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Krankenhauszusatzversicherung - Krankenversicherung.com | Info Krankenversicherung

Vorsorgezusatzversicherung

Vorsorgezusatzversicherung | Krankenhauszusatzversicherung - Krankenversicherung.com

Eine optimale Behandlung von Krankheiten setzt ihre möglichst frühzeitige Erkennung voraus. Vorsorgeuntersuchungen sind daher von großer Bedeutung. Zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören jedoch nur ausgewählte Vorsorgemaßnahmen.

Vorsorgezusatzversicherungen übernehmen die Kosten für weitere Vorsorgeuntersuchungen. Private Versicherungsgesellschaften stellen Ergänzungstarife für GKV-Versicherte bereit, die dann dieselben Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen können wie privat versicherte Patienten. Vorsorgezusatzversicherungen beziehen auch zusätzliche medizinische Verfahren der Früherkennung ein. Vorsorgezusatzversicherungen ermöglichen Vorsorgemaßnahmen zu einem Zeitpunkt, zu dem der Versicherte dies wünscht.

Krankenhauszusatzversicherung

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Welche Vorsorgeleistungen erbringt die GKV?

Um beurteilen zu können, ob das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzende Vorsorgeuntersuchungen individuell sinnvoll sind, ist zunächst die Kenntnis des Leistungskatalogs der GKV erforderlich.

Gesundheits-Vorsorgeuntersuchung ("großer Gesundheitscheck")

Ab einem Alter von 35 Jahren haben GKV-Versicherte alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungs-Untersuchung.

Ein solcher Gesundheits-Check-up umfasst:

  • Arztgespräch zur Krankenvorgeschichte
  • Ganzkörperuntersuchung inklusive Blutdruckmessung
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes: Ermittlung von Blutzucker- und Cholesterinwerten anhand einer Blutprobe
  • Nierenerkrankungen: Urinuntersuchung

Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen

Die GKV übernimmt die Kosten für bestimmte Krebsfrüherkennungsuntersuchungen. Der Anspruch der Versicherten besteht jeweils ab einem bestimmten Mindestalter.

Für Männer und Frauen

  • ab dem 35. Lebensjahr: Untersuchungen zur Früherkennung von Hautkrebserkrankungen
  • ab dem 51. Lebensjahr: Stuhl-Untersuchung auf verborgenes Blut
  • ab dem 55. Lebensjahr: zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren

Für Frauen

  • ab dem 21. Lebensjahr: Früherkennungs-Untersuchung der Geschlechtsorgane
  • ab dem 31. Lebensjahr: Früherkennungs-Untersuchung der Brust
  • zwischen dem 50. und dem vollendeten 70. Lebensjahr: alle zwei Jahre Mammografie-Screening

Für Männer

  • ab dem 46. Lebensjahr: Früherkennungs-Untersuchung der Geschlechtsorgane

Für wen eignet sich eine Vorsorgezusatzversicherung?

Eine Vorsorgezusatzversicherung eignet sich insbesondere für bestimmte Risikogruppen sowie für gesundheitsbewusste Angehörige der gesetzlichen Krankenversicherung, die zusätzliche Vorsorgemaßnahmen durchführen möchten.

Die Leistungen von Vorsorgezusatzversicherungen

Die von den einzelnen Versicherungsgesellschaften angebotenen Vorsorgeversicherungstarife umfassen unterschiedliche Leistungen. Versicherer bieten häufig mehrere Tarife mit auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittenem Leistungsumfang an. Für Kinder und Jugendliche werden kostengünstige Vorsorgetarife angeboten.

Zu den wichtigen Leistungen einer Vorsorgezusatzversicherung gehören

  • eine internistische Untersuchung (einschließlich Belastungs-EKG, Ultraschall und der Ermittlung ausgewählter Laborwerte),
  • eine erweiterte Krebsvorsorge-Untersuchung,
  • ein Hautkrebs-Screening mittels einer Spezialkamera oder einer Speziallupe und
  • eine Glaukom-Untersuchung (Grüner Star).

Die Kosten z.B. für Brustkrebs-Früherkennungs-Screenings und den großen Gesundheitscheck werden von privaten Vorsorgezusatzversicherungen unabhängig von den in der GKV geltenden Altersgrenzen übernommen.

Welche Vorsorge-Leistungen sind für welche Risikogruppen zu empfehlen?

Allgemeine Vorsorge-Untersuchungen

Der "große Gesundheitscheck" kann bereits vor der in der GKV geltenden Altersgrenze von 35 Jahren in Anspruch genommen werden.

