Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter & Beamtenanwärterinnen
Beamtenanwärter: Beamter auf Probe, Beamter auf Widerruf, ...
„Beamtenanwärter“ und „Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter“ sind Begriffe, die häufig bei Google eingegeben werden. Das macht auch Sinn, denn parallel zur beruflichen Veränderung gibt es auch wichtige Fragen rund um die Krankenversicherung zu klären. Die Krankenversicherung ist die wichtigste Versicherung, egal ob gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV). Der Begriff „Beamtenanwärter“ ist dabei etwas unscharf, aber ein praktischer Sammelbegriff für die verschiedenen Vorstufen zum Status als Beamter oder Beamtin:
- Beamter auf Widerruf: Die Mehrheit der Beamtenanwärter hat diesen Status. Der Name sagt es bereits, man ist schon Beamter, allerdings noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet. Es besteht aber bereits Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV.
- Beamter auf Probe: Auch mit diesem Status besteht weiterhin Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV. In bzw. nach der Probezeit entscheidet sich, ob es zu einer Verbeamtung kommt.
- Vorbereitungsdienst (betrifft einige Lehramtsanwärter (Referendare) und die meisten Rechtsreferendare): Der Status ist meist nicht „Beamter auf Widerruf“ sondern „Angestellter im öffentlichen Dienst“, entsprechend greift aufgrund von Status und Einkommen die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Status des Beamten auf Widerruf ist in vielen Fällen eine notwendige Vorstufe zum Beamtenverhältnis auf Probe und zum Beamtenstatus auf Lebenszeit.