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Krankenversicherungen für Tiere | Info Krankenversicherung

Versicherungen für Tiere: Damit auch der beste Freund des Menschen gut abgesichert ist

Versicherungen für Tiere: Damit auch der beste Freund des Menschen gut abgesichert ist

Versicherungen für Tiere: Damit auch der beste Freund des Menschen gut abgesichert ist | Krankenversicherungen für Tiere

Für viele Menschen hat das geliebte Haustier, sei es nun ein Hund, eine Katze, ein Pferd oder ein beliebiges anderes Tier oft den Status eines Familienmitgliedes. Deshalb soll es dem vierbeinigen Gefährten natürlich auch in allen Lebenslagen möglichst gut gehen. Um diesem Wunsch gerecht zu werden, haben viele Versicherungsunternehmen mittlerweile zahlreiche Versicherungen für Tiere auf den Markt gebracht.

Und das ist auch im Sinne des Gesetzgebers. Denn anders als in früheren Jahren, haben Haustiere mittlerweile längst nicht mehr den Status eines Gegenstandes, sondern stehen unter einem besonderen Schutz. So ist ein Tierhalter gesetzlich dazu verpflichtet, seinen vierbeinigen Gefährten auch wirklich tiergerecht zu halten. Diese tiergerechte Haltung umfasst nicht nur die artgerechte Ernährung und angemessene Lebensbedingungen, sondern insbesondere auch die Versorgung im Krankheitsfall. Schließlich entscheidet nicht der materielle Wert des Tieres, ob ein Tierhalter zum Tierarzt geht oder nicht – er macht es aus Zuneigung zu seinem Tier. Jedoch kann die tierärztliche Behandlung ziemlich ins Geld gehen, insbesondere dann, wenn Hund, Katze oder Pferd chronisch krank sind oder sogar operiert werden müssen. Teuer werden kann es für den Tierhalter aber auch, wenn der Vierbeiner Dritten gegenüber einen Schaden verursacht - beispielsweise, wenn der Hund beim Gassigehen plötzlich in ein vorbeifahrendes Auto springt. Je nachdem, wie die Situation entstanden ist, wird nämlich der Tierhalter in die Haftung genommen und muss den entstandenen Personen – und Sachschaden ersetzen. Besteht kein entsprechender Versicherungsschutz, kann sich der Schaden für den Tierhalter schnell auf einen vier- bis fünfstelligen Betrag aufaddieren. Deshalb ist es unerlässlich, die vierbeinigen Gefährten besonders abzusichern.

Seit wann gibt es eigentlich Versicherungen für Tiere?

Seit wann gibt es eigentlich Versicherungen für Tiere? | Krankenversicherungen für Tiere

Die ersten Versicherungen für Tiere hatten sich Mitte des 19. Jahrhunderts etabliert. Zunächst bezogen sich diese Versicherungen auf landwirtschaftliche Nutztiere und deren Halter. Heute werden die Versicherungen für Nutztiere als Viehversicherung bezeichnet, während der Begriff „Tierversicherung“ sämtliche Policen für Haustiere umschreibt. Folgende Aspekte werden bei der Viehversicherung unter anderem berücksichtigt:

  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Tierseuchenversicherung
  • Tierlebensversicherung
  • Tiertransportversicherung
  • Ertragsausfallversicherungen

Das sind die häufigsten Versicherungen für Tiere

Für jede Art von Versicherung für Tiere muss der Halter natürlich auch entsprechende Unterlagen vorlegen. In jedem Fall muss er der Versicherung vor dem Abschluss der Police die individuellen Daten des Tieres melden. Dazu gehören unter anderem Alter und Rasse, gegebenenfalls sind weitere Unterlagen wie etwa ein Gesundheitszeugnis des Tierarztes erforderlich. Im günstigsten Fall kann der Tierhalter natürlich die Papiere des Züchters vorlegen, worin sich auch der Stammbaum des Vierbeiners lückenlos nachvollziehen lässt. Das wiederum ist natürlich nur möglich, wenn ein Tier von einem Züchter gekauft wurde und ein eventueller Vorbesitzer die Papiere aufbewahrt hat, also am ehesten bei Pferden und Rassehunden. Hat sich ein Tierfreund hingegen in ein Tier aus dem Tierheim verliebt und bietet ihm ein Zuhause, fehlen meist jegliche Art von sonstigen Papieren.