Eine Glaukom-Vorsorge-Untersuchung (Grüner Star) wird für alle Versicherten ab dem 40. Lebensjahr empfohlen. Unabhängig von einer Altersgrenze ist diese Früherkennungs-Untersuchung insbesondere Menschen mit einer genetischen Vorbelastung oder mit Vorerkrankungen wie Diabetes, niedrigem Blutdruck und Augenverletzungen anzuraten. Auch Patienten, die häufig unter Schwindelgefühlen, Übelkeit oder Kopfschmerzen leiden, sollten frühzeitig eine Glaukom-Vorsorgeuntersuchung durchführen. Menschen ab 40 Jahren sollten alle zwei bis drei Jahre eine Glaukom-Vorsorge-Untersuchung durchführen lassen, Angehörige der genannten Risikogruppen sogar jedes Jahr. Die GKV übernimmt die entstehenden Kosten nur ausnahmsweise.

Allen Versicherten ist auch ein Hirnleistungscheck zu empfehlen, der von der Krankenkasse erst ab einem Alter von 35 Jahren übernommen wird.

Ein HIV-Test sollte von allen Versicherten durchgeführt werden, die befürchten, sich eventuell angesteckt zu haben, insbesondere auch dann, wenn sie dauerhafte Lymphknoten-Schwellungen bemerken. Auch nach einer Bluttransfusion kann ein HIV-Test angezeigt sein.

Ein (von der GKV nur bei massiven Beschwerden übernommener) Lungenfunktionstest („Lungen-Check“) unterstützt insbesondere Risikogruppen wie Asthmatiker und Patienten mit chronischer Bronchitis. Raucher sollten einen Lungen-Check jährlich vornehmen lassen.

Durch einen "Lifestyle-Check", dessen Kosten die GKV nicht übernimmt, erfahren Krankenzusatzversicherte mehr über ihren derzeitigen Gesundheitszustand und über Möglichkeiten zu einer gesundheitsfördernden Umstellung ihrer Lebensgewohnheiten.

Eine Osteoporose-Vorsorgeuntersuchung (Knochendichtemessung, Osteodensitometrie) ist bei Osteoporose-Vorerkrankungen innerhalb der Familie, Knochenbrüchen nach dem 40. Lebensjahr, bei Frauen mit einer frühen Menopause, bei geringem Körpergewicht, Schilddrüsen-Überfunktion und generell bei Menschen über 65 Jahren sinnvoll. Auch Raucher sowie Personen mit erhöhtem Alkoholkonsum oder mit Bewegungsmangel sollten ihre Knochendichte ermitteln lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Knochendichtemessung selbst bei den genannten Risikogruppen nicht – es sei denn, eine Knochenfraktur ereignete sich ohne wesentliche Einwirkung von außen und es besteht zudem ein Osteoporose-Verdacht.

Eine Schilddrüsen-Vorsorgeuntersuchung kann bei Symptomen wie Schlafstörungen, Schweißausbrüchen, Herzrhythmus-Störungen, Bluthochdruck, aufgequollenem Unterhautgewebe, unerklärlichen Gewichtsveränderungen oder untypischem Haarausfall zweckmäßig sein. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Untersuchungskosten nicht.

Eine Schlaganfall-Vorsorge kommt bei Stoffwechselstörungen, erhöhten Cholesterin-Werten und Diabetes sowie bei Herz-Rhythmusstörungen, Arteriosklerose (Gefäßverkalkung) und Gerinnungsstörungen in Betracht. Auch erblich vorbelastete Menschen, Frauen, die längere Zeit eine Anti-Baby-Pille einnehmen, erblich vorbelastete Menschen und Raucher sind überdurchschnittlich stark gefährdet. Ab dem 55. Lebensjahr werden Schlaganfall-Vorsorgeuntersuchungen im Abstand von zwei bis drei Jahren empfohlen. Personen, die zu den genannten Risikogruppen gehören, sollten frühzeitiger und häufiger eine Schlaganfall-Vorsorge durchführen. Die GKV trägt die Kosten für die Schlaganfall-Vorsorge nicht.

Versicherte ab Mitte 30, die eine umfassende Gesundheitsvorsorge betreiben möchten, können mittels „Sono-Check“ eine Ultraschall-Untersuchung (Sonografie) ihrer inneren Organe durchführen lassen. Eine Kostenübernahme durch die GKV erfolgt nicht.

Ein Sporttauglichkeits-Test ist sinnvoll vor dem Beginn oder der Wiederaufnahme eines Sporttrainings. Zu den Risikogruppen, denen ein Sporttauglichkeitstest besonders empfohlen wird, gehören Personen ab 35 Jahren, Menschen mit Bewegungsmangel, Übergewichtige, Diabetes-Kranke, Patienten mit Stoffwechsel-Störungen sowie Raucher. Gesunde Versicherte wiederholen einen Sporttauglichkeitstest alle drei bis fünf Jahre, Menschen mit einer schwächeren Gesamtkonstitution sowie Angehörige von Risikogruppen alle zwei Jahre. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet die Kosten für einen Sporttauglichkeitstest allerdings nicht.

