Welche Vorsorge-Leistungen sind für welche Risikogruppen zu empfehlen?
Allgemeine Vorsorge-Untersuchungen
Der "große Gesundheitscheck" kann bereits vor der in der GKV geltenden Altersgrenze von 35 Jahren in Anspruch genommen werden.
Eine Glaukom-Vorsorge-Untersuchung (Grüner Star) wird für alle Versicherten ab dem 40. Lebensjahr empfohlen. Unabhängig von einer Altersgrenze ist diese Früherkennungs-Untersuchung insbesondere Menschen mit einer genetischen Vorbelastung oder mit Vorerkrankungen wie Diabetes, niedrigem Blutdruck und Augenverletzungen anzuraten. Auch Patienten, die häufig unter Schwindelgefühlen, Übelkeit oder Kopfschmerzen leiden, sollten frühzeitig eine Glaukom-Vorsorgeuntersuchung durchführen. Menschen ab 40 Jahren sollten alle zwei bis drei Jahre eine Glaukom-Vorsorge-Untersuchung durchführen lassen, Angehörige der genannten Risikogruppen sogar jedes Jahr. Die GKV übernimmt die entstehenden Kosten nur ausnahmsweise.
Allen Versicherten ist auch ein Hirnleistungscheck zu empfehlen, der von der Krankenkasse erst ab einem Alter von 35 Jahren übernommen wird.
Ein HIV-Test sollte von allen Versicherten durchgeführt werden, die befürchten, sich eventuell angesteckt zu haben, insbesondere auch dann, wenn sie dauerhafte Lymphknoten-Schwellungen bemerken. Auch nach einer Bluttransfusion kann ein HIV-Test angezeigt sein.
Ein (von der GKV nur bei massiven Beschwerden übernommener) Lungenfunktionstest („Lungen-Check“) unterstützt insbesondere Risikogruppen wie Asthmatiker und Patienten mit chronischer Bronchitis. Raucher sollten einen Lungen-Check jährlich vornehmen lassen.
Durch einen "Lifestyle-Check", dessen Kosten die GKV nicht übernimmt, erfahren Krankenzusatzversicherte mehr über ihren derzeitigen Gesundheitszustand und über Möglichkeiten zu einer gesundheitsfördernden Umstellung ihrer Lebensgewohnheiten.
Eine Osteoporose-Vorsorgeuntersuchung (Knochendichtemessung, Osteodensitometrie) ist bei Osteoporose-Vorerkrankungen innerhalb der Familie, Knochenbrüchen nach dem 40. Lebensjahr, bei Frauen mit einer frühen Menopause, bei geringem Körpergewicht, Schilddrüsen-Überfunktion und generell bei Menschen über 65 Jahren sinnvoll. Auch Raucher sowie Personen mit erhöhtem Alkoholkonsum oder mit Bewegungsmangel sollten ihre Knochendichte ermitteln lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Knochendichtemessung selbst bei den genannten Risikogruppen nicht – es sei denn, eine Knochenfraktur ereignete sich ohne wesentliche Einwirkung von außen und es besteht zudem ein Osteoporose-Verdacht.
Eine Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung kann bei Symptomen wie Schlafstörungen, Schweißausbrüchen, Herzrhythmus-Störungen, Bluthochdruck, aufgequollenem Unterhautgewebe, unerklärlichen Gewichtsveränderungen oder untypischem Haarausfall zweckmäßig sein. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Untersuchungskosten nicht.
Eine Schlaganfall-Vorsorge kommt bei Stoffwechselstörungen, erhöhten Cholesterin-Werten und Diabetes sowie bei Herz-Rhythmusstörungen, Arteriosklerose (Gefäßverkalkung) und Gerinnungsstörungen in Betracht. Auch erblich vorbelastete Menschen, Frauen, die längere Zeit eine Anti-Baby-Pille einnehmen, erblich vorbelastete Menschen und Raucher sind überdurchschnittlich stark gefährdet. Ab dem 55. Lebensjahr werden Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchungen im Abstand von zwei bis drei Jahren empfohlen. Personen, die zu den genannten Risikogruppen gehören, sollten frühzeitiger und häufiger eine Schlaganfall-Vorsorge durchführen. Die GKV trägt die Kosten für die Schlaganfall-Vorsorge nicht.
