Alle Österreicher, die im Monat mehr als 415,72 Euro verdienen, sind dazu verpflichtet, sich zu versichern.
Hierbei beträgt der vorgeschriebene Beitragssatz 7,65 Prozent, wenn Sie als Arbeiter oder Angestellter tätig sind. Als Maximalbetrag (je Monat) wurden hier 4.860,00 Euro festgelegt. Beträge über diesem Limit werden nicht mehr im Zuge der Beitragsberechnung berücksichtigt. Der jeweilige Arbeitnehmer zahlt hier 3,87 Prozent, der Arbeitgeber 3,78 Prozent. Der Beitragssatz für Rentner bzw. Pensionäre liegt hier bei 5,1 Prozent.
Selbstständige zahlen ihre Krankenversicherung allein und in Höhe von 7,65 Prozent. Studenten und geringfügig Beschäftigte zahlen einen ermäßigten Betrag von circa 50,00 Euro.
Sollten Sie als Angehöriger (Ehegatte, eingetragener Partner, Kind mit Schulausbildung bzw. Ausbildung) nicht versicherungspflichtig sein, können Sie in Österreich auch die Möglichkeit der Familienversicherung nutzen. Diese ist im Nachbarland jedoch nicht in allen Fällen beitragsfrei. So wird bei der Mitversicherung von Ehepartnern beispielsweise ein zusätzlicher Beitrag von 3,4 Prozent erhoben. Sollte sich einer der beiden Partner jedoch um ein (oder mehrere) Kind(er) unter 18 Jahren kümmern, wird kein Zusatzbeitrag berechnet. Ebenso bleibt die Mitversicherung beitragsfrei, wenn es sich beim Mitzuversichernden um einen Angehörigen handelt, der Pflegegeld (Stufe 3) bezieht.