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Krankenversicherung in der Elternzeit - Was gilt es zu beachten | Info Krankenversicherung

Krankenversicherung in der Elternzeit – was sollten Sie beachten?

Krankenversicherung in der Elternzeit – was sollten Sie beachten?

Krankenversicherung in der Elternzeit – was sollten Sie beachten? | Krankenversicherung in der Elternzeit - Was gilt es zu beachten

Kaum eine andere Phase des Lebens ist so spannend und abwechslungsreich wie die der Elternzeit. Ist der Nachwuchs erst einmal da wird das Leben von Mama und Papa ganz schön auf den Kopf gestellt. Wer hat da schon Lust, sich mit eher trockenen Themen wie Versicherungen und Co. zu befassen?

Auch wenn es sich jedoch fad anhören mag: genau das sollten Sie tun. Da die Regelungen zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ohnehin schon kompliziert sind, braucht es jedoch ein wenig Zeit und Hintergrundwissen, um die Vorgaben, die hier mit Hinblick auf die Elternzeit greifen, verstehen und gegebenenfalls miteinander vergleichen zu können.

Dennoch gilt -besonders im Bereich der Krankenversicherung- dass es wichtig ist, die individuell am besten passende Lösung ausfindig zu machen. Somit lässt sich nicht nur Geld sparen, sondern auch eine Entscheidung treffen, die dem eigenen Lebensstil am ehesten entspricht.

Elternzeit – welche Auswirkungen ergeben sich mit Hinblick auf die Versicherung?

Elternzeit – welche Auswirkungen ergeben sich mit Hinblick auf die Versicherung? | Krankenversicherung in der Elternzeit - Was gilt es zu beachten

Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, kommen vergleichsweise selten in die Situation, ihre Versicherung zu hinterfragen. Sie sind bei einem Unternehmen angestellt, zahlen ihre Beiträge zur KV zur Hälfte und werden lediglich durch die monatlichen Lohnabrechnungen an sie erinnert.

Sobald Sie sich jedoch dazu entscheiden, in Elternzeit zu gehen, ändert sich hier vieles. Fest steht: Ihnen stehen bis zu drei Jahre Auszeit nach der Geburt Ihres Kindes zu. Gehalt erhalten Sie in dieser Zeit jedoch nicht. Das Elterngeld, das zeitlich begrenzt ist und auf Ihrem ursprünglichen Gehalt basiert, erhalten Sie vom Staat.

Auch aufgrund der somit folgenden finanziellen Einschränkungen ist es wichtig, sich nun für eine Krankenversicherung zu entscheiden, die nicht nur maximale Leistungen bietet, sondern auch günstig ist.

Wichtig für Ihre individuelle Entscheidung für oder gegen eine Versicherungsart ist natürlich auch immer die jeweilige Bemessungsgrundlage. Während der Beitrag in der gesetzlichen Versicherung von Ihrem Einkommen abhängt (und mit einem Prozentsatz von 7,3% (Stand: 2017) von Ihrem Bruttolohn abgezogen wird), sind die Kosten für die PKV nach Leistungen gestaffelt.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang jedoch auch, dass einige gesetzliche Krankenkassen nicht nur den allgemeinen, sondern auch den Zusatzbeitragssatz erheben. Dieser wird von den Arbeitnehmern allein getragen.

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Ein klarer Vorteil: Pflichtversicherte werden „beitragsfrei“ gestellt

Wer in einer der gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert ist, darf sich freuen! Er muss während der Elternzeit keine Beiträge in die KV einzahlen. Oder anders: während der Elternzeit werden keine Kosten für die Mitgliedschaft in der Krankenkasse berechnet. Diese Regelung gilt jedoch auch nur, wenn die betroffenen Mitglieder keine beitragspflichtigen Einkünfte erzielen.

Die gute Nachricht ist jedoch auch, dass Sie in einem begrenzten Umfang durchaus auch während der Elternzeit beruflich aktiv sein dürfen, ohne dass Ihnen die besagten Einkünfte direkt angerechnet werden.