Krebsvorsorge-Untersuchungen

Eine Brustkrebsvorsorge-Untersuchung durch Mammografie ist bei Frauen ab dem 40. Lebensjahr sinnvoll. Die Deutsche Gesellschaft für Senologie rät zu Mammografie-Untersuchungen in Zwei-Jahres-Abständen. Die GKV übernimmt die Kosten jedoch nur für Vorsorgeuntersuchungen zwischen dem 50. und dem 70. Lebensjahr.

Eine Ultraschall-Brustkrebsvorsorge ist Frauen zu empfehlen, bei denen eine Mammografie aufgrund zu dichten Brustgewebes zu ungenauen Ergebnissen führen könnte. Ein solcher Sono-Check, der von den gesetzlichen Kassen nicht bezahlt wird, erfolgt gewöhnlich in Ergänzung zu einer Mammografie.

Einen Stuhl-Bluttest als Darmkrebsvorsorge sollten Versicherte durchführen lassen, bei denen Verwandte im Alter von unter 45 Jahren an Darmkrebs erkrankt sind. Zu den Risikogruppen, denen ein Stuhl-Bluttest empfohlen wird, gehören außerdem Menschen mit einer chronischen Darmentzündung sowie Personen mit ungesunder Ernährungsweise (insbesondere bei häufig zu salziger oder zu fettiger Nahrung). Die GKV erstattet die Kosten eines Blut-Stuhltests bei Versicherten zwischen dem 50. und dem 55. Lebensjahr. Bei erhöhtem Risiko sollte ein Stuhl-Bluttest auch unabhängig von diesen Altersgrenzen durchgeführt werden.

Eine Darmkrebsvorsorge durch Darmspiegelung (Koloskopie) wird Personen empfohlen, bei denen Verwandte unter 45 Jahren an Darmkrebs erkrankten. Symptome wie akute Schmerzen oder Blut im Stuhl können ebenfalls den Anlass für eine Darmspiegelung bilden. Allgemein wird eine Koloskopie ab einem Alter von 55 Jahren empfohlen. Angehörige von Risikogruppen sollten ggf. schon vor dieser Altersgrenze eine Darm-Vorsorgeuntersuchung vornehmen lassen. In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht ein Anspruch auf zwei Darmspiegelungen, von denen die erste im 55. Lebensjahr und die zweite mit einem Zeitabstand von zehn Jahren wahrgenommen werden darf.

Die "große erweiterte Krebsvorsorge für Männer" sollte von Patienten in Anspruch genommen werden, die entweder selbst bereits einmal an einem Tumor erkrankt waren, erblich vorbelastet sind, eine Immunschwäche aufweisen, häufiger auffällige Schmerzen spüren oder die im Alltag mit Gefahrstoffen umgehen. Risikogruppen wird eine alljährliche erweiterte Krebs-Vorsorgeuntersuchung empfohlen. Die GKV bezahlt Männern erst ab einem Alter von 45 Jahren jährlich eine Früherkennungs-Untersuchung für Krebserkrankungen.

Empfohlen wird die "große erweiterte Krebsvorsorge für Frauen" bei erblicher Vorbelastung, Diabetes und Übergewicht sowie Raucherinnen. Diese Risikogruppen sollten sich jährlich einer erweiterten Krebs-Vorsorgeuntersuchung unterziehen, deren Kosten von den gesetzlichen Kassen für Frauen ab 20 Jahren getragen wird.

Von besonderen Interesse ist die Hautkrebsvorsorge für hellhäutige und erblich vorbelastete Menschen sowie für Personen mit überdurchschnittlich großen und zahlreichen Pigmentflecken. Auch regelmäßige Besucher von Solarien und Versicherte, die öfters Sonnenbrände erlitten haben, sollten die Hautkrebsvorsorge nicht vernachlässigen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten eines Haut-Screenings (lediglich mit bloßem Auge, nicht unter Verwendung eines Dermatoskops) alle zwei Jahre nur für Versicherte ab dem 35. Lebensjahr.

Durch eine Hauttyp-Bestimmung erfahren Patienten mehr über ihr Hautbild und ihren Hauttyp sowie über bereits vorhandene Veränderungen und Schädigungen der Haut. Die GKV übernimmt die Kosten von Hauttyp-Bestimmungen nicht.

