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Regelungen und Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht in Deutschland | Info Krankenversicherung

Regelungen und Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Regelungen und Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Regelungen und Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht in Deutschland | Regelungen und Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Weltweit galt die Bundesrepublik Deutschland lange als Vorbild für das Krankenversicherungssystem. Nachdem es hierzulande zunächst seit 1. April 2007 für einige Berufsgruppen eine Versicherungspflicht in den Krankenkassen gab, entschied sich der Bund zum 1. Januar 2009 für die Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht. Seitdem muss jeder Bürger in Deutschland eine gültige Krankenversicherung nachweisen können. Sowohl die Personengruppen als auch das Einkommen spielen hier zwar bei der Beitragsermittlung, aber nicht bei der Frage, ob der Versicherungsabschluss erforderlich ist, eine zentrale Rolle.

Kernziel der Krankenversicherungspflicht ist es für die Bürger im Krankheitsfall eine grundlegende Versorgung sicherzustellen. Mittlerweile gibt es die Versicherungspflicht seit vielen Jahren, doch die Bundesrepublik hat bislang kaum einen Weg gefunden, um die Einhaltung dieser streng zu kontrollieren. Während Arbeitnehmer oder beispielsweise Bezieher von Sozialleistungen automatisch abgesichert sind, können beispielsweise Selbständige oder auch Freiberufler wählen, wo sie sich versichern. Viele nutzen diese Option, um auf den Versicherungsabschluss zu verzichten. Während Arbeitnehmer sich die Beiträge mit dem Arbeitgeber teilen, müssen Selbständige dafür selbst aufkommen, was gerade bei einem kleinen Einkommen eine besondere Herausforderung sein kann.

Nicht versicherte Personen – Folgen und Beitragsnachzahlungen

Nicht versicherte Personen – Folgen und Beitragsnachzahlungen | Regelungen und Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Bei der Krankenversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die den Versicherungsnehmern die Kosten für Behandlungen im Krankheitsfall voll oder ganz erstattet. Grundsätzlich wird bei der Krankenversicherung zwischen der sogenannten Pflichtversicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, und einer Individualversicherung in Form der privaten Krankenversicherung unterschieden.

Anders als in anderen Ländern gibt es in Deutschland die gesetzliche Vorgabe, dass jeder Einwohner für den Krankheitsfall abgesichert ist. Größtenteils müssen sich Arbeitnehmer bei einer der gesetzlichen Krankenversicherungen für einen Betrag versichern, der vom Einkommen abhängig ist und zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer bezahlt wird. Sofern ihr Einkommen einen gewissen Betrag übersteigt, können sich Arbeitnehmer entweder bei einer privaten Krankenversicherung versichern oder eine freiwillige Krankenversicherung in der gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Das trifft unter anderem auch auf Selbstständige und Freiberufler zu. Ähnlich ist die Situation für Rentner, wobei es Unterschiede zwischen Beamten im Rentenalter, Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung und privat versicherten Personen gibt.

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Kann man ohne Krankenversicherung leben ?

Kann man ohne Krankenversicherung leben ? | Regelungen und Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Natürlich ist es aufgrund der fehlenden Kontrollen möglich, aus dem „Krankenversicherungssystem“ auszusteigen. Doch wer einmal krank wird, wird schnell bemerken, dass die Beiträge, die für die Versicherung geleistet werden, nur einen Bruchteil der Kosten einnehmen, die Mediziner und Krankenhäuser berechnen. Wer keine Krankenversicherung hat, muss für all diese Kosten selbst aufkommen.

Gut zu wissen: Grundsätzlich gibt es für eine fehlende Krankenversicherung keine strafrechtlichen Konsequenzen, doch es können hohe Kosten auf die Betroffenen zukommen. Möchten sie irgendwann einer Krankenversicherung beitreten, kann diese über mehrere Jahre die Beiträge nachfordern.

Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Beitragsnachforderung für vier Jahre stellen. Angesichts des aktuellen Beitragssatzes von 14,6 Prozent, nach dem die monatlichen Kosten berechnet werden, entsteht für die Betroffenen eine hohe finanzielle Belastung. Doch was passiert, wenn plötzlich ein Krankheitsfall auftritt? In Deutschland dürfen Ärzte auch bei fehlender Krankenversicherung eine Behandlung nicht verweigern. Dies gilt sowohl für Mediziner in den Krankenhäusern als auch für Ärzte, die eine eigene Praxis unterhalten. Allerdings müssen die Kosten dann von dem Patienten selbst getragen werden und diese können gerade bei einem Notfall schnell in Dimensionen steigen, die aus eigener Finanzkraft nicht mehr bewältigt werden können.

 

Wie funktioniert die Umsetzung der Krankenversicherungspflicht?

Wie funktioniert die Umsetzung der Krankenversicherungspflicht? | Regelungen und Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Die Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht zog in Deutschland auch eine Kernfrage nach sich: Wie sollen sich alle Bundesbürger diesen Versicherungsschutz überhaupt leisten? Hier muss streng zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung unterschieden werden, denn beide arbeiten nach verschiedenen Konzepten.

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, arbeitet nach dem Prinzip der Solidargemeinschaft. Zwar wird der Beitrag nach dem Einkommen berechnet, doch es gibt einen Mindest- und einen Maximalbeitrag.
  • Private Krankenversicherung: Wie andere privatrechtlich organisierte Versicherungen definiert auch die private Krankenversicherung ihren Beitrag selbst. Er richtet sich nach den gebotenen Leistungen. Einfluss auf die Beiträge nehmen aber auch das Alter des Versicherten und das damit verbundene Gesundheitsrisiko.

Die gesetzlichen Krankenkassen erfüllen mit ihrem Beitrag die Anforderungen an eine grundlegende medizinische Versorgung. Sicherlich gibt es auch hier zwischen den Leistungen Unterschiede, doch diese sind nicht ansatzweise so umfassend wie bei den Tarifen der PKV. Grundsätzlich arbeiten die deutschen Krankenkassen nach dem Prinzip der Solidargemeinschaft. Das heißt: Unabhängig vom Alter werden die Beiträge nach dem Einkommen berechnet. Diejenigen die wenig verdienen, zahlen auch geringere Beiträge als die mit einem hohen Einkommen. Dies gilt für Rentner, die in der Regel hohe Kosten bei den Krankenkassen verursachen ebenso wie bei jungen Arbeitnehmern.

Ist das Einkommen besonders niedrig, gibt es in den gesetzlichen Krankenkassen sogenannte Härtefallregelungen. Hier werden die Beiträge nochmals stark minimiert. Meist müssen die Mitglieder dann auch keine Zuzahlungen leisten.

Gesetzlich pflichtversichert sind folgende Personengruppen:

 
  • Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt
  • Künstler und Publizisten in Kooperation mit der Künstlersozialkasse
  • ALG-I und ALG II-Bezieher
  • Unternehmer sowie mitarbeitende Familienangehörige in der Land- und Forstwirtschaft
  • Rentenbezieher und Rentenantragsteller
  • Jugendliche, die in besonderen Einrichtungen leben
  • Menschen mit Behinderung
  • Studenten, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet und das 14. Fachsemester noch nicht abgeschlossen haben.

 
Gesetzlich pflichtversichert sind folgende Personengruppen: | Regelungen und Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht in Deutschland
 

Beitragsberechnung und Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung

Beitragsberechnung und Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung | Regelungen und Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Der Großteil der Bundesbürger ist gesetzlich krankenversichert. Sie zahlen also einkommensabhängige Beiträge. Der Bund hat sich bereits vor einigen Jahren dazu entschieden, den Beitragssatz zu vereinheitlichen. Demnach ist dieser bei allen Krankenkassen gleich. Um trotzdem einen gewissen Wettbewerb unter den Kassen zu fördern, dürfen diese Leistungen und Zusatzbeiträge selbst gestalten.

Wissenswert: Der allgemeine Beitragssatz beträgt aktuell bei den Krankenkassen 14,6 Prozent und wird nach dem Bruttoeinkommen berechnet.

Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag mit ihrem Arbeitgeber. Jede Seite muss hier also 7,3 Prozent aufbringen. Selbstständige und Freiberufler müssen dafür selbst aufkommen: Sie zahlen also sowohl die 14,6 Prozent als auch einen eventuellen Zusatzbeitrag allein. Berechnet wird der monatliche Beitrag nach dem erwirtschafteten Gewinn, der per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt wird.