Arbeiten Sie beispielsweise als Minijobber, wird Ihnen die gesetzliche Krankenkasse den Anspruch auf die Beitragsfreiheit während der Elternzeit nicht streitig machen. Weshalb? Im Rahmen der Tätigkeit eines Minijobs müssen nur begrenzt Abgaben entrichtet werden. Zudem besteht für die Minijobber ohnehin keine KV-Pflicht.

Sofern Sie also in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichertes Mitglied sind, kommen Sie während der Elternzeit in den Genuss der günstigsten Alternative. Ein wenig anders gestaltet sich der Sachverhalt, wenn Sie sich privat versichern.

Anders verhält es sich jedoch, wenn Sie sich dazu entscheiden, während der Elternzeit einen Job in Teilzeit anzunehmen. In einem solchen Falle würden Sie die herkömmlichen Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung zahlen und würden damit finanziell so behandelt wie Arbeitnehmer, die sich nicht in Elternzeit befinden.

Ein klarer Vorteil: Pflichtversicherte werden „beitragsfrei“ gestellt | Krankenversicherung in der Elternzeit - Was gilt es zu beachten
 
 
 

Privatversicherte werden finanziell stärker belastet als vor der Elternzeit

Wer sich für eine private Krankenversicherung entschieden hat, muss während der Elternzeit den kompletten Beitrag an die Versicherung zahlen. Der Zuschuss, der ansonsten vom Arbeitgeber gewährt wurde, verfällt für die Zeit, in der das Krankenkassenmitglied nicht arbeitet. Oder anders: die zu entrichtende Prämie wird von der Mutter oder dem Vater in diesem Falle selbst (und in vollem Umfang) gezahlt. Es ist daher immer sinnvoll, um die entstehenden Kosten einkalkulieren zu können, mit dem doppelten Betrag zu rechnen.

Privatversicherte werden finanziell stärker belastet als vor der Elternzeit | Krankenversicherung in der Elternzeit - Was gilt es zu beachten

Einen kleinen „Trick“ gibt es jedoch auch hier. Sofern der Partner seinen eigenen Höchstbetrag noch nicht ausgenutzt hat, zahlt dessen Arbeitgeber ausgleichend einen höheren Zuschuss. Daher könnte es durchaus sein, dass die zusätzliche Belastung eben nicht das Doppelte beträgt, sondern ein wenig geringer ausfällt. Zu begründen ist dies mit der Tatsache, dass nicht nur der Mitarbeiter eines Unternehmens, sondern auch dessen Familie Anspruch auf besagten Arbeitgeberzuschuss haben.

Dennoch belastet die private Krankenversicherung während der Elternzeit zweifelsohne das zur Verfügung stehende Budget zusätzlich. Im Gegensatz dazu wird den betroffenen Versicherungsnehmern allerdings auch in diesem Fall vom Staat kein pauschaler Betrag für die zu entrichtenden Krankenkassenbeiträge abgezogen.

Zum Vergleich: Pflichtversicherten werden hier 9% ihres Einkommens berechnet. Bei den Menschen, die sich jedoch privat versichert haben, wird ein vergleichsweise höheres Einkommen (netto) veranschlagt. Die Folge: das Elterngeld steigt.

Privatversicherte werden finanziell stärker belastet als vor der Elternzeit | Krankenversicherung in der Elternzeit - Was gilt es zu beachten

Um jedoch herauszufinden, ob vielleicht sogar die Voraussetzungen einer Beitragsfreiheit erfüllt werden, wenn der Partner Mitglied einer privaten Versicherung ist, ist es notwendig, das so genannte „Familieneinkommen“ zu berechnen. Hier gilt die Formel:

Einkommen (Person in Elternzeit) + Einkommen (privat versicherte Person)= Familieneinkommen

Gehören hier Kinder zur Familie, wirkt sich dies ebenfalls weiter auf das Familieneinkommen aus. Je Kind wird das Familieneinkommen um einen so genannten „Abzugsbetrag“ gekürzt. Hier gelten 553 EUR als Wert für die familienversicherten Kinder, 921,67 EUR als Wert für die nicht-familienversicherten Kinder.

