Warning: include(/www/htdocs/w0184ea1/krankenversicherung.com/neu/php/send.php): failed to open stream: Permission denied in /www/htdocs/w0184ea1/krankenversicherung.com/neu/index2.php on line 343

Warning: include(): Failed opening './php/send.php' for inclusion (include_path='.:/usr/share/php:..') in /www/htdocs/w0184ea1/krankenversicherung.com/neu/index2.php on line 343
Die Krankenversicherung im Minijob | Info Krankenversicherung

Die Krankenversicherung im Minijob – das gilt es zu beachten

Die Krankenversicherung im Minijob – das gilt es zu beachten

Die Krankenversicherung im Minijob – das gilt es zu beachten | Die Krankenversicherung im Minijob

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Sozialversicherungspflicht. Das heißt: Jeder Bundesbürger muss eine Kranken-, Renten- und eine Pflegeversicherung besitzen. Ausnahmeregelungen gelten allerdings für die sogenannten Minijobs. Vor allem Arbeitnehmer, die eine geringfügige Beschäftigung mit einer Krankenversicherung kombinieren wollen, müssen einiges beachten. Denn grundsätzlich ergibt sich aus dem bei einem Minijob verdienten Betrag kein Anspruch darauf, dass der Arbeitnehmer auch versichert wird.

Was ist ein Minijob?

Was ist ein Minijob? | Die Krankenversicherung im Minijob

Unter einem Minijob versteht man eine geringfügige Beschäftigung, die oft auch als 450-Euro-Job bezeichnet wird. Eine Voraussetzung, dass es sich bei einem Beschäftigungsverhältnis um einen Minijob handelt, besteht darin, dass der Arbeitnehmer monatlich maximal 450 Euro verdient. Aber auch Beschäftigungsverhältnisse, die auf einen Zeitraum von maximal zwei Monaten befristet sind, werden als Minijobs bezeichnet.

Ein Arbeitsverhältnis in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist sowohl hinsichtlich der Besteuerung als auch in Bezug auf die Krankenversicherung mit Sonderregelungen verbunden. So ist etwa die Pflicht zur Krankenversicherung eingeschränkt. Denn um Minijobs attraktiver zu gestalten, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass bei einem derartigen Beschäftigungsverhältnis lediglich der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Der Arbeitgeber muss für die Krankenversicherung 13 Prozent des Arbeitnehmergehalts zahlen, für die Rentenversicherung 15 Prozent. Bis zu einem Einkommen von 450 Euro müssen die Arbeitnehmer dagegen keine Abgaben bezahlen.

Private Krankenversicherung Vergleich !

VON EXPERTEN GEPRÜFT - JETZT KOSTENLOSEN VERGLEICH ANFORDERN


Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme, Auftrags-, Angebotserfassung und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.* Widerrufsrecht: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an uns widerrufen.*



 

Minijob und Krankenversicherung: Die meisten Arbeitnehmer sind anderweitig versichert

Die Frage der Krankenversicherung in einem Minijob ist insofern kompliziert, als es bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis keine Versicherungspflicht gibt. Der Grund: Die maximale Höchstgrenze des Verdienstes reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. In aller Regel haben Arbeitnehmer, die in einem Minijob arbeiten, noch zusätzliche Einnahmequellen. Beispielsweise werden Studenten, die in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis arbeiten, von ihren Eltern unterstützt oder sie erhalten BAföG. Arbeitslose, die in einem Minijob arbeiten, erhalten als zusätzliche Einnahmequelle entweder Arbeitslosengeld I oder II. Krankenversichert sind Studenten üblicherweise über die Eltern, Arbeitslose durch die Arbeitsagentur. Sie brauchen also keine eigene Krankenversicherung im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis.

Bestreiten Arbeitnehmer ihr komplettes Einkommen durch mehrere Minijobs, gelangen sie in die sogenannte Gleitzone, die oberhalb von 450 Euro pro Monat liegt. In diesem Fall wird das Einkommen aus den unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen addiert und der Arbeitnehmer muss ebenso wie der Arbeitgeber Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen. Dann läuft die Krankenversicherung auch über den Minijob.

 
 

Die Versicherung für geringfügig Beschäftigte im Überblick

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer in Minijobs also sozialversicherungsfrei angestellt, dennoch genießen sie einen gewissen Versicherungsschutz. Allerdings unterscheidet sich dieser in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung.

Die Versicherung für geringfügig Beschäftigte im Überblick | Die Krankenversicherung im Minijob

Die Unfallversicherung

Hier gilt die Grenze von 450 Euro nicht. Auch für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber einen Beitrag an die jeweilige Berufsgenossenschaft zahlen. Erleidet ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, so hat er einen vollen Anspruch auf sämtliche Leistungen.