Erhebt die Krankenkasse, bei der ein Arbeitnehmer beschäftigt ist, einen Zusatzbeitrag, muss dieser durch den Versicherten selbst finanziert werden. Als Einkommen werden sämtliche Bezüge berücksichtigt, die ein Mitglied hat. Das beitragspflichtige Einkommen setzt sich aus folgenden Sonderzahlungen zusammen:

  • Lohn und Gehalt
  • Sonderzahlungen des Arbeitgebers in Form von Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Prämien
  • Einnahmen auf freiberuflicher, selbständiger Tätigkeit
  • Sachbezüge vom Arbeitgeber wie ein Firmenwagen, der privat genutzt werden kann
  • Sämtliche Pensionen
  • Beamtenbezüge
  • Renten aller Art
  • Betriebsrenten, Direktversicherungen und andere Versorgungsbezüge
 

Wer sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, muss für die Beitragszahlung immer die komplette wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angeben. Hierzu gehören neben den genannten Einkommensarten auch

  • Miet- und Pachteinnahmen aller Art
  • Zinsen und Dividenden, die aus Kapitalvermögen gezahlt werden
  • Unterhaltszahlungen
 

Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, in der GKV abgesichert zu sein, allerdings keinen Beitrag zahlen zu müssen. Dies ist bei niedrigem Einkommen beispielsweise bei Frauen der Fall, die Mutterschaftsgeld beziehen. Eine Beitragsbefreiung gibt es für einige sogenannte Vorsorgeaufwendungen. Wer jedoch neben diesem weiteres Einkommen hat, muss auf dieses Beiträge an die GKV zahlen.

Die Beitragspflicht wird für Bezieher folgender Bezüge aufgehoben:

 
  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Wohngeld
  • Krankengeld
  • Betreuungsgeld
  • Blindengeld
 

Bei diesen Bezügen gibt es Unterschiede zwischen Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten in der GKV. Selbständige und Freiberufler haben die Möglichkeit, sich gesetzlich zu versichern, allerdings auf den Bezug von Krankengeld zu verzichten. Dadurch sinkt der Beitrag auf 14 Prozent.

Die Beitragspflicht wird für Bezieher folgender Bezüge aufgehoben: | Regelungen und Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht in DeutschlandTarif ohne Krankengeld muss gut überlegt sein: Entscheiden sich Selbständige dafür, den Beitrag ohne Krankengeld zu wählen und damit nur 14 Prozent des Einkommens zu zahlen, erhalten sie im Krankheitsfall kein Geld von der Versicherung. Dabei ist es egal, wie lange die Arbeitsunfähigkeit besteht. Besonders brisant ist das für Frauen, die sich eventuell noch ein Kind wünschen. Haben Sie einen Tarif ohne Krankengeld, erhalten Sie kein Mutterschaftsgeld, weder vor noch nach der Geburt.

 

Die Besonderheiten der Familienversicherung

Die Besonderheiten der Familienversicherung | Regelungen und Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Ein wesentliches Kriterium, mit dem sich die gesetzliche Krankenkasse von der privaten Krankenversicherung unterscheidet, ist die beitragsfreie Mitversicherung. Besser bekannt als Familienversicherung ist sie eines der entscheidenden Argumente, das für die Absicherung in der GKV spricht. Wie der Name schon sagt, bezieht sich diese Mitversicherung auf Familienmitglieder. Das heißt: Ein Mitglied in der GKV kann seinen Ehepartner, der kein oder nur sehr wenig Einkommen hat, sowie die Kinder kostenfrei mitversichern. Das gilt übrigens auch für eingetragene Lebenspartner. Möglich ist die Inanspruchnahme der Familienversicherung unter folgenden Voraussetzungen:

  1. Die Familienmitglieder haben ihren Wohnsitz in Deutschland. Ist dies nicht der Fall, muss sich der gewöhnliche Aufenthalt zumindest in der Bundesrepublik befinden.
  2. Es darf keine Versicherungspflicht bei einer anderen Krankenkasse bestehen.
  3. Das Familienmitglied darf keine Befreiung von der Versicherungspflicht haben.
 

