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Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung | Info Krankenversicherung
Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung | Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

In Verbindung mit der gesetzlichen Krankenversicherung fällt immer wieder der Begriff Beitragsbemessungsgrenze. Sie hat Einfluss auf die Beitragsberechnung und wird jedes Jahr neu definiert. Doch was genau verbirgt sich hinter der Beitragsbemessungsgrenze? Warum wurde sie definiert und wie hat sie sich in den letzten Jahren entwickelt? Dieser Ratgeber klärt für Sie die wichtigsten Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze.

Beitragsbemessungsgrenze ist wichtiger Bestandteil der Sozialversicherungen

Beitragsbemessungsgrenze ist wichtiger Bestandteil der Sozialversicherungen | Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

Über die Sozialversicherungen sind die Bundesbürger umfassend für Risiken wie Krankheit, Arbeitslosigkeit und die Altersvorsorge geschützt. Die gesetzlichen Sozialversicherungen werden nach dem Einkommen berechnet, wobei diejenigen, die nur ein geringes Einkommen haben, weniger bezahlen müssen. Das sogenannte Solidarprinzip soll sicherstellen, dass unabhängig vom Einkommen jeder die Chance bekommt, seine Existenz abzusichern. Das Solidarprinzip fußt auf drei Säulen:



  • 1. Die Beitragshöhe wird immer nach der Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers definiert. Sie wird prozentual nach dem Einkommen berechnet.
  • 2. Anspruch auf Leistungen haben nur diejenigen, die eine entsprechende Bedürftigkeit aufweisen. Das individuelle Risiko des Versicherten bleibt dagegen außen vor und kann auch keinen Einfluss auf die Beitragszahlung nehmen.
  • 3. Das Solidarprinzip ist die wichtigste Grundlage zur Erfüllung der Versicherungs- und Beitragspflicht, die es in Deutschland gibt.


In Deutschland hat sich dieses System in allen Sozialversicherungen bewährt und ist demnach sowohl in der Kranken- als auch in der Rentenversicherung vertreten. Die Bundesrepublik ist allerdings nicht das einzige Land in Europa, das die Absicherung auf diese Art und Weise am Leben erhält. In Österreich kommt ein ähnliches System zum Tragen, wobei hier nicht von der Beitragsbemessungsgrenze, sondern von Höchstbeitragsgrundlage die Rede ist.

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Warum wurde die Beitragsbemessungsgrenze eingeführt?

Die Beitragsbemessungsgrenze gibt es in Deutschland bereits seit vielen Jahren. Eingeführt wurde sie einst vor allem zum Schutz der Krankenkassen. Ursprünglich dienten die Krankenkassen in Deutschland vor allem dazu, im Krankheitsfall die Menschen mit Krankengeld zu versorgen. Dieses wurde stets nach dem Einkommen gezahlt. Um jedoch die Höhe des Krankengeldes zu begrenzen, entschied sich die Regierung dafür die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze einzuführen. Mit dieser Grenze war es zum ersten Mal nicht nur möglich die maximale Höhe des Krankengeldes zu definieren, sondern auch die Höhe des Versicherungsbeitrags, den die Mitglieder zahlen mussten.

Bereits damals wurde heftig über die Einführung der Beitragsbemessungsgrenze diskutiert. Jedoch setzte sich der Grundgedanke der Bundesregierung durch. Diese ging nämlich davon aus, dass Gutverdiener im Falle einer Krankheit dazu in der Lage sind, den Einkommensverlust selbst auszugleichen. Das Krankengeld sollte in dieser Zeit eher dazu dienen, lediglich die laufenden Kosten abzusichern.

Was genau ist die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung?

Der Gesetzgeber hat die Beitragsbemessungsgrenze als dynamische Einkommensgrenze definiert. Sie regelt den Beitrag, den die Versicherten maximal bezahlen müssen. Hierfür wird mit der Beitragsbemessungsgrenze das höchstmögliche Einkommen beziffert, das für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge genutzt wird. Verdient ein Versicherter mehr als die hier festgelegte Summe, hat das keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.

Meist bewegt sich die Beitragsbemessungsgrenze in der Nähe der Versicherungspflichtgrenze. Bis zur Versicherungspflichtgrenze sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse abzusichern. Erst wenn das individuelle Einkommen über dieser Grenze liegt, darf die Absicherung für Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung erfolgen.

Liegt die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2017 bei 52.200 Euro pro Jahr, was einem monatlichen Einkommen von 4350 Euro entspricht, wurde die Versicherungspflichtgrenze bei 57.600 Euro definiert.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist dynamisch. Das heißt: Sie wird jedes Jahr neu von dem Gesetzgeber definiert. Wird sie gesenkt, minimieren sich für die Gutverdiener die Beiträge. Entscheidet sich der Gesetzgeber stattdessen für eine Erhöhung, wird auch der Beitrag für die höheren Einkommensklassen steigen.