Zu guter Letzt muss dieser Betrag dann noch halbiert werden. Das Ergebnis stellt nun das „anrechenbare Einkommen“ dar. Und genau dieses anrechenbare Einkommen bildet die Basis für das Berechnen des GKV-Beitrages in Höhe von 14,9%. Hierzu müssen Sie noch die 2,05% aus der Pflegeversicherung hinzuaddieren.

Privatversicherte werden finanziell stärker belastet als vor der Elternzeit | Krankenversicherung in der Elternzeit - Was gilt es zu beachten

Sofern Sie mit Ihrem Partner nicht verheiratet sind, ist lediglich Ihr eigenes Einkommen von Belang. Wird jedoch kein Einkommen erzielt, gilt für Sie das so genannte „Mindestbemessungseinkommen“. Dieses liegt derzeit bei 921,67 EUR.

 
 
Privatversicherte werden finanziell stärker belastet als vor der Elternzeit | Krankenversicherung in der Elternzeit - Was gilt es zu beachten

Falls möglich: planen Sie langfristig!

Viele Menschen haben darüber, wann Sie Eltern werden möchten, genaue Vorstellungen. Aufgrund der vielseitigen Möglichkeiten durch Verhütung und Co. stellt genau diese Planung auch oft kein Hindernis dar. Wer also beispielsweise derzeit privat versichert ist und plant, in den kommenden Jahren Vater oder Mutter zu werden, kann und sollte sich schon jetzt damit befassen, eventuell frühzeitig in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

Selbstverständlich gilt es hier in jedem Falle, die geltenden Kündigungsfristen einzuhalten. In der Regel kann eine private KV mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Wichtig ist es hier unter anderem auch zu wissen, ob das Versicherungsjahr mit dem jeweiligen Kalenderjahr übereinstimmt. Aufschluss über Fragen wie diese geben im Zweifel Ihre Versicherungsunterlagen. Unter Umständen wurde jedoch auch beim Vertragsabschluss eine Mindestlaufdauer vereinbart? Diese können Sie dann nicht umgehen.

Ein Sonderkündigungsrecht Ihrerseits besteht nur dann, wenn Ihre private Versicherung die Beiträge erhöht. In einem solchen Falle greift eine Kündigungsfrist von zwei Monaten nach dem Erhalt der Mitteilung der Beitragserhöhung.

Falls möglich: planen Sie langfristig! | Krankenversicherung in der Elternzeit - Was gilt es zu beachten

Selbstständig in der gesetzlichen Krankenkasse – geht das?

Oh ja! Über einen langen Zeitraum hinweg galt die Kombination „selbstständig“ und „privat versichert“ als fix. Das dem schon lange nicht mehr so ist, beweist der große Anteil an Selbstständigen, die sich mittlerweile gesetzlich versichern lassen. Ein Vorteil einer gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige liegt unter anderem in der Tatsache, dass Familienmitglieder hier kostenfrei mitversichert werden können. Zum Vergleich: im Rahmen einer privaten KV würde jedes Familienmitglied einen eigenen Versicherungsvertrag benötigen und entsprechend separat abgerechnet werden.

Wie hoch der Beitrag für Selbstständige in die gesetzliche Krankenversicherung ist, ist wiederrum abhängig vom Einkommen. Wer weniger verdient, zahlt auch entsprechend weniger. Eine Regelung also, die an die Beiträge im klassischen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis erinnert.

 

Die freiwillig-gesetzliche Versicherung

Auch Menschen, die freiwillig gesetzlich versichert sind, sind während der Elternzeit weiterhin versichert. Wichtig ist es hier zu wissen, dass die Betroffenen weiter ihre Kassenbeiträge entrichten. Unter gewissen Voraussetzungen ist hier jedoch auch teilweise die Zahlung eines Mindestbetrages von 144,78 Euro (aktueller Stand, 2017) möglich. Dies gilt beispielsweise dann, wenn Sie -neben dem Elterngeld- nichts hinzuverdienen und seitens der Krankenkasse kein zusätzlicher Beitrag erhoben wird.

