu definieren und miteinander zu vergleichen, weil sie unter anderem maßgeblich davon abhängen, welche Leistungen der jeweilige Tarif beinhaltet. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der PKV nämlich keinen einheitlichen Leistungskatalog. Stattdessen kann jede private Krankenkasse innerhalb ihrer angebotenen Tarife selbst entscheiden, welche Leistungen sie anbieten möchte. Eine Ausnahme bilden lediglich drei Tarifarten, die mit ihren enthaltenen Leistungen relativ einheitlich sind, nämlich:

  • Basistarif
  • Standardtarif
  • Notlagentarif

Auf diese drei Tarifarten möchten wir zunächst etwas näher eingehen, bevor wir Sie über die in anderen Tarifen zu zahlenden Krankversicherungsbeiträge informieren.

Auf diese drei Tarifarten möchten wir zunächst etwas näher eingehen, bevor wir Sie über die in anderen Tarifen zu zahlenden Krankversicherungsbeiträge informieren. | Krankenversicherung Beitrag

Basistarif

Beim Basistarif ist es so, dass dessen Beitragshöhe auf den Höchstbeitrag begrenzt ist, der für die GKV zu zahlen ist. Allerdings kann dieser Versicherungsbeitrag zum Basistarif unter Umständen auch niedriger als der Höchstbetrag ausfallen, nämlich unter der Voraussetzung, dass der Krankenversicherte nachweisen kann, dass er durch den am Höchstbeitrag orientierten Beitrag zum Basistarif hilfebedürftig werden würde. Zwar ist der Beitrag zum Basistarif auf diese Weise gedeckelt. Auf der anderen Seite können Krankenversicherte natürlich beim Basistarif bei Weitem nicht mit solch umfangreichen Leistungen rechnen, wie sie bei „normalen“ Tarifen in der PKV der Fall vereinbart werden können.

Basistarif | Krankenversicherung Beitrag

Standardtarif

Der Standardtarif wurde insbesondere für etwas ältere Versicherungsnehmer geschaffen, die aufgrund der Tatsache, dass sie über kein besonders hohes Einkommen bzw. Rente verfügen, einen preiswerten Beitrag haben müssen. Darüber hinaus wurde der Standardtarif auch vor dem Hintergrund eingeführt, dass privat Krankenversicherte im Alter meistens nicht mehr zurück in die dann mitunter günstigere GKV wechseln können, sodass auch hier der bezahlbare Beitrag im Vordergrund steht. Auch beim Standardtarif darf der zu zahlende Beitrag nicht höher als der Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung sein, wobei natürlich auch hier die Leistungen im Vergleich zu „gewöhnlichen“ Tarifen in der PKV reduziert sind.

Standardtarif | Krankenversicherung Beitrag

Notlagentarif

Seit dem 1. August 2013 gibt es neben dem Basistarif und dem Standardtarif in der PKV noch eine dritte außergewöhnliche Tarifvariante, nämlich den sogenannten Notlagentarif. Dieser gilt nahezu ausnahmslos für solche privat Krankenversicherte, die mit ihren Beitragszahlungen in Rückstand sind. Diese Personen waren zuvor noch im Basistarif eingestuft, müssen seit August 2013 allerdings nun den Notlagentarif nutzen. Daraus resultiert unter anderem, dass der reguläre Versicherungsvertrag ruht und der monatliche Beitrag in aller Regel lediglich zwischen 100 und 130 Euro liegt. Auf diese Weise soll es vor allem möglich sein, dass die Krankenversicherten ihre angesammelten Beitragsschulden abbauen können.

Wir gestalten sich die Beiträge zu gewöhnlichen PKV-Tarifen?

Ein gravierender Unterschied zwischen GKV und PKV bezüglich der Beitragskalkulation und Berechnung besteht darin, dass die zur privaten Krankenversicherung zu zahlenden Beiträge unabhängig vom Einkommen des Versicherungsnehmers sind. Stattdessen gilt in der PKV das sogenannte Äquivalenzprinzip. Dieses beinhaltet, dass die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämien in großem Umfang abhängig von den Leistungen des jeweiligen Tarifs ist. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass in der PKV auf Basis der Kapitaldeckung Altersrückstellungen gebildet werden, sodass die Beiträge auch im zunehmenden Alter im Idealfall nicht gravierend ansteigen müssen.

Statt des Einkommens sind es insbesondere die folgenden Faktoren, auf deren Grundlage die jeweilige private Krankenkasse den vom einzelnen Versicherungsnehmer zu zahlenden Beitrag berechnet:

  • Leistungen (Tarif)
  • Eintrittsalter des Versicherten
  • Gesundheitszustand
  • Beruf bzw. Berufsgruppe


Bis vor wenigen Jahren machten die meisten privaten Krankenversicherungen zusätzlich noch ein Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Versicherungsnehmern, was allerdings auf Grundlage der seit Ende 2012 eingeführten Unisex-Tarife nicht mehr möglich ist. Neben dem Alter der versicherten Person, deren Beruf und den im Tarif enthaltenen Leistungen nimmt - im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung - der Gesundheitszustand eine relativ große Bedeutung ein, wenn es um das Festlegen des Beitrages geht. So führen beispielsweise bestehende Vorerkrankungen und auch vergangene gesundheitliche Probleme meistens zu einem Risikozuschlag, also zu einem erhöhten Beitrag.