Eine Magenvorsorge durch einen Heliobacter-Pylori-Test ist wegen einer möglichen erblichen Vorbelastung sinnvoll, wenn Verwandte ersten Grades an Magenkrebs erkrankt waren. Jüngere Menschen können durch eine solche Vorsorgemaßnahme feststellen, ob sie bereits mit dem Virus Heliobacter-Pylori infiziert sind. Bei frühzeitiger Entdeckung des Virus ist eine Therapie mit Antibiotika möglich. Die Kosten für den Test werden allerdings von den gesetzlichen Krankenkassen nicht ersetzt.

Ein PSA-Test dient der Prostatakrebsvorsorge. Empfohlen wird der PSA-Test für Männer ab einem Alter von 50 Jahren, bei genetischer Vorbelastung ab dem 45. Lebensjahr und dann auch jährlich. Zum Leistungskatalog der GKV gehört der PSA-Test nur bei Verdacht auf eine Prostata-Erkrankung.

Schwangerschaftsvorsorge

Der sogenannte Triple-Test wird bei schwangeren Frauen eingesetzt, um frühzeitig ein mögliches Down-Syndrom oder einen offenen Rücken des Kindes entdecken zu können. Gesetzliche Krankenkassen bezahlen den Triple-Test bei Frauen ab 35 Jahren, nicht aber bei jüngeren Schwangeren.

Eine zusätzliche Sonografie vermittelt werdenden Müttern Informationen über die Entwicklung und die Lage des Kindes. Zudem lässt sich der voraussichtliche Geburtstermin anhand einer Sonografie besser bestimmen. Gesetzlich Versicherten werden die Kosten einer zusätzlichen Sonografie nicht erstattet.

Kindervorsorgeuntersuchungen

Zu den ergänzenden Kindervorsorgeuntersuchungen gehören u. a.

  • ein Augencheck, mit dem eine Vielzahl von Augenerkrankungen diagnostiziert werden kann, und der zwischen siebtem und 15. Lebensjahr durchgeführt werden sollte,
  • ein Gehörcheck (ebenfalls zwischen 7. und 15. Lebensjahr sinnvoll),
  • die für Jugendliche vor dem Eintritt in eine Berufsausbildung vorgesehene J2-Vorsorgeuntersuchung und
  • eine Schielvorsorge für Frühgeborene und für Kinder, die einen Entwicklungsrückstand aufweisen.

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Die Kosten einer Vorsorgezusatzversicherung

Die Kosten von Vorsorgezusatzversicherungen hängen vom gewählten Versicherungstarif ab. Je nach Versicherungsleistungen, dem Eintritt- und Lebensalter des Versicherten und der Tarifgestaltung des Versicherungsunternehmens sind für Zusatzversicherungen monatliche Prämien zwischen 15 und 20 Euro entrichten. Vorsorgezusatzversicherungen für Kinder und Jugendliche können bereits ab 5 Euro, Tarife mit besonders umfangreichen Leistungen für etwa 10 Euro monatlich abgeschlossen werden.

Der Leistungsumfang einer Vorsorgezusatzversicherung

Die Vorsorge-Ergänzungstarife für GKV-Versicherte sehen regelmäßig Leistungsobergrenzen vor, die je Kalenderjahr meistens zwischen 50 und 500 Euro liegen (bzw. den doppelten Betrag in einem Zwei-Jahres-Zeitraum umfassen). Je nach Tarif werden 80 bis 100 Prozent der Untersuchungskosten (teilweise auch für Impfungen und Präventionskurse) bzw. die nach Vorabzahlung durch die gesetzliche Kasse verbleibenden Restkosten übernommen. Einige Tarife sehen die Staffelung der Versicherungsleistungen nach dem Lebensalter der Zusatzversicherten vor. Auch werden Versicherungspakete einschließlich Zahnprophylaxe, versicherungseigenem „Gesundheitstelefon“ und rechtlicher Service-Dienstleistungen angeboten.

Vorsorgezusatzversicherung: Regelmäßig keine Wartezeiten oder Gesundheitsprüfungen gefordert

Vorsorgezusatzversicherungen verzichten gewöhnlich auf Wartezeiten und Gesundheitsprüfungen. Vorsorgeleistungen können daher meistens unmittelbar nach Abschluss des Versicherungsvertrags in Anspruch genommen werden.

Widerruf und Kündigung einer Vorsorgezusatzversicherung

Vorsorgezusatzversicherungen werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, haben aber gewöhnlich eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Regelmäßig kann der Versicherte unter Einhaltung einer 3-Monats-Frist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, anschließend zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht für den Fall einer Beitragserhöhung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Prämienerhöhung. Außerdem hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen (§ 8 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz).