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Krankenversicherung für Arbeitslose | Info Krankenversicherung

Krankenversicherung arbeitslos: Die richtige Absicherung bei Arbeitslosigkeit

Krankenversicherung arbeitslos: Die richtige Absicherung bei Arbeitslosigkeit

Krankenversicherung arbeitslos: Die richtige Absicherung bei Arbeitslosigkeit | Krankenversicherung für Arbeitslose

Wer arbeitslos wird, stellt sich oft eine Vielzahl an Fragen, die mit Unsicherheit, aber auch mit Angst einhergehen. Eine dieser Fragen bezieht sich auf die Krankenversicherung. Wie gestaltet sich die Krankenversicherung Im Falle der Arbeitslosigkeit? Wer übernimmt die Beiträge? Wann ist eine Absicherung über die Familienversicherung möglich und kann ein PKV-Mitglied in diesem Fall einfach in die gesetzliche Krankenkasse wechseln? Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Punkte zum Thema „Krankenversicherung arbeitslos“ zusammen und erklärt, worauf Betroffene achten müssen.

Krankenversicherungspflicht bei Arbeitslosigkeit

Krankenversicherungspflicht bei Arbeitslosigkeit | Krankenversicherung für Arbeitslose

Werden Arbeitnehmer entlassen, handelt es sich hierbei nicht um eine Aufhebung der Krankenversicherungspflicht. Auch bei Arbeitslosigkeit muss eine gültige Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung vorhanden sein. Betroffene, die nach dem Angestelltenverhältnis Arbeitslosengeld I beziehen, sind, wenn sie bislang Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse waren, weiterhin über diese pflichtversichert. Der Schutz besteht sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung. Allerdings muss der Erwerbslose die Beiträge nicht selbst finanzieren. Dafür kommt die Bundesagentur für Arbeit automatisch während des gesamten ALG-I-Bezugs auf.

Sind Arbeitnehmer nach einer Kündigung von der Agentur für Arbeit mit einer Sperrzeit versehen wurden, werden in dieser Zeit auch die Beiträge für die Krankenversicherung arbeitslos nicht gezahlt. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen können hier aufatmen. Wer bislang pflichtversichert in einer der gesetzlichen Kassen war, muss für diese Zeit keine Beiträge entrichten. Nach Ablauf der Sperrzeit kommt die Bundesagentur für Arbeit automatisch dafür auf.

Für diejenigen, die vorher nicht pflichtversichert waren, gilt bei der Sperrzeit folgendes:
  • Ist der Ehepartner Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen, kann die Absicherung meist über die kostenfreie Familienversicherung erfolgen. Danach wechselt das Mitglieder wieder in die Mitgliedschaft, in der die Beiträge durch die Agentur für Arbeit übernommen werden.
  • Alternativ ist eine Absicherung in den gesetzlichen Krankenkassen über eine freiwillige Mitgliedschaft möglich. Hier liegen die Beitragssätze unter dem Niveau derer für Selbständige und Unternehmer. Die Beiträge müssen die Versicherten selbst zahlen.

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Freie Wahl bei ALG-I-Bezug

Freie Wahl bei ALG-I-Bezug | Krankenversicherung für Arbeitslose

Alle diejenigen, die ALG I beziehen, können sich die gesetzliche Krankenkasse, über die die „Krankenversicherung arbeitslos“ realisiert werden soll, selbst aussuchen. Wer dieses Wahlrecht versäumt, erhält von der Agentur für Arbeit die Zuteilung in eine Krankenkasse, die das Arbeitsamt ausgesucht hat.

In Deutschland rutschen PKV-Mitglieder, wenn sie Arbeitslosengeld I beziehen, automatisch zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Dies ist aber nur ohne Mehraufwendungen der Fall, wenn die Versicherten innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit eine entsprechende Meldung an die private Krankenversicherung übermitteln. Die Versicherungsgesellschaft ist dann dazu verpflichtet, den Vertrag ohne jeden finanziellen Mehraufwand aufzuheben. Grundsätzlich haben PKV-Mitglieder die Möglichkeit, eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der GKV auch im Fall von ALG I zu erhalten. Dies geht jedoch mit erheblichen finanziellen Einbußen einher. Während die Agentur für Arbeit den kompletten GKV- Beitrag zahlt, übernimmt sie bei der PKV prinzipiell nur den Betrag, der gesetzlich vorgeschrieben wäre. Das entspricht der Höhe des GKV-Beitrags.

Endet der Bezug von Arbeitslosengeld I, gelten die Mitglieder automatisch als freiwillig Versicherte. In diesem Fall entstehen für sie andere Kosten. Hier gilt jedoch individuell zu prüfen, ob eine Absicherung über die beitragsfreie Familienversicherung für den Einzelnen möglich ist.

