Beitragsbemessungsgrenze GKV und Versicherungspflichtgrenze
Die als Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze gesetzten Werte waren über längere Zeiträume identisch. Seit 2003 gibt es hier deutliche Unterschiede. Die Versicherungspflichtgrenze, die im Fachjargon auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bezeichnet wird, legt fest, bis zu welcher Entgelthöhe man der Versicherungspflicht für eine gesetzliche Krankenkasse unterliegt.
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