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Die Haftpflichtversicherung

Werden Hunde und Pferde nicht gewerblich genutzt, können die Tiere über eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung abgesichert werden. Verursacht ein Hund oder ein Pferd Personen- und Sachschäden bei Dritten, werden diese ebenso durch die Police abgedeckt wie eventuelle Vermögensschäden. Kleintiere benötigen hingegen in der Regel keine eigene Haftpflichtversicherung, weil diese Schäden von der privaten Haftpflichtversicherung des Halters abgedeckt werden.

Die Versicherungsunternehmen bieten hierbei eine Vielzahl von Tarifen an, sodass jeder Tierhalter den passenden Wunschtarif für seinen Bedarf finden kann. Ergänzt werden kann die Basisversicherung außerdem um sinnvolle Erweiterungen. Zum Beispiel:

  • ein ungewollter Deckakt
  • Mietsachschäden
  • Forderungsausfälle
  • Flurschäden
  • private Kutschfahrten
Die Haftpflichtversicherung | Krankenversicherungen für Tiere

Verpflichtend oder nicht?

Bei Hunden kann der Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtend sein. Die Regelungen zur Pflichtversicherung für Hunde sind allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Ob eine Versicherungspflicht besteht, hängt meist von der Rasse des Hundes ab, beispielsweise für die sogenannten „Kampfhunde“. Teilweise reicht es aber auch schon aus, dass der Hund eine bestimmte Schulterhöhe erreicht, um unter die Versicherungspflicht zu fallen. Hundehalter sollten sicherheitshalber bei ihrer Kommune nachfragen, ob ihr Hund unter die Versicherungspflicht fällt oder nicht.

Obwohl Hunde unter Umständen große Schäden anrichten können, beispielsweise wenn Autounfälle durch sie verursacht werden, sichert sich in Deutschland bislang nur etwa ein Drittel der Hundehalter gegen eventuelle Risiken ab. Der Grund: Fälschlicherweise sind viele der Meinung, dass diese Schäden von der privaten Haftpflicht übernommen werden – was jedoch nicht der Fall ist.

Verpflichtend oder nicht? | Krankenversicherungen für Tiere

So funktioniert die Haftpflicht für Pferde und Hunde

Grundsätzlich unterscheidet sich die Haftpflichtversicherung für Tiere kaum von entsprechenden Policen für Menschen – der einzige Unterschied besteht darin, dass statt eines Menschen eben die Tiere versichert sind. Während sich die Beiträge unter anderem an der jeweiligen Rasse orientieren, kann die Höhe des Versicherungsschutzes vom Tierhalter mit der Versicherung individuell ausgehandelt werden. Die Deckungssumme sollte für Personen- und Sachschäden etwa in der Hundehaftpflicht allerdings mindestens bei drei Millionen Euro liegen.

Daneben gibt es außerdem spezielle Tarife für Hunde und Pferde, die gewerblich genutzt werden, beispielsweise für Therapiepferde. Weil diese Tiere zwar eine feste Bezugsperson haben, jedoch ständig in Kontakt mit vielen fremden Menschen sind, ist hier das Risiko für einen Schaden in jedem Fall gegeben. Weil für den Umgang mit fremden Menschen aber grundsätzlich nur besonders sanftmütige Tiere ausgewählt werden, sind die Tarife entsprechend günstiger.

Auch in diesem Fall reguliert die Assekuranz berechtigte Schäden schnellstmöglich. Werden unberechtigte Ansprüche geltend gemacht, werden diese durch den Versicherer juristisch abgewehrt.

