Private Krankenversicherung für Angestellte (z.B. Arbeitnehmer, Geschäftsführer)
Wann kann ein Angestellter in die private Krankenversicherung wechseln?
Für Angestellte ist ein Wechsel vom gesetzlichen Solidarsystem in eine private Krankenversicherung (PKV) erst ab einem bestimmten Verdienst möglich. Aktuell (Stand: 2017) liegt diese sogenannte Versicherungspflichtgrenze bei 57.600 € (brutto) pro Jahr. Umgerechnet auf den Monat sind dies also 4.800 € (brutto).
Sollten Sie regelmäßig diesen Grenzwert überschreiten, haben Sie die Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlichem System und privater Versicherung. Sie können wechseln, müssen es aber natürlich nicht. Fachleute sprechen in diesem Fall von „Versicherungsfreiheit“. Achtung! Sie sollten Ihre aktuelle gesetzliche Versicherung keinesfalls überstürzt kündigen, um keine Versicherungslücke zu riskieren. Der richtige Zeitpunkt für die Einleitung des Wechsels: Nachdem Ihre Aufnahme in die private Versicherung vom gewählten Unternehmen schriftlich bestätigt wurde.
Sie liegen als Angestellter (z.B. Arbeitnehmer, angestellter Geschäftsführer ohne Gesellschafter-Beteiligung) mit Ihrem Verdienst regelmäßig unterhalb der genannten Jahresgrenze? Dann gibt es keine direkte Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Falls Sie – aus welchen Gründen auch immer – unbedingt in die PKV wechseln möchten, gibt es Möglichkeiten. Mit folgendem beruflichen Status können Sie, unabhängig vom Jahreseinkommen, privat versichert sein:
- Selbständiger / Freiberufler / Gewerbetreibender; Ausnahme: Pflichtversicherung in der Künstlersozialkasse (KSK), zum Beispiel als Journalist, Maler oder Dramaturg
- Beamter oder Beamtenanwärter
- Student / Studentin