Über die Sozialversicherungen sind die Bundesbürger umfassend für Risiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit und die Altersvorsorge geschützt. Die gesetzlichen Sozialversicherungen werden nach dem Einkommen berechnet, wobei diejenigen, die nur ein geringes Einkommen haben, weniger bezahlen müssen. Das sogenannte Solidarprinzip soll sicherstellen, dass unabhängig vom Einkommen jeder die Chance bekommt, seine Existenz abzusichern. Das Solidarprinzip fußt auf drei Säulen:
- 1. Die Beitragshöhe wird immer nach der Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers definiert. Sie wird prozentual nach dem Einkommen berechnet.
- 2. Anspruch auf Leistungen haben nur diejenigen, die eine entsprechende Bedürftigkeit aufweisen. Das individuelle Risiko des Versicherten bleibt dagegen außen vor und kann auch keinen Einfluss auf die Beitragszahlung nehmen.
- 3. Das Solidarprinzip ist die wichtigste Grundlage zur Erfüllung der Versicherungs- und Beitragspflicht, die es in Deutschland gibt.
In Deutschland hat sich dieses System in allen Sozialversicherungen bewährt und ist demnach sowohl in der Kranken- als auch in der Rentenversicherung vertreten. Die Bundesrepublik ist allerdings nicht das einzige Land in Europa, das die Absicherung auf diese Art und Weise am Leben erhält. In Österreich kommt ein ähnliches System zum Tragen, wobei hier nicht von der Beitragsbemessungsgrenze, sondern von Höchstbeitragsgrundlage die Rede ist.