Versicherte ab Mitte 30, die eine umfassende Gesundheitsvorsorge betreiben möchten, können mittels „Sono-Check“ eine Ultraschall-Untersuchung (Sonografie) ihrer inneren Organe durchführen lassen. Eine Kostenübernahme durch die GKV erfolgt nicht.
Ein Sporttauglichkeits-Test ist sinnvoll vor dem Beginn oder der Wiederaufnahme eines Sporttrainings. Zu den Risikogruppen, denen ein Sporttauglichkeitstest besonders empfohlen wird, gehören Personen ab 35 Jahren, Menschen mit Bewegungsmangel, Übergewichtige, Diabetes-Kranke, Patienten mit Stoffwechsel-Störungen sowie Raucher. Gesunde Versicherte wiederholen einen Sporttauglichkeitstest alle drei bis fünf Jahre, Menschen mit einer schwächeren Gesamtkonstitution sowie Angehörige von Risikogruppen alle zwei Jahre. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet die Kosten für einen Sporttauglichkeitstest allerdings nicht.
Krebsvorsorge-Untersuchungen
Eine Brustkrebsvorsorge-Untersuchung durch Mammografie ist bei Frauen ab dem 40. Lebensjahr sinnvoll. Die Deutsche Gesellschaft für Senologie rät zu Mammografie-Untersuchungen in Zwei-Jahres-Abständen. Die GKV übernimmt die Kosten jedoch nur für Vorsorgeuntersuchungen zwischen dem 50. und dem 70. Lebensjahr.
Eine Ultraschall-Brustkrebsvorsorge ist Frauen zu empfehlen, bei denen eine Mammografie aufgrund zu dichten Brustgewebes zu ungenauen Ergebnissen führen könnte. Ein solcher Sono-Check, der von den gesetzlichen Kassen nicht bezahlt wird, erfolgt gewöhnlich in Ergänzung zu einer Mammografie.
Einen Stuhl-Bluttest als Darmkrebsvorsorge sollten Versicherte durchführen lassen, bei denen Verwandte im Alter von unter 45 Jahren an Darmkrebs erkrankt sind. Zu den Risikogruppen, denen ein Stuhl-Bluttest empfohlen wird, gehören außerdem Menschen mit einer chronischen Darmentzündung sowie Personen mit ungesunder Ernährungsweise (insbesondere bei häufig zu salziger oder zu fettiger Nahrung). Die GKV erstattet die Kosten eines Blut-Stuhltests bei Versicherten zwischen dem 50. und dem 55. Lebensjahr. Bei erhöhtem Risiko sollte ein Stuhl-Bluttest auch unabhängig von diesen Altersgrenzen durchgeführt werden.
Eine Darmkrebsvorsorge durch Darmspiegelung (Koloskopie) wird Personen empfohlen, bei denen Verwandte unter 45 Jahren an Darmkrebs erkrankten. Symptome wie akute Schmerzen oder Blut im Stuhl können ebenfalls den Anlass für eine Darmspiegelung bilden. Allgemein wird eine Koloskopie ab einem Alter von 55 Jahren empfohlen. Angehörige von Risikogruppen sollten ggf. schon vor dieser Altersgrenze eine Darm-Vorsorgeuntersuchung vornehmen lassen. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht ein Anspruch auf zwei Darmspiegelungen, von denen die erste im 55. Lebensjahr und die zweite mit einem Zeitabstand von zehn Jahren wahrgenommen werden darf.