Auch im Falle der freiwillig gesetzlichen Versicherung gilt natürlich, dass Ihnen die gesetzliche KV nicht kündigen darf, nur, weil Sie sich dazu entschlossen haben, in Elternzeit zu gehen. Auch die Leistungen Ihrer Krankenkasse ändern sich, wie auch mit Hinblick auf die rein-gesetzliche und private Versicherung, nicht. Im Gegenteil! Besonders als schwangere Frau kommen Sie nun in den Genuss zusätzlicher Leistungen. Diese variieren je nachdem, wo Sie genau versichert sind.

Vergessen Sie jedoch auch nicht den berühmten „Blick über den Tellerrand“. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, hat auch die Möglichkeit, sein Kind nach der Geburt in eine Familienversicherung mit aufzunehmen. Die Beträge bleiben allerdings gleich.

Zudem ist es auch immer wichtig, die Beiträge, die erhoben werden, zu kontrollieren. Da Sie in der Elternzeit vermutlich entweder kein oder ein geringeres Einkommen erzielen werden, senken sich auch automatisch die Beitrage zur freiwillig-privaten Versicherung.

Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihre Krankenkasse hier über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Sinnvoll ist es auch hier, ein wenig voraus zu planen, die Einnahmen während der Elternzeit abzuschätzen und die Krankenkasse zu informieren bzw. um eine Korrektur der Beiträge zu bitten.

Sonderregelungen ergeben sich hier mit Hinblick auf Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind. Sie können dann unter Umständen auch auf beitragsfrei gestellt werden, … nämlich genau dann, wenn…:

  • der Ehepartner Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist
  • der Selbstständige nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient bzw. sein Einkommen nicht 395 Euro übersteigt.

Werden die entsprechenden Voraussetzungen für eine Familienversicherung nicht erfüllt und werden -abgesehen vom Elterngeld- keine Einkünfte erzielt, ist in den meisten Fällen ein Mindestbetrag von 150 EUR fällig. Dieser wird dann an die gesetzliche KV und PV gezahlt.

 
 
 

Der schwere Wechsel in eine Familienversicherung

Für den Fall, dass Sie vor der Geburt Ihres Kindes schon über Ihren Partner beitragsfrei Mitglied in einer gesetzlichen Familienversicherung waren, bleiben Sie dies auch nachdem Sie Mutter bzw. Vater geworden sind.

Das Elterngeld, das Ihnen seitens des Staates gewährt wurde, wirkt sich nicht auf das zulässige Gesamteinkommen aus. In manchen Fällen besteht bei freiwillig gesetzlich Versicherten auch die Möglichkeit, die Vorteile einer kostenfreien Familienversicherung zu nutzen. Hierbei gilt es jedoch, einige Voraussetzungen zu erfüllen. So greift diese Regelung beispielsweise für Angestellte, die in den Jahren zuvor ausschließlich wegen eines hohen Jahreseinkommens von der Pflichtversicherung ausgeschlossen waren.

Anders verhält es sich mit Hinblick auf die freiwillig versicherten Selbstständigen. Diese können generell nicht in die Familienversicherung wechseln, sondern sind dazu verpflichtet, auch während der Elternzeit weiter ihre Kassenbeiträge zu entrichten.

Wer hingegen schon vor der Elternzeit privat krankenversichert war, muss dies auch für die Zeit der Elternzeit beibehalten. Das gilt auch dann, wenn der Partner Mitglied in einer gesetzlichen KV sein sollte. Eine Aufnahme in die kostenlose Familienversicherung wäre auch in einem solchen Fall nicht möglich.

Der schwere Wechsel in eine Familienversicherung | Krankenversicherung in der Elternzeit - Was gilt es zu beachten
 
 
 

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in der Elternzeit

Wie bereits zu Beginn erwähnt, werden Sie -sofern Sie vor der Elternzeit Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse waren- für die Phase der Elternzeit hier auf beitragsfrei gestellt. Die Tatsache, dass Sie nun für einen gewissen Zeitraum keine Beiträge an die Krankenkasse zahlen müssen, bedeutet jedoch nicht, dass es notwendig ist, auf etwaige Leistungen zu verzichten.