Gibt es weitere Tiere, für die eine Haftpflichtversicherung sinnvoll ist?

Auch wenn die Hunde- und Pferdehaftpflicht die bekannteste Haftpflichtversicherung für Tiere ist, gibt es noch weitere Tiere, für die es sinnvoll sein kann, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dazu gehören unter anderem:

  • Weidetiere unbegrenzt: Mit dieser Versicherung lassen sich sämtliche Weidetiere, aber auch verschiedene Stalltiere, in einer Police bündeln. Diese Variante ist oftmals günstiger als Einzelabschlüsse für jedes Tier.
  • Weidetiere einzeln: Diese Versicherung lohnt sich vor allem für ausgewählte Leistungssieger, egal ob es sich um Rinder, Ziegen oder Schafe handelt. Auch für private Ziegen und Schafe, die quasi als „natürliche Rasenmäher“ gehalten werden, können sich diese Tarife lohnen.
  • Eselversicherung: Auch Esel erfreuen sich als Haustiere immer größerer Beliebtheit, weshalb Assekuranzen spezielle Eselversicherungen im Portfolio haben. Mitversichert sind sowohl das Reitrisiko als auch private Kutschfahrten. Oft werden Rabatte für Esel mit einem Stockmaß von bis zu 1,48 Metern angeboten.
  • Schweineversicherung: Die Schweineversicherung gilt für Haus- und Stallschweine, wobei alle Arten der Haltung versichert sind. Weil auch Flurschäden im Versicherungsschutz enthalten sind, sind die Versicherungssummen üblicherweise relativ hoch.
  • Lamaversicherung: Hierbei handelt es sich um einen speziellen Versicherungsschutz für Lamas. Im Versicherungsschutz sind auch Flurschäden enthalten, wobei es keinerlei Vorgaben zur Art der Haltung gibt.
  • Dromedarversicherung: Bei dieser speziellen Versicherung für Dromedare gibt es keine Haltungsvorschriften und vergleichsweise hohe Versicherungssummen. Auch ist es möglich, einen Tarif ohne Selbstbeteiligung zu wählen.
  • Kamelversicherung: Bei der Kamelversicherung werden dem Tierhalter keine Haltungsvorschriften gemacht. Die Versicherungssummen sind vergleichsweise hoch, weil auch sämtliche Flurschäden mitversichert sind. Es ist möglich, einen Tarif ohne Selbstbeteiligung zu wählen.
  • Zebraversicherung: Die Zebraversicherung ist voll und ganz auf das Schadensrisiko zugeschnitten, das durch Zebras entstehen kann, weshalb die Versicherungssummen entsprechend hoch angesetzt sind. Die Versicherer machen in der Regel keine Vorgaben über die Höhe des Tieres, möglich sind Tarife ohne Selbstbeteiligung.
  • Straußenversicherung: Bei dieser speziellen Haftpflichtversicherung für den Strauß werden bezüglich der Haltung keine Vorschriften gemacht. Auch hier sind die Versicherungssummen hoch und Tarife ohne Selbstbeteiligung möglich.
  • Alpakaversicherung: Bei dieser speziellen Versicherung gibt es keine Vorschriften, wie die Alpakas gehalten werden müssen. Im Versicherungsschutz enthalten sind auch Flurschäden, Tarife ohne Selbstbeteiligung sind möglich.

 

Die Kranken- und OP-Versicherung

Viele Assekuranzen bieten Krankenversicherungen für Hunde, Katzen und Pferde an. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für notwendige Behandlungen ganz oder teilweise. Abgedeckt werden durch die Versicherung üblicherweise folgende Risiken:

  • tierärztliche Behandlungen (ambulant und stationär),
  • Operationen unter Vollnarkose, die durch eine Erkrankung oder einen Unfall notwendig geworden sind,
  • die Kosten für die Unterbringung in der Tierklinik.
 

