Krankenversicherung in der Schweiz
Krankenversicherung in der Schweiz: Regelungen und Besonderheiten für Grenzgänger und deutsche Auswanderer
Wer sich als Grenzgänger oder deutscher Auswanderer in der Schweiz aufhält, muss sich krankenversichern. Wie in Deutschland ist auch im kleinen Alpenland der Abschluss einer Krankenversicherung Pflicht, wobei die Regelungen verschieden sind. Grundsätzlich ist die Krankenversicherungspflicht in der Schweiz eng mit dem angemeldeten Wohnsitz verbunden. Haben Deutsche ihren Wohnsitz in Deutschland, arbeiten als Grenzgänger aber im Nachbarland, können sie sich in Deutschland krankenversichern. Anders ist es mit Auswanderern. Sobald der permanente Wohnsitz in der Schweiz liegt, muss in dem Land eine Krankenversicherung als Grundabsicherung abgeschlossen werden. In dem kleinen Land gibt es mehrere Versicherer, die für einen Vertragsabschluss infrage kommen. Erfahren Sie hier, welche Regelungen es für deutsche Auswanderer und Grenzgänger gibt.