Wer profitiert von der Beitragsbemessungsgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist nur für diejenigen relevant, die über ein hohes Einkommen verfügen. Das heißt Gutverdiener, deren Einkommen über der Grenze liegt, kommen in den Genuss von Einsparungen. Auf kassenindividuelle Zusatzbeiträge hat die Beitragsbemessungsgrenze keinen Einfluss. Sie fallen meist trotzdem an. Erhält der Arbeitnehmer ein Bruttoeinkommen von 5000 Euro, müsste er nach dem aktuellen Krankenversicherungssatz eigentlich 365 Euro in die gesetzliche Krankenkasse einzahlen. Sein Einkommen liegt jedoch insgesamt 650 Euro über der Beitragsbemessungsgrenze. Das heißt, der Versicherungsbeitrag wird nur auf ein Einkommen von 4350 Euro monatlich berechnet. Es ergibt sich dadurch ein Beitrag von 317,55 Euro. Der Arbeitnehmer spart monatlich 47,45 Euro.

Natürlich wird die Beitragsbemessungsgrenze in erster Linie für die gesetzliche Krankenversicherung definiert. Sie hat aber auch Einfluss auf die private Krankenversicherung. Hier beeinflusst sie zwei Faktoren:

  • Höchstzuschuss, der vom Arbeitgeber übernommen wird
  • Maximalbeitrag zum Basistarif der privaten Krankenversicherung


Wer profitiert von der Beitragsbemessungsgrenze? | Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

Natürlich erhalten Sie als Mitglied der PKV ebenso einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt auch hier in der Regel die Hälfte des Beitrags, aber nie mehr als die Summe, die sich für ihn durch die Beitragsbemessungsgrenze ergibt. Übersteigt also der eigentliche Arbeitgeberanteil diese Grenze, müssen Sie den Rest selbst finanzieren. Dies wird direkt vom Bruttolohn abgezogen. Sie erhalten in diesem Fall also ein geringeres Nettoeinkommen. Diese Summe wird jedes Jahr neu ermittelt. Von der Beitragsbemessungsgrenze sind Zusatzprämien, die die Versicherer verlangen, immer ausgeschlossen.

Weiterhin wirkt sich die Beitragsbemessungsgrenze auf den Basistarif aus, der von den privaten Krankenversicherungen angeboten wird. Er ist nämlich immer an den GKV-Höchstbeitrag angelehnt. 2016 durften die privaten Versicherer für den Basistarif maximal 665,29 Euro verlangen. Dieser Beitrag richtete sich nach der Beitragsbemessungsgrenze.

Definition und Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze

Definition und Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze | Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um eine vom Gesetzgeber definierte Summe. Herausgegeben wird sie jedes Jahr durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie veröffentlicht jeweils am Jahresende für das folgende Jahr die Bezugs- sowie Rechengröße. Diese gilt für den gesamten Bereich der Sozialversicherung. Die Veröffentlichung erfolgt im Bundesgesetzblatt und ist problemlos einsehbar. Die spezifischen Grenzen können oft schon im Voraus online abgerufen werden, sodass sich die Versicherten rechtzeitig informieren können. Auch wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Beitragsbemessungsgrenze zunächst definiert, muss diese noch vom Bundesrat abgesegnet werden. Erst dann ist sie gültig. Meist ist dann aber von Seiten des Bundesrats nicht mehr mit Anpassungen zu rechnen.

Definition und Festlegung der Beitragsbemessungsgrenze | Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

Übrigens gilt die vom Bundesrat definierte Beitragsbemessungsgrenze nicht nur für die Absicherung in der Krankenversicherung. Sie betrifft ebenso die Pflegeversicherung. Sie ist an die Krankenversicherung angeschlossen und wird prozentual nach dem Einkommen berechnet. Zudem gibt es auch bei der Rentenversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze. Diese unterscheidet sich von der bei der Krankenversicherung in einem entscheidenden Punkt. Hier fallen für Ost und West verschiedene Beträge an. Für die „alten deutschen Bundesländer“ gilt in der Regel bei der Rentenversicherung eine höhere Beitragsbemessungsgrenze.