Gerade in diesem Bereich gibt es eine Vielzahl von Tarifen. Beispielsweise können Tierhalter eine Versicherung wählen, die lediglich die Kosten für eine Operation übernimmt oder erstattet. Speziell für Pferde gibt es sogar Tarife, in denen nur die Kosten für eine Kolik-Operation übernommen werden.

Die Tierkrankenversicherung lohnt sich übrigens insbesondere, wenn das Haushaltsbudget ohnehin etwas knapp bemessen ist. Hat der Tierhalter in diesem Fall keinen Versicherungsschutz, wägt er oft lange ab, ob sich eine Operation oder eine andere Behandlung beim Tierarzt angesichts des hohen Alters des Tieres überhaupt noch lohnt. Stattdessen wird der lieb gewordene Gefährte eingeschläfert – aus Kostengründen und um ihm weiteres unnötiges Leid zu ersparen. Mit dem entsprechenden Versicherungsschutz stellt sich diese Frage erst gar nicht und das Tier kann zusammen mit Herrchen oder Frauchen seinen Lebensabend noch so richtig genießen.

Die Tierhalter sollten lediglich darauf achten, dass ihnen die Versicherung die freie Wahl des Tierarztes einräumt und nicht vorgibt, wo die Behandlung zu erfolgen hat. Schließlich kennen die Tierhalter ihren Tierarzt in der Regel schon lange und haben auch ein entsprechendes Vertrauen zu ihm aufgebaut – so wie unter Umständen auch bereits die Tiere selbst. Einige Versicherer bieten zudem die Möglichkeit der direkten Abrechnung mit dem Tierarzt. Der Versicherungsnehmer spart sich durch diese Option jede Menge Zeit und auch Kosten, weil er die Behandlung nicht vorfinanzieren muss.

Die Kranken- und OP-Versicherung | Krankenversicherungen für Tiere

Diese Leistungen sind bei der Tier-Krankenversicherung wichtig

Diese Leistungen sind bei der Tier-Krankenversicherung wichtig | Krankenversicherungen für Tiere

Neben der ambulanten und stationären Heilbehandlung sollten die Tierhalter darauf achten, welche weiteren Leistungen die Versicherer anbieten. Denn viele Policen enthalten auch Kastrationen und Vorsorgemaßnahmen. Und wer mit seinem vierbeinigen Gefährten in den Urlaub fahren möchte, braucht sich in den meisten Fällen keine Gedanken um den Versicherungsschutz in der Urlaubszeit zu machen. Denn meist gilt der Versicherungsschutz auch bei Auslandsaufenthalten.

Davon hängen die Kosten für eine Krankenversicherung für Tiere ab

Vor allem Katzen- und Hundebesitzer sichern sich und ihre vierbeinigen Lieblinge gern mit einer Versicherung gegen den Krankheitsfall ab. Wie viel diese kostet und welche Leistungen sie erbringt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig sind vor allem die jeweilige Rasse und das Alter des Tieres, gelegentlich nimmt auch die Art der Haltung einen Einfluss auf die Höhe der Beiträge. Der Versicherungsschutz für Katzen bis zu einem Alter von bis zu fünf Jahren kostet alljährlich mindestens 130 Euro, bei einigen Versicherern sogar mehr als 300 Euro.

Davon hängen die Kosten für eine Krankenversicherung für Tiere ab | Krankenversicherungen für Tiere

Hundehalter müssen bei einem günstigen Anbieter mit einem Betrag von circa 250 Euro pro Jahr kalkulieren. Weniger günstige Anbieter verlangen teilweise sogar den doppelten Preis. Höher liegen die Beiträge bei größeren oder älteren Tieren sowie für besondere Rassen wie Schäferhund und Labrador und für Hunde, die als Kampfhunde eingestuft werden.

Ist der Leistungsumfang der Versicherung ausreichend?

Weil der Versicherungsschutz bei manchen Krankenversicherungen für Tiere zu wünschen übriglässt, sollte der Tierhalter in jedem Fall auf das Leistungsspektrum in den verschiedenen Tarifen achten und hier sorgfältig vergleichen. So legen zahlreiche Versicherer etwa ein Mindest- oder ein Höchstalter des Tieres in ihren Versicherungsbedingungen fest. Das bedeutet: Der Versicherungsschutz greift erst, wenn das Tier ein bestimmtes Alter erreicht hat oder erlischt, wenn es das Höchstalter erreicht hat. Bei einigen Versicherungen wiederum ist die Leistung auf einen Betrag zwischen 2.000 und 5.000 Euro festgelegt, andere hingegen verlangen einen Selbstbehalt von rund 20 Prozent. Oft sind Impfungen oder Kastrationen vom Versicherungsschutz sogar komplett ausgenommen.

Eine Vollversicherung oder eine Absicherung bei Operationen – was ist die bessere Alternative?

Während sich die Kosten für die alljährlichen Routineuntersuchungen von Hund und Katze noch in einem überschaubaren Rahmen zwischen rund 120 und etwa 200 Euro halten, steigen die Kosten bei einem Klinikaufenthalt massiv an. Das gilt vor allem in Fällen, in denen das Tier für die Untersuchungen betäubt werden muss und aufwendige Diagnoseverfahren wie ein MRT zum Einsatz kommen. In diesem Fall kann allein schon die Vorsorgeuntersuchung auf einen Betrag von 750 Euro kommen.

Ist der Leistungsumfang der Versicherung ausreichend? | Krankenversicherungen für Tiere

Grundsätzlich gilt: Eine reine Operations-Versicherung ist günstiger als der Vollschutz, bei dem auch diverse Heilbehandlungen und Impfungen von der Versicherung übernommen werden. Wer sich für die reine Operations-Versicherung entscheidet, muss die Kosten für Impfungen und tierärztliche Behandlungen aus der eigenen Tasche bezahlen. Tierhalter, die ihren vierbeinigen Gefährten versichern wollen, sollten sich also schon im Vorfeld gut überlegen, ob sie mehr Wert auf günstige Beiträge oder ein großes Leistungsspektrum legen. Ähnlich wie bei einer privaten Krankenversicherung für Menschen, müssen Tierhalter in aller Regel auch einen höheren Beitrag bezahlen, wenn das Tier beim Abschluss der Versicherung unter einer Vorerkrankung leidet. Am besten sollten die Tiere also in einem möglichst jungen Alter versichert werden, wenn sie meist noch keine Krankheiten haben.

Wenn das Tier mit auf die Reise geht

Zwar bieten die meisten Versicherer den Krankenversicherungsschutz auch im europäischen Ausland sowie der Schweiz, dennoch sind umfangreiche Vorbereitungen der Tierhalter für den Urlaub mit dem vierbeinigen Gefährten zu treffen. Sie müssen beispielsweise abklären, ob ihre Versicherung die Impfung gegen Tollwut übernimmt. Der entsprechende Impfschutz ist nämlich bei Reisen innerhalb der EU mit einem Hund, einer Katze oder einem Frettchen Pflicht, wobei die Impfung mindestens drei Wochen, bevor die Reise beginnt, erfolgt sein muss – diese Frist gilt jedoch nicht für Auffrischungen. Ferner müssen die Hundehalter beachten, dass Welpen frühestens mit einem Alter von zwölf Wochen gegen Tollwut geimpft werden dürfen. Sie können also frühestens verreisen, wenn sie ein Alter von 15 Wochen erreicht haben.