In noch gravierenderen Fällen kann es sogar zum Leistungsausschluss kommen, sodass bei Behandlungen bezüglich einer bestimmten Erkrankung keine oder nur noch eine verminderte Leistung erbracht wird. Im Gegensatz zur GKV darf die PKV den Antrag auf Versicherung sogar komplett ablehnen. Dies geschieht meistens dann, wenn der Versicherungsnehmer so gravierende Gesundheitsschäden und chronische Erkrankungen hat, dass die private Krankenkasse zu dem Ergebnis kommt, dass die aufzuwenden Kosten in der Zukunft erheblich über dem zu zahlenden Beitrag liegen würden.

Wie hat sich die Beitragshöhe verändert und wie sind die Aussichten?

Wie hat sich die Beitragshöhe verändert und wie sind die Aussichten? | Krankenversicherung Beitrag

In den Medien gewinnt man zwar häufiger den Eindruck, als seien die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Zudem wird häufig darüber berichtet, dass sich insbesondere Personen ab dem Rentenalter die Beiträge zur PKV oftmals nicht mehr leisten können, weil die Beitragshöhe spätestens ab einem Alter von 65 Jahren deutlich angehoben werde. Teilweise wird sogar von Verdoppelungen des Beitrages im Alter gesprochen. In der Summe lassen sich diese Behauptungen so allerdings nicht halten, denn die Beitragshöhe der privaten Krankenversicherungen hat sich im Durchschnitt betrachtet in den vergangenen Jahren nur um wenige Prozent im Jahr verändert.

So kam beispielsweise Finanztest in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsförderung (DIW) auf Grundlage einer Befragung zu dem Ergebnis, dass die Beiträge zur privaten Krankenversicherung zwischen 1985 und 2005 um jährlich im Durchschnitt knapp vier Prozent angestiegen sind. Eine von der Größenordnung her ganz ähnliche Erhöhung gab es auch in den letzen zehn Jahren, sodass die Beiträge zur PKV zwar im Durchschnitt gestiegen sind, allerdings bei Weitem nicht in so großem Umfang, wie in den Medien mitunter der Eindruck erweckt wird. Darüber hinaus ist es grundsätzlich relativ schwer, eine einheitliche Aussage zur Beitragsentwicklung zu machen, da es teilweise gravierende Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern gibt.

So gab es in der Vergangenheit manche private Krankenversicherer, bei denen die Beiträge gar nicht gestiegen sind, während Versicherte bei anderen privaten Krankenkassen durchaus höhere Beitragssteigerungen in Kauf nehmen mussten. Dass es durchaus große Unterschiede zwischen den privaten Krankenkassen gibt, was die Entwicklung der Beiträge angeht, zeigt auch der aktuelle Map-Report (Nummer 827). Zwar wurde hier nur die Beitragsentwicklung bei 19 Unternehmen untersucht, aber der Report kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass es zwischen den einzelnen privaten Krankenkassen Unterschiede von bis zu fünf Prozent bei der Beitragserhöhung (pro Jahr) gab.

Ähnlich schwierig ist die allgemeine Einschätzung, wie sich die Beiträge zur privaten Krankenversicherung in den kommenden Jahren und Jahrzehnten entwickeln dürften. Hier wird es sicherlich ebenfalls deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherern geben, insbesondere bezüglich der Tatsache, wie sorgfältig die Krankenversicherung ihre Altersrückstellungen kalkuliert. Insofern ist es für Sie als Verbraucher äußerst wichtig, die verschiedenen privaten Krankenkassen miteinander zu vergleichen. Dabei sollten Sie nicht nur auf den aktuellen Versicherungsbeitrag achten, sondern sich ebenfalls im Detail damit zu beschäftigen, wie sich die durchschnittliche Höhe des Beitrages bei dieser Krankenversicherung in der Vergangenheit entwickelt hat.

Grundsätzlich gibt es einige Entwicklungen, die sich zukünftig tendenziell in geringerem oder größerem Umfang auf die Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung auswirken werden, nämlich:

  • Entwicklung der Lebenserwartung / Altersdurchschnitt
  • Leistungsanspruch der Versicherungsnehmer
  • Gesetzliche Auflagen
  • Entwicklung der Gesundheitskosten (Versorgung)
  • Kosten für Diagnose und Behandlungen


Insbesondere die Kosten im medizinischen Bereich sind es, die sich schon immer nachhaltig auf die Beiträge zur PKV ausgewirkt haben und dies auch in Zukunft tun werden. So erklären die privaten Krankenkassen die im Durchschnitt in den vergangenen Jahren gestiegenen Beiträge richtigerweise mit ebenfalls gestiegenen Kosten, die zum Beispiel für Diagnose und Behandlung im medizinischen Bereich anfallen. Daher sind die allgemeinen Kosten im Gesundheitssystem und deren Entwicklung ein maßgeblicher Einflussfaktor, wenn es um die Beitragsentwicklung in der PKV geht.