Welche Auswirkungen hat die Beitragsbemessungsgrenze auf die Steuerzahlungen

Direkte Auswirkungen auf die Steuer hat die Beitragsbemessungsgrenze an sich nicht. Allerdings beeinflusst sie die Summe der absetzbaren Krankenversicherungsbeiträge. Der Gesetzgeber ermöglicht es seit Jahren, die Krankenkassenbeitrage abzusetzen. Dies ist über die Vorsorgeaufwendungen möglich. Die Beiträge der GKV können in vollem Umfang abgesetzt werden, solange sie die zulässige Höchstgrenze nicht überschreiten. Diese beträgt bei Arbeitnehmern jährlich 1900 und bei Selbständigen 2800 Euro. Für Ehepaare, die sich für die Zusammenveranlagung entschieden haben, verdoppelt sich die Summe.

Welche Auswirkungen hat die Beitragsbemessungsgrenze auf die Steuerzahlungen | Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

Durch die Beitragsbemessungsgrenze ist in den gesetzlichen Krankenkassen natürlich auch die Summe begrenzt, die maximal steuerlich geltend gemacht werden. In der Regel schlagen die Krankenkassenbeiträge allerdings nicht zu 100 Prozent zu Buche, da weitere Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt werden.

Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze in den vergangenen Jahren

Aufgrund des dynamischen Konzepts wird die Beitragsbemessungsgrenze jedes Jahr angepasst. Den Trend der Anpassungen geben die Löhne und Gehälter vor. Seit Jahren steigen die Löhne in Deutschland und damit weitgehend auch die Beitragsbemessungsgrenzen. Vor allem in den vergangenen fünf Jahren wurde die Beitragsbemessungsgrenze kontinuierlich angehoben:

2012-2017
  • 2012: 45.900 € pro Jahr
  • 2013: 47.250 € pro Jahr
  • 2014: 48.600 € pro Jahr
  • 2015: 49.500 € pro Jahr
  • 2016: 50.850 € pro Jahr
  • 2017: 52.200 € pro Jahr

Im Jahr 2011 wurde die letzte Senkung der Beitragsbemessungsgrenze durchgeführt. Sie betrug 1 Prozent. Lag die Grenze 2010 noch bei 45.000 Euro, wurde sie 2011 auf 44.500 Euro gesenkt. Damit wurden Gutverdiener bei den Krankenkassenbeiträgen erheblich entlastet. Da die Löhne in Deutschland derzeit branchenübergreifend weiter steigen, muss auch kurzfristig mit steigenden Beitragsbemessungsgrenzen bei den Krankenkassen gerechnet werden. Damit müssen Gutverdiener länger einkommensabhängige Beiträge an die Krankenversicherung zahlen.

Einfluss der Beitragsbemessungsgrenze auf die Familienversicherung und die Absicherung des Ehepartners

Prinzipiell hat die Beitragsbemessungsgrenze keinen direkten Einfluss auf die Familienversicherung, denn Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei in der Krankenkasse mitversichert werden. Es gibt aber einige Besonderheiten, die Berücksichtigung finden. Entscheidend ist hier, wie die Erwerbsarbeit zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wurde. Beträgt das gemeinsame Einkommen der Ehepartner bzw. Familie mehr als durch die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze definiert wird, werden für Ein- und Zweiverdienerehen verschiedene Beiträge ermittelt.

Einfluss der Beitragsbemessungsgrenze auf die Familienversicherung und die Absicherung des Ehepartners | Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

Da Kinder auch dann kostenfrei versichert werden können, wenn die Eltern Gutverdiener sind, profitieren viele Arbeitnehmer und Selbständige mit hohem Einkommen von der gesetzlichen Krankenkasse. Sie müssen hier mit deutlich geringeren Kosten rechnen als in der privaten Krankenversicherung, wenn Sie jedes Familienmitglied einzeln absichern müssten.

Kritik und Diskussionen zur Beitragsbemessungsgrenze

Kritik und Diskussionen zur Beitragsbemessungsgrenze | Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

Obwohl die Beitragsbemessungsgrenze ein fester Bestandteil der deutschen Sozialversicherungen ist und es diese für alle Versicherungsarten gibt, steht sie immer wieder in der Kritik. Vor allem die Zukunft der Beitragsbemessungsgrenze scheint dabei offen zu sein. Ein Grund hierfür ist die Entwicklung der finanziellen Lage der gesetzlichen Krankenkassen. Die Krankenkassen haben zusehends mit steigenden Kosten zu kämpfen. Ein Grund hierfür sind die Kosten, die auf die Versicherer zukommen. Die Gesellschaft in Deutschland wird immer älter und der demografische Wandel hinterlässt gemeinsam mit der steigenden Lebenserwartung in Deutschland deutliche Spuren in den Finanzen der Krankenkassen.