Die Unfallversicherung | Die Krankenversicherung im Minijob

Die Arbeitslosenversicherung

Hier besteht kein Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer. Aus dem Minijob erhält der Arbeitnehmer also kein Arbeitslosengeld. Ein Anspruch kann lediglich noch bestehen, wenn der Arbeitnehmer zuvor einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen ist.

Die Arbeitslosenversicherung | Die Krankenversicherung im Minijob

Die Rentenansprüche

Die Ansprüche, die ein Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der geringfügigen Beschäftigung erworben hat, bleiben selbstverständlich erhalten. Durch den Pauschalbetrag, den der Arbeitgeber für einen Minijob bezahlen muss, erwirbt der Arbeitnehmer zusätzliche Ansprüche in einem nur geringen Umfang. Allerdings hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, eigene Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen und damit seinen Anspruch etwas zu erhöhen.

 
Die Rentenansprüche | Die Krankenversicherung im Minijob

Die Krankenversicherung

Wenn ein Arbeitnehmer einen 450-Euro-Job annimmt, erwirbt er keinen neuen Anspruch auf die Krankenversicherung. In den meisten Fällen besteht jedoch anderweitig eine Krankenversicherung. Bei der Familienversicherung gilt zwar grundsätzlich eine niedrigere Einkommensgrenze, die im Fall eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses aber außer Kraft ist. Die Voraussetzung für eine Krankenversicherung in der Familienversicherung ist, dass der Ehegatte Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Kinder können bis zum 18. Lebensjahr über die Eltern familienversichert sein. Diese Altersgrenze liegt jedoch höher, wenn sich die Kinder zum Zeitpunkt der Volljährigkeit noch in der Ausbildung befinden oder an das Abitur ein Studium anschließen wollen.

 

In folgenden Fällen sind die Arbeitnehmer nicht familienversichert:

  • Wenn der Ehegatte eine private Krankenversicherung hat.
  • Wenn bei den Eltern die für die Versicherung geltenden Altersgrenzen überschritten sind und der Arbeitnehmer unverheiratet ist.
  • Wenn der Arbeitnehmer neben dem Minijob keine weiteren Einnahmequellen hat.

 
 

Bei der Familienversicherung wird für die Bemessung der Beiträge nicht das Bruttoeinkommen des Versicherten zu Grunde gelegt, sondern das Gesamteinkommen - also sämtliche Einkünfte, die auch nach dem Einkommensteuergesetz berücksichtigt werden, nachdem die Werbungskosten abzogen wurden.

Im Einzelfall kann es daher Sinn machen, bei einem 450-Euro-Job auf die Pauschalbesteuerung zu verzichten und stattdessen eine Abrechnung über die Lohnsteuerkarte zu machen, weil in diesem Fall auch Werbungskosten abgesetzt werden können. Denn schon allein durch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag lässt sich das Arbeitseinkommen um einen Betrag im oberen zweistelligen Bereich herunterrechnen. Dadurch lassen sich für die Familienversicherung geringfügige Überschreitungen der Grenzen bei anderen Einkommensarten ausgleichen.

In jedem Fall sollten Fragen rund um die Familienversicherung mit der Krankenkasse individuell abgeklärt werden. Arbeitnehmer, die nicht familienversichert sind und auch anderweitig nicht den Schutz einer Krankenversicherung genießen, sollten gegebenenfalls abklären, inwieweit die Möglichkeit besteht, eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen. Je nachdem, bei welcher Kasse die Betroffenen nachfragen, müssen sie bei dieser Variante aber mit Kosten in Höhe von mindestens 120 Euro pro Monat rechnen; in diesem Betrag ist dann allerdings auch die Pflegeversicherung enthalten.

Arbeitnehmer in einem Mini-Job haben dafür jedoch keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie haben also im Fall einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen keinen Ersatz für ihr Einkommen – es sei denn, die Arbeitsunfähigkeit ist die Folge eines Arbeitsunfalls.

Die Pflegeversicherung

Grundsätzlich ist die Pflegeversicherung an die Krankenversicherung gekoppelt. Das heißt: Minijobber, die kostenlos in der Familienversicherung krankenversichert sind, können dort eine kostenlose Pflegeversicherung erwarten. Haben die Betroffenen eine freiwillige Krankenversicherung abgeschlossen, sind sie bei der jeweiligen Krankenkasse auch pflegeversichert.

Die Pflegeversicherung | Die Krankenversicherung im Minijob
Die Pflegeversicherung | Die Krankenversicherung im Minijob

Wann ist die Gleitzone besser?