Ist der Ehepartner also zum Beispiel im Haupterwerb selbständig, kann er sich nicht beim Partner kostenfrei mitversichern. Dies gilt übrigens auch für Bezieher von Eltern- und Mutterschaftsgeld, wenn diese vorher nicht Mitglied in der GKV, sondern in der PKV waren. Einfacher ist die Familienversicherung für Kinder. Eltern können sie bis zur Volljährigkeit kostenfrei mitversichern. Auch über das 18. Lebensjahr hinaus ist eine Aufnahme in die Familienversicherung möglich. Hier gibt es zwei Szenarien:

Die Besonderheiten der Familienversicherung | Regelungen und Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht in Deutschland
  1. Kinder, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, werden maximal bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres kostenfrei familienversichert.
  2. Nimmt das Kind an einer Berufs- oder Schulausbildung teil, steht die Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr zur Verfügung.
  3. Auch wenn ein Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolviert, kann es familienversichert sein.

Sind Kinder körperlich, geistig oder auch seelisch behindert, können sie sich auch über die oben genannten Altersgrenzen hinaus oft nicht selbst unterhalten. Auch dann besteht die Möglichkeit, die Absicherung über die Familienversicherung sicherzustellen.

Keine beitragsfreie Mitversicherung für Kinder: Es gibt auch Ausnahmen von der eigentlich großzügig geregelten Familienversicherung. Hierbei handelt es sich um Familien, in denen zwar ein Elternteil Mitglied der GKV ist, sich das andere aber aufgrund hohen Einkommens in der PKV absichert. In diesem Fall ist das Kind von der Familienversicherung ausgenommen und muss kostenpflichtig in der PKV versichert werden.

Die Besonderheiten der Familienversicherung | Regelungen und Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Der Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung

Lange Zeit gab es in Deutschland einen klaren Trend: Wer die Möglichkeit hatte, wechselte in die private Krankenkasse. Die Beiträge sind einkommensunabhängig und im Grunde zahlten die Mitglieder nur für die Leistungen, die sie auch tatsächlich absichern wollten. Doch die Praxis zeigte ein anderes Bild, denn mit steigendem Alter wurden auch die PKV-Beiträge höher und waren schnell nicht mehr ohne weiteres bezahlbar.

Die privat Versicherten gerieten vor allem dann in eine Notlage, wenn sich ihre finanzielle Situation änderte. Häufig betroffen waren Selbständige, die die gewohnten Einnahmen nicht mehr erwirtschaften konnten. Mittlerweile wurde hierfür eine Lösung gefunden. So gibt es den Notlagentarif, der bei finanziellen Problemen einspringt. Der Notlagentarif greift sobald Mitglieder der PKV für ihre Beiträge nicht mehr aufkommen können. Mit dem Notlagentarif sinkt der monatliche Betrag auf 100 bis 125 Euro. Der Notlagentarif kommt vor allem zum Einsatz, wenn die Mitglieder Beiträge nachzahlen müssen.

Jedoch geht der Notlagentarif mit Einschränkungen einher, denn in diesem übernehmen die Krankenversicherungen prinzipiell nur die Notfallversorgung.

Während in der gesetzlichen Krankenkasse Beitragsnachforderungen für den Zeitraum von vier Jahren gestellt werden können, sind diese in der PKV auf maximal 14 Monate begrenzt. Gesetzlich Versicherte müssen weiterhin für einen Säumniszuschlag aufkommen. Dieser betrug lange 5 Prozent pro Monat, für den der Beitrag nachgezahlt werden musste. Die hohen Säumniszuschläge zogen eine erhebliche Verschuldung der Mitglieder nach sich. Um die Situation zu entschärfen, wurde der Säumniszuschlag zum 1. August 2013 minimiert. Seither beläuft er sich auf 1 Prozent monatlich.