Die Beitragsbemessungsgrenze stellt dabei eine der wenigen Optionen dar, die es auf Seite der Krankenkassen gibt, um die Finanzsituation der Assekuranzen zu verbessern. Wird die Grenze angehoben, müssen Gutverdiener mehr zahlen. Dadurch steigen wiederum die Einnahmen der Krankenkassen. Inwieweit sich die Bundesregierung diese Option in den kommenden Jahren zu Nutze machen wird, bleibt offen. Die Parteien vertreten bislang sehr unterschiedliche Auffassungen zur Beitragsbemessungsgrenze.

Kritik und Diskussionen zur Beitragsbemessungsgrenze | Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

Bündnis90/Die Grünen sprach sich in der Vergangenheit immer wieder für die Einführung einer Bürgerversicherung aus. Mit dieser sollte auch die Beitragsbemessungsgrenze steigen. Sie sollte an die der gesetzlichen Rentenversicherungen angepasst werden. Dies würde eine deutliche Steigerung bedeuten und viele Gutverdiener erheblich belasten. 2017 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung immerhin 76.200 Euro pro Jahr für die alten Bundesländer und 68.400 Euro für die Länder in der ehemaligen DDR. Auch hier wird seit Jahren ein Anstieg verzeichnet, wobei die Beitragsbemessungsgrenze-West stärker steigt wie die Grenze für die östlichen Bundesländer. Ob es dann bei der Neudefinition der Beitragsbemessungsgrenze für eine solche Bürgerversicherung ebenso eine Differenzierung zwischen Ost und West geben soll, ließen die Grünen bislang offen.

Ganz anders fielen einst die Vorstellungen der Partei „Die Linke“ aus. Nach den Wünschen der Partei sollte die Beitragsbemessungsgrenze vollständig abgeschafft werden. Damit würde bei der Krankenversicherung das Solidarprinzip gelten. Jeder Bundesbürger, der Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen ist, müsste demnach nach seiner vollen Leistungsfähigkeit die Beiträge zahlen. Lange wurde über diese Vorgehensweise debattiert. Die Pläne konnten sich allerdings mit dem Ergebnis der Bundestagswahl 2013 nicht durchsetzen und sind seitdem wieder vom Tisch.

Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze bei Selbständigen

Viele Selbständige sind aufgrund der Option der Familienversicherung weiterhin freiwillig in den gesetzlichen Krankenkassen versichert. Auch für sie gilt natürlich die Beitragsbemessungsgrenze. Entscheidend ist hier aber nicht der Lohn, sondern der Gewinn, den der Unternehmer aus seiner selbstständigen Tätigkeit erzielt und der entweder per Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt wird. Liegt der erwirtschaftete Gewinn über der Beitragsbemessungsgrenze, spielt die Restsumme keine Rolle mehr für die Beitragsberechnung. Da Selbständige den vollen Beitragssatz allein zahlen müssen, werden sie jedoch prinzipiell stärker belastet als dies bei einem Arbeitnehmer der Fall ist.

Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze bei Selbständigen | Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung

Während ein Arbeitnehmer 2016 bei einem Einkommen von 4400 Euro monatlich noch 355,47 Euro zahlte, musste ein Selbstständiger hier immerhin schon 639,86 zahlen. Verlangte die Krankenkasse dann noch einen Zusatzbeitrag, der 2016 bei durchschnittlich 1,1 Prozent lag, stieg die finanzielle Belastung auf 665,29 Euro. Dafür wird Selbständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden von Seiten des Gesetzgebers aber auch ein höherer Maximalbetrag für die Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung zugesprochen.

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Fazit zur Beitragsbemessungsgrenze

Ursprünglich wurde die Beitragsbemessungsgrenze in erster Linie eingeführt, um die Krankenkassen bei der Zahlung von Krankengeld finanziell zu entlasten. Abschließend haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zur Beitragsbemessungsgrenze noch einmal zusammengefasst:

Fazit zur Beitragsbemessungsgrenze | Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung
  • Die Beitragsbemessungsgrenze definiert die maximale Einkommenshöhe, die für die Beitragsberechnung in der Krankenkasse genutzt wird.
  • Sie hat auch Einfluss auf die private Krankenversicherung. Hier schränkt sie die Summe ein, die der Arbeitgeber maximal für den privaten Krankenversicherungsschutz zahlt.
  • Immer wieder steht die Beitragsbemessungsgrenze massiv in der Kritik.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze ist dynamisch und wird jeden Tag durch den Gesetzgeber angepasst. Sie orientiert sich an der Lohnentwicklung.
  • In den letzten fünf Jahren stieg die Beitragsbemessungsgrenze kontinuierlich. Die letzte Senkung erfolgt 2011 um 1 Prozent.