Die Besonderheiten der Beihilfetarife
Beamte und Selbstständige stellen die beiden Berufsgruppen dar, die sich ohne Berücksichtigung des Einkommens privat Krankenversichern können. Wählen sie den Versicherungsschutz im Rahmen einer Ersatzkasse, gilt als Bemessungsgrundlage für den Beitrag das monatliche Einkommen des Versicherungsnehmers. Ist dieser verheiratet, sind alle nicht-berufstätigen Familienmitglieder, Kinder und Ehepartner, im Rahmen der Familienversicherung mitversichert.
Die Versicherungsleistungen stellen sich für freiwillig versicherte Beamte genauso dar, wie für alle anderen Mitglieder der jeweiligen Ersatzkasse auch. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung müssten sie jedoch den vollen Beitrag selbst entrichten, ohne Arbeitgeberzuschuss, und verlieren den Beihilfeanspruch.
Die private Krankenversicherung mit Beihilfetarifen als Alternative
Die Alternative wäre eine private Krankenversicherung. Auf den ersten Blick scheint es bei diesen Anbietern spezielle Tarife für Beamte zu geben. Dies stimmt in Bezug auf den Beitrag, nicht in Bezug auf die jeweiligen Leistungen. Der Beitrag, zum einen abhängig vom Eintrittsalter und dem Umfang des Versicherungsschutzes, ergibt sich auch aus dem jeweiligen Beihilfesatz.
Was ist die Beihilfe?
Bei der Beihilfe handelt es sich um den Zuschuss des Staates für seine verbeamteten Mitarbeiter, Richter und Soldaten für deren Aufwendungen zur Heilbehandlung und für Geburts-, Pflege- und Todesfälle. Die Beihilfe ist Bestandteil der „Alimentation“ für Beamte, Bestandteil des Gehaltes. Die Leistungen werden für Bundesbeamte im Rahmen des Bundesbeihilfegesetzes geregelt, für Landesbeamte durch die Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes.
Die Höhe der Beihilfe für die medizinische Versorgung richtet sich nach
- Bundesland oder Bund
- Anzahl mitversicherter Familienmitglieder