Private Auslandskrankenversicherung: Zusatz zur jeder Krankenversicherung
Eine private Auslandskrankenversicherung ist die am häufigsten abgeschlossene private Zusatzversicherung. Jeder Anbieter von privaten Krankenversicherungen (PKV) hat diese Krankenversicherungen im Angebot. Sinn macht eine solche Versicherung sowohl für Urlaubsreisen und Geschäftsreisen als auch für längere Auslandsaufenthalte. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kann für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung (KGV) und für PKV-Kunden gleichermaßen empfehlenswert sein. Ob eine Auslands- oder Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So entscheiden zum Beispiel die Dauer und der Zweck des Auslandsaufenthaltes über das jeweils passende Produkt:
- Reisekrankenversicherung: empfehlenswert z.B. für kürzere Urlaubs- und Geschäftsreisen ins europäische und außereuropäische Ausland. Die Gültigkeitsdauer der Versicherung ist in der Regel auf wenige Woche begrenzt.
- Auslandskrankenversicherung: empfehlenswert z.B. für längere Auslandsaufenthalte, Auslandssemester, Sabbaticals und Entsendungen als Mitarbeiter. Enthalten sind Vorsorgeleistungen und Versicherungsschutz für vorübergehende Aufenthalte in Deutschland. Die Gültigkeitsdauer der Versicherung beträgt in der Regel ein Jahr.
- Langzeitversicherungen: Einen Schritt weiter bei Laufzeit und Leistungsumfang gehen Langzeitversicherungen. In Abhängigkeit vom Versicherer und vom gewählten Tarif sind Höchstreisedauern von bis zu fünf Jahren möglich. Zu den eingeschlossenen Leistungen gehören sowohl private Ereignisse (z.B. Kostenübernahme für Geburten) als auch Versicherungsschutz während der Arbeitszeit (essentiell z.B. für Expatriates, Geschäftsreisende und Digitale Nomaden).
Grundsätzlich gilt folgende Faustregel: Je länger der Auslandsaufenthalt dauert und je weiter man sich von Deutschland entfernt, desto wichtiger ist ein umfassender Versicherungsschutz.
Es gibt zahlreiche weitere Zusatzversicherungen, die für gesetzlich und privat Versicherte in Frage kommen, zum Beispiel private Zahnzusatzversicherungen oder Pflegezusatzversicherungen.