Der Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung | Regelungen und Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Gleiche Leistungen in den gesetzlichen Krankenkassen

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Leistungen weitgehend gleich. Geregelt wird das durch den §2 SGB. Die Vereinheitlichung der Leistungen hat vor allem dazu beigetragen, dass jedes GKV-Mitglied die medizinische Grundversorgung erhält. Diese schließt auch viele bezahlte Therapien und Medikamente ein, auch wenn oft kleine Zuzahlungen geleistet werden müssen. Die GKV-Leistungen sind wie folgt aufgeteilt:

  • Prävention: In den Bereich der Prävention fallen alle Leistungen, die darauf ausgerichtet sind, Krankheiten zu vermeiden und Beschwerden zu lindern. Dazu gehören der Schwangerschaftsabbruch sowie die Empfängnisverhütung.
  • Vorsorge: Hier werden alle Untersuchungen und Maßnahmen gebündelt, die der Krankheitsfrüherkennung dienen.
  • Behandlung: Leistungen dieses Bereichs zielen auf die Behandlung von Krankheiten ab. Berücksichtigt werden Therapien und Medikamente verschiedener Art.

Der Gesetzgeber schreibt nur die grundsätzlichen Leistungen vor, kann hierauf aber auch immer wieder Einfluss nehmen und diese sowohl verbessern als auch verschlechtern. Jede Krankenkasse genießt allerdings in ihrem Handeln so viel Spielraum, dass sie den Mitgliedern weitere Leistungsversprechen geben kann. Seit der Vereinheitlichung des Beitragssatzes hat der Wettbewerb in diesem Bereich sehr stark zugenommen. Zwar können die gesetzlich Versicherten mit einem Wechsel der Krankenkasse ihren Beitrag nicht minimieren, doch sie können sich attraktivere Leistungen wie Kuren im Urlaub oder spezielle Reiseimpfungen sichern.

 

Abrechnung mit Ärzten und Krankenhäusern

Abrechnung mit Ärzten und Krankenhäusern | Regelungen und Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Mit der Krankenversicherungspflicht wurden auch klare Regeln für die Abrechnung mit Ärzten und Krankenhäusern definiert. Während PKV-Patienten in der Regel eine Rechnung vom Arzt erhalten, die sie bei ihrer Versicherung einreichen müssen, erfolgt dies bei den Versicherten der GKV ohne Einsatz des Patienten. Das heißt: Die Krankenkassen rechnen hier direkt mit den Ärzten ab.

Das sogenannte Sachmittelprinzip hat entscheidende Vorteile, geht aber mit Schwächen einher. Für den Patienten ist diese Vorgehensweise einfacher, denn er muss keine Leistungen vorfinanzieren. Das ist vor allem für einkommensschwache Mitglieder wichtig, die sich sonst Behandlungen und Untersuchungen nicht leisten könnten. Die Krankenkassen schreiben trotz Krankenversicherungspflicht nicht vor, welchen Arzt genau ein Patient aufsuchen muss. Allerdings übernehmen sie nur Kosten für Untersuchungen bei Medizinern, die auch von der kassenärztlichen Vereinigung zugelassen sind.

Zwar soll mit der Krankenversicherungspflicht in Deutschland eine umfassende medizinische Grundversorgung sichergestellt werden, doch ohne Zuzahlungen wäre das schon lange nicht mehr möglich. Viele Medikamente sind an einen Eigenanteil gebunden, der bei der Apotheke entrichtet werden muss. Arzneimittel wie Abführmittel, Nasenspray oder beispielsweise auch Hustensaft werden für Erwachsene schon lange nicht mehr von den Krankenkassen übernommen. Sie müssen in vollem Umfang selbst gezahlt werden. Eine Ausnahme sind Kinder. Für sie übernehmen einige Krankenkassen in Deutschland noch immer alle anfallenden Kosten. Die Krankenkassen kommen auch für einen großen Teil der medizinisch notwendigen Therapien wie Massagen und sogenannte Hilfsmittel auf. Ein kleiner Kostenanteil bleibt aber auch hier an den Mitgliedern hängen.

Was ist die Überforderungsklausel: Wer aufgrund einer Erkrankung immer wieder auf Medikamente und Hilfsmittel angewiesen ist, selbst aber nur ein kleines Einkommen hat, kann von der Überforderungsklausel Gebrauch machen. In diesem Fall sind keine Zuzahlungen mehr erforderlich.

