Ein wichtiger Punkt, über den Sie zum Thema Krankenversicherung im Ausland auf jeden Fall informiert sein sollten, besteht darin, dass die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland Kosten nur auf Grundlage der dortigen Regelungen übernimmt. Dies bedeutet, Sie können zwar in vielen Ländern, auch innerhalb der Europäischen Union, die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse abrufen. Es kommt jedoch für den Umfang der Kostenübernahme darauf an, welche Regelungen im jeweiligen Land gelten. Was dies im Detail bedeutet, möchten wir anhand des folgenden Beispiels veranschaulichen.
Angenommen, Sie verbringen einen mehrwöchigen Urlaub in Italien und brechen sich dort beim Essen ein Stück Zahn ab. In der Folge bekommen Sie erhebliche Zahnschmerzen, sodass es notwendig ist, noch am Urlaubsort in Italien einen Zahnarzt aufzusuchen. Hierzulande würden Sie jetzt davon ausgehen, dass die gesetzliche Krankenversicherung natürlich die Kosten für die Zahnbehandlung in vollem Umfang übernimmt, ausgenommen dann, wenn Zahnersatz bzw. eine Krone notwendig ist. In Italien ist es allerdings so, dass die Bürger dort bei Zahnbehandlungen keinen Anspruch darauf haben, dass die Krankenkasse die Kosten übernehmen.
Für Sie bedeutet das, dass Sie auf den gesamten Zahnbehandlungskosten, die in Italien anfallen, aufgrund dieser Tatsache sitzen bleiben. Ein weiteres Problem kann im Ausland darin bestehen, dass die gesetzliche Krankenversicherung zwar grundsätzlich einen Großteil der anfallenden Kosten übernehmen würde, es aber schlichtweg in ihrer näheren Umgebung dort keinen Vertragsarzt gibt. Dies wiederum bedeutet, dass Sie eine Privatbehandlung in Anspruch nehmen müssen, sodass die Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel gar nicht oder nur in sehr geringem Umfang erstattet werden.
Eine weitere medizinische Maßnahme, die bei einem Auslandsaufenthalt gar nicht so selten ist, ist der Rücktransport im Krankheitsfall. Dieser ist über die gesetzliche Krankenversicherung nur in wenigen Ausnahmen versichert, sodass Sie die Kosten in der Regel selbst tragen müssen. Für das außereuropäische Ausland gilt dies generell, denn dort übernimmt die GKV in aller Regel überhaupt keine Kosten. Wie Sie sich gegen solche teilweise hohe Kosten absichern können, werden wir an anderer Stelle noch erläutern.
Da es bezüglich der Leistung aus der GKV unter anderem sehr darauf ankommt, in welchem Land Sie sich behandeln lassen, möchten wir Ihnen in der Folgenden Tabelle noch einmal zusammenfassend einen Überblick geben, in welcher (Urlaubs-)Region Sie von der GKV welche Leistungen / Kostenübernahmen erwarten können.