Weitere Besonderheiten gelten für Reisen nach Malta, Großbritannien, Irland und Finnland. Hier ist eine Vorsorge-Behandlung gegen Bandwürmer erforderlich, die auch im Heimtierausweis eingetragen werden muss. Die Behandlung gegen Bandwürmer muss zwischen fünf Tagen und 24 Stunden vor der Ankunft am Reiseziel erfolgen. Übrigens dürfen pro Person innerhalb der Grenzen der Europäischen Union lediglich fünf Katzen, Hunde oder Frettchen ihr Herrchen begleiten.

Weniger strikt sind die Regularien für Kleintiere wie Hamster, Kaninchen oder Heimvögel. Grundsätzlich dürfen lediglich bis zu drei Heimvögel oder Kaninchen ihren Besitzer begleiten. Ansonsten gelten für Kleintiere mit Ausnahme von Sittichen und Papageien keine besonderen Regeln. Diese beiden Vogelarten müssen vor der Reise durch einen Amtstierarzt klinisch untersucht werden, damit der Tiermediziner eine Gesundheitsbescheinigung ausstellen kann. Darin muss festgehalten werden, dass im sogenannten „Herkunftsbestand“ in den vergangenen 30 Tagen keine Krankheiten festgestellt wurden, die auf Sittiche oder Papageien übertragbar sind.

Darüber hinaus gelten in vielen europäischen Ländern Sondervorschriften, die natürlich beachtet werden müssen. Beispielsweise ist in Dänemark die Einreise für 13 Hunderassen verboten. Die genauen Vorschriften für das jeweilige Reiseziel lassen sich an Botschaften und Konsulaten erfragen.

Weitere Impfungen oder sonstige Vorsorgebehandlungen sind gegebenenfalls erforderlich, wenn die Reise in ein Land außerhalb der Europäischen Union führen soll. Auch in diesem Fall sollten die Tierhalter mit ihrer Tierkrankenversicherung sprechen, ob die jeweiligen Behandlungen und Impfungen übernommen werden.

Weil der Aufwand relativ groß ist und die Tiere am Zielort möglicherweise erst einmal in Quarantäne müssen, sollten sich die Tierhalter überlegen, ob es nicht doch die bessere Alternative ist, das Tier während des Urlaubs in gute Hände in Obhut zu geben – natürlich nur, wenn die entsprechenden Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt werden. Schließlich besteht auch beim besten Tiersitter, der sich um mehrere Tiere kümmert, die Gefahr, dass Krankheitserreger übertragen werden können. Denn auch die Rückkehr aus Reiseländern wie den USA, wo die Tollwutgefahr relativ groß ist, ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden. So benötigt der Tierhalter für die Einreise eine Tiergesundheitsbescheinigung.

Wenn das Tier mit auf die Reise geht | Krankenversicherungen für Tiere

Spezielle Versicherungen

Neben den genannten gängigen Versicherungen gibt es eine Reihe von speziellen Versicherungen für bestimmte Tierarten. Diese werden insbesondere für Tiere angeboten, die sowohl in der Anschaffung als auch im Unterhalt vergleichsweise teuer sind, etwa für Pferde.

Die Pferde-Lebensversicherung

Die Pferde-Lebensversicherung ist vom Versicherungsmodell her an die Lebensversicherung für Menschen angelehnt. So bildet auch hier die vorab vereinbarte Versicherungssumme die Grundlage dafür, wie hoch die gezahlte Entschädigung ausfällt. Abgeschlossen werden kann die Versicherung für folgende Fälle:

  • Tod,
  • Nottötung,
  • Transport,
  • Raub,
  • Diebstahl,
  • Abschlachten in diebischer Absicht,
  • falls das Pferd für die Zucht dauerhaft unbrauchbar ist.
 

Üblicherweise gilt dieser Versicherungsschutz sowohl im Stall als auch in der Weide und deckt zudem Schäden ab, die am Muttertier durch Trächtigkeit und Geburt entstehen können.