Grundsätzlich ist die Höhe der Zuzahlungen auf 1 Prozent des Bruttoeinkommens beschränkt. Vor allem bei chronischen Erkrankungen wird diese Höhe sehr schnell überschritten. Belaufen sich die Zuzahlungen auf mehr als 1 Prozent, müssen die Eigenleistungen nicht mehr erbracht werden. Statistisch trifft dies aktuell übrigens auf jeden dritten Kassenpatienten in der Bundesrepublik zu.

Abrechnung mit Ärzten und Krankenhäusern | Regelungen und Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Sehr häufig kommen hohe Zuzahlungen bei Behandlungen beim Zahnarzt auf den gesetzlich versicherten Patienten zu. Die Krankenkassen übernehmen hier Aufwendungen für Behandlungen der Zähne und Maßnahmen, die auf die Zahnerhaltung ausgerichtet sind. Dagegen müssen 50 Prozent der Kosten folgender Leistungen durch den Patienten getragen werden:

  • Prothesen aller Art
  • Brücken
  • Kronen

Mittlerweile bieten viele Krankenkassen Zusatzversicherungen für ihre Mitglieder an, mit denen die Leistungslücken geschlossen werden können. Zudem gibt es das sogenannte Bonusheft. Das Bonusheft dient als Nachweis der Prophylaxe. Kann ein Patient hier nachweisen, dass er in den letzten fünf bis zehn Jahren bei den Routineuntersuchungen des Zahnarztes war, erhöht die Krankenkassen die Zahlungen, sodass die erforderlichen Zuzahlungen des Mitglieds sinken.

 

Krankenhausbehandlungen für GKV-Mitglieder

Krankenhausbehandlungen für GKV-Mitglieder | Regelungen und Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Die medizinische Grundversorgung, die mit der Krankenversicherungspflicht abgedeckt wird, schließt natürlich auch notwendige Krankenhausbehandlungen ein. Doch gerade wenn es um den Krankenhausaufenthalt geht, wird oft erwähnt, dass privat Versicherte „besser“ gestellt sind. Grundsätzlich gilt natürlich auch hier, dass die Krankenkassen die medizinisch erforderliche Grundversorgung bezahlen. Wird ein Privatpatient beispielsweise im Einzelzimmer untergebracht oder erhält eine Chefarztbehandlung, muss er dafür auch extra bezahlen. Diese Leistungen sind in den Basistarifen der PKV nicht inbegriffen und kosten zusätzlich.

Von der gesetzlichen Krankenkasse wird der Krankenhausaufenthalt zeitlich unbegrenzt bezahlt. Das heißt: Die GKV übernimmt sowohl eine ambulante Behandlung als auch einen langen Aufenthalt von mehreren Wochen. Einschränkungen gibt es trotzdem. So können sich die Patienten das Krankenhaus an sich nicht aussuchen. Die Ärzte sind laut Gesetz verpflichtet, die Patienten in das nächstgelegene Krankenhaus einzuweisen, das die nötige Behandlung bietet. Pflichtversicherte werden im Krankenhaus immer durch den diensthabenden Mediziner untersucht und behandelt.

Krankenhausbehandlungen für GKV-Mitglieder | Regelungen und Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Wer erhält Krankengeld?

Ein wichtiger Punkt bei der Versicherungspflicht ist das Krankengeld. All diejenigen, die pflichtversichert sind, bekommen auch Krankengeld. Diejenigen, die freiwillig Mitglied in der GKV sind, erhalten dieses nur, wenn sie sich für den richtigen Tarif entschieden haben. Das Krankengeld schließt sich an die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber an, die Arbeitnehmer für den Zeitraum von sechs Wochen finanziell absichert. Die Versicherten bekommen als Krankengeld 70 Prozent des Bruttoeinkommens. Das macht höchstens 90 Prozent des Nettolohns aus.

Reicht das Krankengeld? Jeder, der Krankengeld von der Krankenkasse erhält, muss mit finanziellen Einbußen rechnen. Ob die Summe reicht, um die eigenen Ausgaben zu decken, muss individuell geprüft werden. Ist das nicht der Fall, muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Anspruch auf Krankengeld hat nicht jedes Pflichtmitglied. Ausgenommen davon sind:

  • Mitglieder, die über die Familienversicherung abgesichert sind
  • Studenten
  • Rentner
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Was sind die Beitragsbemessungsgrenzen?