Häufig werden Mini-Jobs von alleinerziehenden Frauen angenommen. Denn sie können allenfalls einige Stunde pro Woche arbeiten und bleiben deshalb im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis versicherungsfrei. Zwar können die Kinder einer ledigen oder geschiedenen Mutter über den Vater versichert sein; allerdings muss die Mutter für eine freiwillige Versicherung einen nicht unerheblichen Teil ihres Einkommens aufwenden.

Das lässt sich mit Hilfe des Arbeitgebers unter Umständen verhindern. Dieser kann nämlich die Arbeitszeit geringfügig erhöhen, sodass das Einkommen der Frau beispielsweise bei 460 Euro liegt, sie also in die Gleitzone aufrückt. Hier gelten ermäßigte Beiträge, was zur Folge hat, dass ihr Einkommen nur geringfügig unter den 450 Euro liegt. Steuern muss sie in den Lohnsteuerklassen I und II nicht bezahlen, allerdings hat sie einen Versicherungsschutz in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Und auch der Arbeitgeber hat Vorteile davon: Während er für einen Mini-Job eine Pauschalabgabe von 30 Prozent bezahlen muss, wird in der Gleitzone der reguläre Arbeitgeberanteil fällig. Dieser liegt niedriger, sodass auch der Arbeitgeber Einsparungen für sich verbuchen kann.

Wann ist die Gleitzone besser? | Die Krankenversicherung im Minijob

Der Mini-Job als Nebenjob

Nicht selten nehmen Arbeitnehmer eine geringfügige Beschäftigung als Nebenjob zu ihrem Hauptjob an. Die Beiträge für die Krankenkasse teilen sich in diesem Fall der Arbeitgeber des Hauptjobs und der Arbeitnehmer. Die geringfügige Beschäftigung wird nicht zum Hauptjob hinzu gerechnet. Deshalb muss der Arbeitgeber der geringfügigen Beschäftigung auch nur einen pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Wie hoch dieser ausfällt, hängt davon ab, ob die geringfügige Beschäftigung im gewerblichen Bereich oder in einem privaten Haushalt angeboten wird. Folgende Arbeitgeberanteile müssen gezahlt werden:

  • Bei einem Minijob im gewerblichen Bereich muss der Arbeitgeber pauschal 13 Prozent Krankenkassenbeitrag sowie 15 Prozent für die Rentenversicherung bezahlen. Hinzu kommt eine Steuer-Pauschale in Höhe von zwei Prozent.
  • Private Haushalte müssen erheblich weniger abführen, nämlich jeweils fünf Prozent für die Kranken- und die Rentenversicherung sowie zwei Prozent an Steuern.
  • Jedoch gibt es hier eine Ausnahme: Ist ein Minijobber privat krankenversichert, entfällt für den Arbeitgeber der Pauschalbeitrag für die Krankenversicherung.
Der Mini-Job als Nebenjob | Die Krankenversicherung im Minijob

Wann muss sich ein geringfügig Beschäftigter privat krankenversichern?

Eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung müssen Minijobber abschließen, wenn sie keinen sozialversicherungspflichtigen Job ausüben, nicht anderweitig abgesichert sind oder nicht über eine Familienversicherung abgesichert sind. Allerdings ist eine freiwillige Mitgliedschaft an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

So muss der Arbeitnehmer der Krankenversicherung spätestens drei Monate, nachdem die letzte Mitgliedschaft beendet wurde, die Beitrittserklärung vorlegen. Die freiwillige Versicherung schließt sich nämlich nur an, sofern eine zuvor bestehende Familien- oder Pflichtversicherung erlischt – außer der Betreffende erklärt innerhalb von zwei Wochen, nachdem die Krankenkasse ihn über die Austrittsmöglichkeit informiert hat, seinen Austritt. Des Weiteren muss nachgewiesen werden, dass die Betroffenen eine anderweitige Absicherung für den Krankheitsfall besitzen.

Um die Beiträge für die freiwillige Krankenversicherung zu ermitteln, wurde 2017 ein beitragspflichtiges Einkommen in Höhe von mindestens 991,67 Euro angenommen. Diese Untergrenze gilt auch für Minijobber, selbst wenn sie tatsächlich weniger verdienen. Eine Ausnahme gilt allerdings für Rentner: Diese sind über den Rentenversicherungsträger in der gesetzlichen oder in der fortgeführten privaten Krankenversicherung angemeldet, müssen sich also über den Versicherungsschutz keine Gedanken machen.

Im individuellen Fall kann es allerdings für den Minijobber sinnvoll sein, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. In diesem Fall entfallen auch die fünf beziehungsweise 13 Prozent Pauschalbetrag, die der Arbeitgeber an die gesetzliche Krankenversicherung zahlt.

Wann muss sich ein geringfügig Beschäftigter privat krankenversichern? | Die Krankenversicherung im Minijob

Diese Leistungen können Minijobber in der privaten Krankenversicherung erwarten

Die Leistungen aller privaten Krankenversicherer für die Versicherten teilen sich in unterschiedliche Tarifbausteine auf. Diese bestehen aus ambulanten, stationären sowie zahnärztlichen Leistungen.

