Gesetzliche Krankenversicherung – gute Neuigkeiten für Rentner mit Kindern

Wer die Nachrichten rund um die Neuerungen zur gesetzlichen Krankenversicherung verfolgt hat, weiß, dass er sich freuen kann&hellip zumindest dann, wenn er Rentner mit Kind bzw. Kindern ist.

 

Seit dem 01.08.2017 ist es für genau diese Zielgruppe einfacher, von der privaten Krankenversicherung wieder zurück in die gesetzliche zu wechseln. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die Rentner Kinder in die Welt gesetzt haben.

 

Die Anzahl der Betroffenen dürfte hoch sein. Immerhin sind es derzeit, laut Süddeutscher Zeitung, circa 800.000 Menschen, die in dieses Raster fallen. Ihnen wird nun der Wechsel in die &bdquoStandardvariante&ldquo erleichtert.

 

 

Die neue Regelung im Detail

 

 

Mit Hinblick auf die Pflichtversicherung gilt für Rentner, dass diese dann greift, wenn die Senioren mindestens 90 Prozent Ihres Berufslebens gesetzlich abgesichert waren. Jedoch wurde der Wechsel mit der neuen Regelung auch für die freiwillig gesetzlich versicherten Senioren erleichtert. Ausschlaggebender Punkt der Änderungen ist der Satz: &ldquoAuf die &hellip erforderliche Mitgliedszeit wird für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind eine Zeit von drei Jahren angerechnet.&rdquo, der nun auch erklärt, weshalb die Senioren ihrerseits Kinder haben müssen.

 

Genaugenommen bedeutet dies nun, dass für jedes Kind, Stief- oder Pflegekind insgesamt drei Jahre Mitgliedschaft angerechnet werden. Zudem können besagte drei Jahre von Müttern UND Vätern berücksichtigt werden. Eine weitere Großzügigkeit zeigt sich darin, dass den Senioren auch dann volle drei Jahre berechnet werden, wenn das Kind beispielsweise bereits in den ersten drei Lebensjahren gestorben wäre.

 

Die Antwort auf die Frage, wer pflichtversichert ist (und wer nicht) ist abhängig von der jeweiligen Vorversicherungszeit der Betroffenen. Im Zuge der oben genannten Feststellung, die besagt, dass Rentner im Alter nur dann pflichtversichert sind, wenn sie auch mindestens 90 Prozent ihres Berufslebens gesetzlich abgesichert waren, dürfen seit dem 01.08.2017 auch die jeweiligen Kinderzeiten angerechnet werden.

 

Lohnt es sich, zu wechseln?

 

Ob es sich im Einzelfall lohnt, von der (gewohnten) PKV wieder in die gesetzliche Variante zu wechseln, ist immer von individuellen Faktoren abhängig und sollte dementsprechend auch immer geprüft werden. Doch wann stehen die Chancen auf einen Wechsel eigentlich besonders gut? Rein rechnerisch dann, wenn ein Rentner, der sich für die Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung interessiert, mehrere Kinder hat. Aufgrund der Tatsache, dass die jeweiligen Kinderzeiten dann für jedes einzelne Kind angerechnet werden, erhöhen sich entsprechend auch die Chancen.

 

Dennoch ist es selbstverständlich auch nach wie vor wichtig, nicht ausschließlich auf die Kosten für die Krankenversicherung im Alter, sondern auch auf deren Leistungen zu schauen. Immerhin bedeutet es mitunter -je nach Anbieter und Paket der PKV- eine große Umstellung für die betroffenen Rentner, wieder zurück zur GKV zu wechseln. Immerhin unterscheiden sich beide Varianten nicht nur preislich, sondern auch durch (eventuell) gewohnte &bdquoExtras&ldquo, wie beispielsweise die Möglichkeit einer Chefarztbehandlung, die gerade im Alter für viele Menschen gleich doppelt interessant sein dürfte. Es gilt daher, im Einzelfall genau abzuwägen und sich dann -dank der neuen Regelung- gegebenenfalls ein wenig flexibler zu entscheiden.

 

Der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse erfolgt jedoch niemals automatisch. Die Anbieter müssen zwar beraten und informieren, der letztendliche Antrag von &bdquoprivat&ldquo und &bdquogesetzlich&ldquo muss jedoch vom Interessenten gestellt werden. Zudem ist es wichtig, die Geburtsurkunden der Kinder und ähnliche Dokumente (im Falle der Pflegekinder) vorzulegen.

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