Viele der Leistungen, die Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen -selbstverständlich auch während der Elternzeit bieten- sind per Gesetz vorgeschrieben. Hierzu zählen unter anderem…:

  • bestimmte Vorsorgeuntersuchungen
  • Impfungen
  • Feste Zuschüsse für Zahnersatz
  • Rehabilitationsleistungen und Kuren
  • Krankengeld
  • Mutterschaftsgeld mit einem maximalen Tagessatz von 13 EUR.
 

Unterschiede mit Hinblick auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ergeben sich dann jedoch oft erst auf den zweiten Blick. Wer beispielsweise unter anderem Wert auf…:

  • die Anwendung alternativer Heilmethoden bzw. Homöopathie
  • Mehrleistungen bei Behandlung und Krankenpflege
  • Gesundheitskurse und -vorsorge
 

legt, sollte sich nicht ausschließlich mit den „großen, bekannten“ gesetzlichen Krankenkassen befassen, sondern auch andere, vielleicht ein wenig unbekanntere Anbieter miteinander vergleichen.

Noch umfangreicher sind jedoch die Möglichkeiten, die sich mit Hinblick auf eine private Krankenversicherung bieten. Der zu entrichtende Beitrag ist hier zu einem Großteil von den gewünschten Leistungen im Krankheitsfall oder zur Vorsorge abhängig. Wer hier Leistungen, wie beispielsweise das Recht auf ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder eine Chefarztbehandlung miteinander vergleichen möchte, sollte auf einen der zahlreichen Vergleichsrechner im Internet zurückgreifen. So lassen sich die verschiedenen Tarife optimal zueinander in Bezug setzen.

Mittlerweile sind jedoch auch viele gesetzliche Krankenkassen dazu übergegangen, neben den entsprechenden Standardtarifen noch weitere Zusatzleistungen anzubieten, die bei Bedarf „hinzugebucht“ werden können. So ist es den Versicherten möglich, sich ihr ganz persönliches Paket zu schnüren, das beim Eintritt in die Elternzeit übernommen werden kann.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in der Elternzeit | Krankenversicherung in der Elternzeit - Was gilt es zu beachten
 
 

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Die Vor- und Nachteile auf einen Blick

Sowohl mit Hinblick auf die klassische gesetzliche und die private Versicherung während der Elternzeit ergeben sich Vor- und Nachteile.

Die Vor- und Nachteile auf einen Blick | Krankenversicherung in der Elternzeit - Was gilt es zu beachten
 
Gesetzliche Versicherung
  • Betragsfreie Mitgliedschaft
  • Solides Paket an Leistungen
  • Arbeit als Minijobber ohne Anrechnung des Einkommens möglich
  • • Im Falle einer Anstellung in Teilzeit während der Elternzeit entfällt die Beitragsbefreiung
  • • Geringere Leistungen im Vergleich zur PKV
Private Versicherung
  • • Individuellere Leistungen (im Vergleich zur gesetzlichen KV)
  • • Höheres Elterngeld dank geringerer Abzüge
  • individuelle Leistungsvereinbarung
  • • Kosten müssen während der Elternzeit in den meisten Fällen komplett allein getragen werden
 
 

Welche Form der Versicherung in Ihrem Falle die beste ist, ist von vielen, individuellen Faktoren abhängig. Ihr persönliches Einkommen bzw. das Familieneinkommen spielt hier ebenso eine Rolle wie die Erwartungen, die Sie mit der „perfekten Krankenversicherung“ verbinden.

Von Vorteil ist es hier natürlich in jedem Fall -nach Möglichkeit- vorauszuplanen, um vorgeschriebene Fristen einhalten zu können. Viele Versicherungsnehmer entscheiden sich so beispielsweise Jahre vor der Geburt des Nachwuchses bewusst für einen Wechsel in eine andere Versicherungsart.

Die Vor- und Nachteile auf einen Blick | Krankenversicherung in der Elternzeit - Was gilt es zu beachten