Eine ambulante Leistung, die aus medizinischen Gründen notwendig ist, wird von privaten Versicherern grundsätzlich bezahlt. Welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden, hängt allerdings vom gewählten Tarif ab. So entspricht der Basistarif, also die günstigste Variante, dem Standard der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer einen höheren Standard wünscht, muss entsprechend einen teureren Tarif wählen.

Private Versicherer erstatten die Kosten für eine ambulante Behandlung auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte. Nach welchem Satz eine Erstattung erfolgt, hängt ebenfalls vom ausgewählten Tarif des Versicherten ab. In den Basistarifen werden meist bis zum 2,3-fachen Betrag des Regelhöchstsatzes erstattet. Wählt der Versicherte einen leistungsstärkeren Tarif, kann die Erstattung auch die Höchstgrenze überschreiten.

Minijobber, die besonders günstige Konditionen erhalten möchten, sind gut beraten, wenn sie sich für einen sogenannten Hausarzttarif entscheiden. Sie müssen also im Fall einer Erkrankung zunächst den Hausarzt aufsuchen, der sie gegebenenfalls an einen Facharzt weiter überweist. Einen derartigen Primärarzttarif gibt es bei nahezu allen privaten Versicherern.

Auch bei einem stationären Aufenthalt kommt es darauf an, für welchen Tarif sich die Versicherten entscheiden. Die Unterbringung im Mehrbettzimmer sowie die Behandlung durch den Stationsarzt werden über den Basistarif abgedeckt. Wer weitergehende Leistungen wie eine Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen möchte, muss dies im Tarif einschließen.

Bei Behandlungen durch den Zahnarzt werden von privaten Versicherungen Kosten zwischen 50 und 100 Prozent übernommen. Geht es um den Zahnersatz, werden je nach Tarif zwischen 40 und 100 Prozent der Kosten übernommen.

Private Krankenversicherung Vergleich !

VON EXPERTEN GEPRÜFT - JETZT KOSTENLOSEN VERGLEICH ANFORDERN


Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und willige ein, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme, Auftrags-, Angebotserfassung und Zuordnung für eventuelle Rückfragen dauerhaft gespeichert werden.* Widerrufsrecht: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an uns widerrufen.*



Welche Vorteile genießen Minijobber bei einer privaten Krankenversicherung?

Einen guten Grund für den Wechsel in eine private Krankenversicherung kann auch für Minijobber das Leistungsniveau der privaten Versicherer darstellen. Dieses ist weit umfangreicher als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

So werden von privaten Versicherungen alternative Heilmethoden übernommen, in der Regel haben privat Versicherte kürzere Wartezeiten beim Arzt und sie bekommen kurzfristig Termine bei Fachärzten. Sollte ein Krankenhausaufenthalt notwendig sein, werden Privatpatienten in Ein- oder Zweibettzimmern untergebracht und sie haben die Option auf eine Behandlung durch den Chefarzt.

Welche Vorteile genießen Minijobber bei einer privaten Krankenversicherung? | Die Krankenversicherung im Minijob Minijobber, die sich bewusst oder gezwungenermaßen für eine private Krankenversicherung entscheiden, können ihre Kosten für den Versicherungsschutz durchaus in einem überschaubaren Rahmen halten: Sie können einen hohen Selbstbehalt wählen. Denn bei den privaten Krankenversicherern gilt: Je höher die Selbstbeteiligung pro Jahr ausfällt, umso niedriger fallen die Beiträge aus. Versicherte haben natürlich die Möglichkeit, den Selbstbehalt nachträglich zu reduzieren. Das ist allerdings nur möglich, wenn sie eine erneute Gesundheitsprüfung durchführen lassen. Die gleiche Bedingung gilt für Leistungen, die einmal abgewählt wurden. Denn die Kosten für die private Krankenversicherung lassen sich auch dadurch senken, dass bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden. Hier sollten die Versicherten allerdings bedenken, dass Leistungen lediglich durch einen Tarifwechsel – für den eben eine Gesundheitsprüfung notwendig ist – hinzugewählt werden können. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich die Höhe der Beiträge nicht am Einkommen des Versicherten, sondern nach folgenden Kriterien:

  • dem Alter,
  • dem gesundheitlichen Zustand,
  • dem gewählten Tarif.
 

Ein finanzieller Vorteil kann sich deshalb vor allem für Minijobber ergeben, die jung und gesund sind. Inwiefern sich die Absicherung durch eine private Krankenversicherung im Einzelfall lohnt oder ob die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse die bessere Option ist, hängt also vom Einzelfall ab.