Allerdings ist es möglich, dass die Versicherung ab einer bestimmten Versicherungssumme tierärztliche Gutachten oder Röntgenbilder einfordert, bevor der Schaden beglichen wird. Für die Aufnahme in die Versicherung gelten bei den Assekuranzen allerdings festgesetzte Altersgrenzen. Bei der Entschädigungssumme wird ein eventueller Verwertungserlös abgezogen.

Die Pferde-Lebensversicherung | Krankenversicherungen für Tiere

Die Leibesfrucht-Versicherung

Diese Möglichkeit der Absicherung beginnt schon vor der Geburt – üblicherweise greift der Versicherungsschutz ab dem siebten Trächtigkeitsmonat und erstreckt sich bis nach der Geburt. Der Zeitraum, wie lange der Versicherungsschutz nach der Geburt noch gewährt wird, unterscheidet sich jedoch von Anbieter zu Anbieter. Folgende Risiken werden abgesichert:

  • Tod oder Nottötung von Embryo oder Fohlen wegen Krankheitserreger,
  • die dauerhafte Unfruchtbarkeit als Folge einer Erkrankung, einen Unfall, Blitzschlag, Brand, Raub oder Diebstahl.
 

Die letztgenannte Option ist jedoch nicht bei allen Anbietern und in allen Tarifen gegeben. Die Höhe der Entschädigung richtet sich vor allem nach dem Zeitpunkt der Trächtigkeit oder dem Lebenstag. Darüber hinaus gibt es Tarife, bei denen die Leibesfrucht-Versicherung automatisch in eine Lebensversicherung übergeht, sobald das Versicherungsjahr endet.

Daneben gibt es noch weitere Spezialversicherungen für Pferde. Diese sind:

  • Die Kastrationsversicherung übernimmt das Risiko einer Kastration. Der Versicherungsschutz gilt bis zu einigen Tagen nach dem eigentlichen Eingriff. Die Voraussetzung dafür, dass eine Entschädigung bezahlt wird, ist, dass die Kastration von einem Tierarzt durchgeführt wird. Ferner muss der Pferdehalter zuvor eine Bescheinigung darüber einreichen, dass sich das Tier geschlechtlich normal entwickelt hat. Sollte es zu Komplikationen kommen, bildet die Versicherungssumme, die vorab vereinbart wurde, die Basis dafür, wie hoch die Entschädigung ausfällt.
  • Die Trächtigkeitsversicherung deckt das Risiko von Komplikationen ab, die während der Trächtigkeit auftreten können. Mit dieser Police wird das Risiko von Tod oder Nottötung als Folge der Trächtigkeit oder des Abfohlens versichert. Auch hier wird die Höhe der Entschädigung danach bemessen, welche Versicherungssumme vereinbart wurde.
  • Die Transport- und Diebstahlversicherung greift beim Tod oder der Nottötung eines Pferdes, während es in den EU-Mitgliedsländern oder in der Schweiz transportiert wird. Ausgenommen ist üblicherweise aber der Lufttransport. Eine Bedingung besteht darin, dass der Transport die Ursache für Tod oder Nottötung war. Enthalten sind in diesem Versicherungsschutz aber auch Raub und Diebstahl, Brand, Blitzschlag sowie das Abschlachten in diebischer Absicht. Möglich ist auch der kurzfristige Abschluss dieser Versicherung. Beispielsweise, wenn der Pferdehalter an einem Turnier teilnehmen möchte.

 

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Gibt es auch Versicherungen für Kleintiere?

Einige Versicherungsunternehmen bieten mittlerweile auch Krankenversicherungstarife für Meerschweinchen, Kaninchen und Chinchillas an. Die Tierhalter können hier zwischen verschiedenen Vollversicherungen im Krankheitsfall und reinen Operations-Versicherungen wählen. Eine eigene Haftpflichtversicherung ist für Kleintiere aber nicht notwendig, da die Tierhalterhaftung in aller Regel in der privaten Haftpflichtversicherung enthalten ist.

Gibt es auch Versicherungen für Kleintiere? | Krankenversicherungen für Tiere