Die Vor- und Nachteile von GKV und PKV im Überblick

Nachdem wir Sie in den vorherigen Abschnitten ausführlich darüber informiert haben, welche Beiträge Sie bei der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung erwarten, mit welcher Entwicklung zu rechnen ist, wie die Beiträge berechnet werden sowie Einflussfaktoren auf die Beiträge, möchten wir abschließend nun die Vor- und Nachteile des jeweiligen Krankenversicherungssystems aufführen.

Dies stellt für Sie möglicherweise eine gute Entscheidungshilfe dar, falls Sie zu den über zehn Millionen Beamten, Selbstständigen, Freiberuflern, Studenten oder Arbeitnehmern mit einem relativ hohen Einkommen gehören, die sich grundsätzlich für die GKV oder eine PKV entscheiden können. Der nachfolgenden Tabelle können Sie die Vor- und Nachteile von GKV und PKV entnehmen:

GKV
  • Familienversicherung
  • Wechsel in andere KK ohne Wartezeit
  • bei längerer Krankheit keine Beitragspflicht
  • Beitrag unabhängig von Alter und Gesundheit
  • direkte Kostenabrechnung mit Arzt
  • gute Grundabsicherung
  • Beitragsbemessungsgrenze
  • Behandlung nur bei Kassenärzten
  • hoher Beitrag bei höheren Einkommen
  • hohe Zuzahlungen bei Zahnersatz
  • Zuzahlungen bei vielen Medikamenten und Heilmitteln
  • wenig individuelle Leistungsgestaltung
  • Zuzahlung bei stationären Aufenthalten
  • Leistungsänderung ohne Zustimmung Vers.
PKV
  • günstige Einstiegstarife (deutlich geringer als GKV)
  • verschiedene Tarife zur Auswahl
  • individuelle Leistungsvereinbarung
  • Altersrückstellungen federn Beitragserhöhung ab
  • Beitragsrückerstattung möglich
  • vertraglich zugesichterte Leistungen bleiben bestehen
  • oft deutlich kürzerer Wartezeiten bei Terminen
  • häufig umfangreichere Diagnosemittel (MRT etc.)
  • jedes Familienmitglied kostenpflichtig versichern
  • Gesundheitsprüfung
  • Beitrag abhängig von Alter und Gesundheit
  • öfter steigende Beiträge im Alter
  • Vorkasse bei allen Rechnungen durch Versicherten
  • keine Solidargemeinschaft unter Versicherten

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Fazit zur Krankenversicherung

Zusammenfassend ist zur Krankenversicherung und der Entscheidung zwischen GKV und PKV festzuhalten, dass die gesetzliche Krankenversicherung sicherlich einerseits eine – vor allem im weltweiten Vergleich - gute Basisabsicherung im Gesundheitsbereich bieten kann. Insbesondere für Familien mit mehreren Kindern oder für Alleinstehende mit einem relativ geringen Einkommen ist die gesetzliche Krankenversicherung oftmals günstiger als eine private Krankversicherung. In dem Fall bietet es sich an, die im Vergleich zu vielen PKV-Tarifen geringeren Leistungen der GKV durch Abschluss einer Krankenzusatzversicherung zu „kompensieren“, nämlich zum Beispiel durch eine:

  • Zahnzusatzversicherung
  • Zusatzversicherung stationäre Behandlungen
  • Augenversicherung
  • Krankentagegeld-Versicherung


Auf der anderen Seite zeichnet sich die private Krankenversicherung, abgesehen von Notlagen-, Standard- und Basistarifen, durch ein meistens deutlich besseres und vor allem umfangreicheres Leistungsspektrum aus. Vor allem Alleinstehende sowie Ehepaare, die über ein durchschnittliches bis überdurchschnittliches Einkommen verfügen und damit keine gravierenden Erkrankungen haben, können sich häufig günstiger in einer privaten Krankenversicherung versichern.

Allerdings lässt sich dies nicht unbedingt verallgemeinern. Legt beispielsweise eine vierköpfige Familie (Eltern nebst zwei Kindern) großen Wert auf eine möglichst umfangreiche Absicherung im Gesundheitsbereich, wird sich diese Familie voraussichtlich trotz der Tatsache für eine private Krankenversicherung entscheiden, dass eine Versicherung in der GKV vermutlich günstiger wäre. Es hängt also auch von Ihrem eigenen Sicherheitsbedürfnis in Kombination mit der Suche nach einer günstigen Versicherung ab, ob Sie sich letztendlich - falls die Wahlmöglichkeit besteht - für die gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung entscheiden.

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