Absicherung und Kostenübernahme bei ALG II

Absicherung und Kostenübernahme bei ALG II | Krankenversicherung für Arbeitslose

Ist die Bezugszeit von ALG I abgelaufen, wird die Krankenversicherung arbeitslos neu geregelt. Meist erhalten die Mitglieder dann ALG II, besser bekannt als Hartz4 IV. Doch wer zahlt in diesem Fall die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung? Meist erfolgt der Übergang von ALG I ins ALG II automatisch. Ebenso ist die Übernahme der Beiträge gestaltet. Das Jobcenter übernimmt für Bezieher von ALG II alle Beiträge, die für die Krankenversicherung bei Erwerbslosigkeit anfallen. Die Meldung erfolgt vom Jobcenter automatisch, sodass ALG-II-Empfänger hier keinen Meldepflichten nachkommen müssen.

Für ALG-II-Bezieher gibt es bei der Krankenversicherung für Arbeitslose jedoch eine Besonderheit. Die Beiträge werden von Jobcentern nämlich nur in vollem Umfang übernommen, wenn die Leistungsempfänger vor dem Hartz-IV-Bezug Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse waren. In diesem Fall sind sie dazu verpflichtet, Mitglied der jeweiligen Krankenkasse zu bleiben. Wer jedoch davor privat versichert war, hat nun nicht die Möglichkeit, in die GKV zu wechseln. Es bleibt der private Krankenversicherungsschutz bestehen und das Jobcenter zahlt lediglich einen Zuschuss. Dieser umfasst höchstens die Hälfte des Basistarifs der PKV.

PKV-Mitglieder sollten sich in diesem Fall schnellstmöglich mit der privaten Krankenversicherung in Verbindung setzen, denn diese ist dazu verpflichtet, die Absicherung zum Basistarif vorzunehmen.

 
 

Muss die Krankenkasse über die Arbeitslosigkeit informiert werden?

Muss die Krankenkasse über die Arbeitslosigkeit informiert werden? | Krankenversicherung für Arbeitslose

Nach deutschem Gesetz verpflichten sich die Arbeitgeber dazu, der Krankenkasse Änderungen beim Arbeitsverhältnis mitzuteilen. Das heißt: Wird ein Arbeitnehmer entlassen, erhält dessen Krankenversicherung eigentlich eine automatische Meldung durch den Arbeitgeber. Es kann jedoch vorgeben, dass sich diese Meldung in den Unternehmen verzögert. Um in jedem Fall einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen, ist es empfehlenswert, dass die Mitglieder selbst eine entsprechende Meldung bei der Krankenkasse vornehmen. Dies kann meist über eine kostenlose Hotline der Krankenkasse absolut formlos erfolgen. In diesem Fall wird im Mitgliedskonto ein Vermerk zur Krankenversicherung arbeitslos vorgenommen.

 
 

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Regelungen für Privatversicherte

Wer sich vor der Arbeitslosigkeit privat krankenversichert hat, muss Besonderheiten bei der Krankenversicherung für Arbeitslose beachten. Alle diejenigen, die mit der Kündigung zum ALG-I-Bezieher werden, sind automatisch in den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversichert. Es gibt für diese Regelung folgende Ausnahmen:

Regelungen für Privatversicherte | Krankenversicherung für Arbeitslose
  • Waren die ALG-I-Bezieher die letzten fünf Jahre vor Eintritt der Arbeitslosigkeit Mitglied einer privaten Krankenversicherung, können sie sich von der Pflichtversicherung befreien lassen. Wie oben beschrieben, übernimmt die Agentur für Arbeit aber nicht die kompletten Kosten des privaten Versicherungsschutzes.
  • Mitglieder, die bereits älter als 55 Jahre sind und ebenso die vorangegangenen 5 Jahre PKV-Mitglied waren, müssen auch im Falle der Arbeitslosigkeit Mitglied der privaten Krankenversicherung bleiben. Für sie besteht nicht mehr die Möglichkeit, in die GKV zurückzukehren.

Auch ALG-II-Empfänger, die im Voraus PKV-Mitglied waren, können nicht in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Der Gesetzgeber sieht in diesem Fall nicht die Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht erfüllt.

Grundsätzlich sollten sich Mitglieder der PKV, für die ein Wechsel in die GKV ausgeschlossen ist, bei der Krankenkasse um den Basistarif bei der privaten Versicherungsgesellschaft bemühen. Dieser Basistarif enthält meist ähnliche bzw. gleiche Leistungen wie die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse, ist aber um einiges preiswerter als die üblichen Tarife. Dadurch sinkt die finanzielle Belastung.