Grundsätzlich wird der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse durch das Einkommen bestimmt und prozentual berechnet. Es gibt in den gesetzlichen Krankenkassen allerdings sogenannte Beitragsbemessungsgrenzen, kurz BBG. Die Beitragsbemessungsgrundlagen sind dynamisch. Das heißt: Sie werden jedes Jahr an die Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Der Bund legt die Beitragsbemessungsgrenzen fest. Sie gelten kassenübergreifend für alle Mitglieder der GKV. 2017 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 57.600 Euro. Demnach wird hier von einem monatlichen Höchsteinkommen von 4350 Euro ausgegangen. Doch was heißt das? Für GKV-Mitglieder wird für die Beitragsberechnung maximal dieses Einkommen zu Grunde gelegt. Verdient ein Versicherter mehr, spielt das keine Rolle und nimmt keinen Einfluss auf den Beitrag.

Da Selbständige den kompletten Beitrag selbst bezahlen müssen, werden sie stärker belastet als pflichtversicherte Arbeitnehmer, die sich die Kosten mit ihrem Arbeitgeber teilen. Verdient ein Arbeitnehmer also 4351 Euro, muss er 317,55 Euro in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Die gleiche Summe muss der Arbeitgeber zahlen. Selbständige, die bei der GKV versichert sind, zahlen bei gleichem Einkommen monatlich 635,10 Euro für den Tarif mit Krankengeld. Wer auf das Krankengeld verzichtet, zahlt monatlich 609 Euro.

Der Beitragsbemessungsgrenze steht bei der Krankenversicherungspflicht eine Mindestbemessungsgrenze gegenüber. Auch hier ist die Entwicklung dynamisch. Das heißt: Sie wird jedes Jahr an die Entwicklung von Lohn- und Gehalt angepasst. Bei der Mindestbemessungsgrenze gibt es zwischen den Mitgliedern Unterschiede.

  • Rentner und sonstige freiwillige Versicherte: 991,67 Euro
  • Existenzgründer: 1487,50 Euro
  • Selbstständige: 2231,25 Euro

Existenzgründer profitieren nur dann von einer geringeren Mindestgrenze für den Krankenversicherungsbeitrag, wenn sie einen Zuschuss der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Aufgrund der verschiedenen Mindestgrenzen bewegen sich die Kosten für den Krankenversicherungstarif mit Krankengeld zwischen 144,78 Euro und 325,76 Euro. Dazu kommen etwaige Zusatzbeiträge, die die Krankenkassen verlangen, sowie die Aufwendungen für die Pflegeversicherung.

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Fazit: Krankenversicherungspflicht soll Grundversorgung sicherstellen

Fazit: Krankenversicherungspflicht soll Grundversorgung sicherstellen | Regelungen und Besonderheiten der Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Immer wieder stehen gerade die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland in der Kritik. Dabei schaffen sie als Grundlage der Krankenversicherungspflicht in der Bundesrepublik einen wesentlichen Pfeiler für die Gesundheitsversorgung. Mit Einführung der Krankenversicherungspflicht sollte vor allem sichergestellt werden, dass jeder, der in Deutschland lebt, im Notfall die erforderliche medizinische Versorgung erhält. Durch die Umsetzung des Solidarprinzips wird dieser Schutz auch Menschen mit geringem Einkommen ermöglicht. Damit aufgrund sinkender Beiträge die Grundversorgung nicht eingeschränkt werden kann, hat die Bundesregierung den Krankenkassensatz vereinheitlicht. Er wird prozentual angegeben. Der monatliche Beitrag errechnet sich dann aus dem Einkommen, wobei hier gilt, dass diejenigen, die viel verdienen auch hohe Kosten bei der Krankenversicherung in Kauf nehmen müssen. Für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge gibt es sowohl eine Beitragsbemessungsgrenze, die das höchstmögliche Einkommen definiert, als auch ein vorgegebenes Mindesteinkommen, nachdem der Beitrag berechnet wird.