Die "große erweiterte Krebsvorsorge für Männer" sollte von Patienten in Anspruch genommen werden, die entweder selbst bereits einmal an einem Tumor erkrankt waren, erblich vorbelastet sind, eine Immunschwäche aufweisen, häufiger auffällige Schmerzen spüren oder die im Alltag mit Gefahrstoffen umgehen. Risikogruppen wird eine alljährliche erweiterte Krebs-Vorsorgeuntersuchung empfohlen. Die GKV bezahlt Männern erst ab einem Alter von 45 Jahren jährlich eine Früherkennungs-Untersuchung für Krebserkrankungen.
Empfohlen wird die "große erweiterte Krebsvorsorge für Frauen" bei erblicher Vorbelastung, Diabetes und Übergewicht sowie Raucherinnen. Diese Risikogruppen sollten sich jährlich einer erweiterten Krebs-Vorsorgeuntersuchung unterziehen, deren Kosten von den gesetzlichen Kassen für Frauen ab 20 Jahren getragen wird.
Von besonderen Interesse ist die Hautkrebsvorsorge für hellhäutige und erblich vorbelastete Menschen sowie für Personen mit überdurchschnittlich großen und zahlreichen Pigmentflecken. Auch regelmäßige Besucher von Solarien und Versicherte, die öfters Sonnenbrände erlitten haben, sollten die Hautkrebsvorsorge nicht vernachlässigen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten eines Haut-Screenings (lediglich mit bloßem Auge, nicht unter Verwendung eines Dermatoskops) alle zwei Jahre nur für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr.
Durch eine Hauttyp-Bestimmung erfahren Patienten mehr über ihr Hautbild und ihren Hauttyp sowie über bereits vorhandene Veränderungen und Schädigungen der Haut. Die GKV übernimmt die Kosten von Hauttyp-Bestimmungen nicht.
Eine Magenvorsorge durch einen Heliobacter-Pylori-Test ist wegen einer möglichen erblichen Vorbelastung sinnvoll, wenn Verwandte ersten Grades an Magenkrebs erkrankt waren. Jüngere Menschen können durch eine solche Vorsorgemaßnahme feststellen, ob sie bereits mit dem Virus Heliobacter-Pylori infiziert sind. Bei frühzeitiger Entdeckung des Virus ist eine Therapie mit Antibiotika möglich. Die Kosten für den Test werden allerdings von den gesetzlichen Krankenkassen nicht ersetzt.
Ein PSA-Test dient der Prostatakrebsvorsorge. Empfohlen wird der PSA-Test für Männer ab einem Alter von 50 Jahren, bei genetischer Vorbelastung ab dem 45. Lebensjahr und dann auch jährlich. Zum Leistungskatalog der GKV gehört der PSA-Test nur bei Verdacht auf eine Prostata-Erkrankung.
Schwangerschaftsvorsorge
Der sogenannte Triple-Test wird bei schwangeren Frauen eingesetzt, um frühzeitig ein mögliches Down-Syndrom oder einen offenen Rücken des Kindes entdecken zu können. Gesetzliche Krankenkassen bezahlen den Triple-Test bei Frauen ab 35 Jahren, nicht aber bei jüngeren Schwangeren.
Eine zusätzliche Sonografie vermittelt werdenden Müttern Informationen über die Entwicklung und die Lage des Kindes. Zudem lässt sich der voraussichtliche Geburtstermin anhand einer Sonografie besser bestimmen. Gesetzlich Versicherten werden die Kosten einer zusätzlichen Sonografie nicht erstattet.
Kindervorsorgeuntersuchungen
Zu den ergänzenden Kindervorsorgeuntersuchungen gehören u. a.
- ein Augencheck, mit dem eine Vielzahl von Augenerkrankungen diagnostiziert werden kann, und der zwischen siebtem und 15. Lebensjahr durchgeführt werden sollte,
- ein Gehörcheck (ebenfalls zwischen 7. und 15. Lebensjahr sinnvoll),
- die für Jugendliche vor dem Eintritt in eine Berufsausbildung vorgesehene J2-Vorsorgeuntersuchung und
- eine Schielvorsorge für Frühgeborene und für Kinder, die einen Entwicklungsrückstand aufweisen.