Gesundheitsprüfungen und Wartezeiten
Umfassende Gesundheitsprüfungen sind kostspielig, sodass die privaten Krankenversicherer vor dem Abschluss von Verträgen in der Krankenzusatzversicherung auf diese verzichten. Stattdessen wenden sie das Ausschlussverfahren einer Wartezeit an und leisten die vereinbarten Zahlungen nicht, wenn der Versicherungsfall innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach dem Vertragsabschluss eintritt. In der Auslandsreisekrankenversicherung ist abweichend der Ausschluss von Krankheiten üblich, an denen der Versicherungsnehmer bereits vor Reiseantritt gelitten hatte. Ohne Gesundheitsprüfung und oft ohne Wartezeit erfolgt der Vertragsabschluss im Rahmen einer Gruppenversicherung, bei der zudem ein Annahmezwang besteht. Hierzu gehören Versicherungsverträge, welche durch Gewerkschaften oder gemeinnützige Vereine, aber auch durch Arbeitgeber zwischen der privaten Krankenkasse und dem Versicherungskunden vermittelt werden. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen haben ebenfalls Rahmenverträge mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abgeschlossen, sodass ihre Mitglieder von den Vorteilen der Gruppenversicherung profitieren. Die wichtigste Vergünstigung ist die garantierte Aufnahme, zusätzlich ermäßigt sich gegenüber dem Normaltarif der Krankenversicherung in der Regel der Beitrag.
Kann man Beiträge zur Krankenzusatz- versicherung steuerlich absetzen?
Die Beiträge zu Krankenversicherungen sind grundsätzlich als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Die gegenwärtigen Steuergesetze schreiben jedoch einen Höchstsatz von 1900 Euro jährlich für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen vor, zu denen neben Beiträgen zur Kranken- und Unfallversicherung auch die Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung und die Zahlungen für Haftpflichtversicherungen gehören. Dieser Betrag erhöht sich auf 2800 Euro, wenn der Steuerpflichtige die Kosten seiner Pflichtkrankenversicherung alleine trägt. Des Weiteren erfolgt eine Erhöhung der absetzbaren sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wenn die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung den eigentlichen Maximalbetrag übersteigen, da das Finanzamt die Kosten der Basisversorgung ohne Ausnahme vollständig anerkennt. In der Praxis ist bleibt die grundsätzlich mögliche steuerliche Anerkennung der Beiträge zur Krankenzusatzversicherung oftmals wirkungslos, da der Steuerpflichtige den Höchstbetrag der sonstigen Vorsorgeaufwendungen bereits ohne deren Einrechnung erreicht.
Die verschiedenen Arten der Krankenzusatzversicherung
In der Krankenzusatzversicherung existieren keine generellen Verträge, bei deren Abschluss der Versicherungsnehmer den Anspruch auf alle bei privaten im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen üblichen Leistungen erhält. Stattdessen sind die Leistungen auf zahlreiche einzelne Versicherungsarten aufgeteilt, deren Abschluss je nach eigener Situation mehr oder weniger sinnvoll ist. Zunehmend fassen Versicherungsgesellschaften mehrere Elemente der privaten Krankenzusatzversicherung zu einem einzigen Versicherungsvertrag zusammen. Diese Vorgehensweise ist für den Kunden praktisch, da er nur einen einzigen Vertrag für unterschiedliche Bereiche abschließen muss. Zu prüfen ist jedoch, ob der Versicherungsschutz tatsächlich den gesamten Bedarf abdeckt oder ob für die nicht enthaltenen Risiken weitere Zusatzverträge erforderlich bleiben.
Die Auslandsreisekrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist für alle gelegentlich ins Ausland reisenden Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung unentbehrlich. Der Versicherungsschutz der Sozialversicherung erstreckt sich außer auf Deutschland lediglich auf andere EU-Länder und auf die Staaten, mit denen die Bundesrepublik ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Selbst dort fallen in der Regel höhere Zuzahlungen als in Deutschland an. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt in den Staaten, in denen der gesetzliche Versicherungsschutz nicht greift, die vollen Behandlungskosten. In anderen Ländern erstattet sie dem Versicherungsnehmer die Mehraufwendungen aufgrund der verringerten Kassenleistungen. Der Versicherungsschutz lässt sich für eine einzelne Reise abschließen, günstiger ist jedoch der Jahresvertrag. Dieser gilt zudem auch bei spontanen Ausflügen in ein Nachbarland.
Krankenhauszusatzversicherung
Die Krankenhauszusatzversicherung ist ein Oberbegriff für unterschiedliche Versicherungen, deren Abschluss Zugang zu Komfortleistungen während eines Klinikaufenthalts bietet. Das Einbettzimmer oder Zweibettzimmer bewirkt, dass der Krankenhausbesuch angenehmer als in einem Mehrbettzimmer verläuft. Das Teilen des Krankenzimmers mit einer weiteren Person erscheint als sinnvoller als der Einbettraum, da Patienten aufeinander achten nicht selten der Zimmergenosse bei einer plötzlich auftretenden Zustandsverschlechterung die Schwester ruft.
Die Chefarztbehandlung erweckt den Eindruck, dass sich ein kompetenter Arzt um den Erkrankten kümmert. Das trifft ohne Zweifel zu, dennoch sind die Kosten dieses Teils der Krankenhauszusatzversicherung nur bedingt sinnvoll angelegt. Die Krankenhausorganisation sieht die grundsätzliche Verantwortung des Chefarztes für die Maßnahmen seiner Oberärzte vor, sodass er diese ohnehin regelmäßig und nicht nur im Rahmen der wöchentlichen Chefvisite überprüft. Aufgrund ihrer Verantwortlichkeit übernehmen Chefärzte die Behandlung von sich aus, wenn sie diese Maßnahme als medizinisch geboten ansehen, ohne dass der gesetzlichen Krankenkasse Zusatzkosten entstehen. In allen anderen Fällen reicht die Qualifizierung der Oberärzte für die Genesung aus. Zudem verfügt der Chefarzt zwar über eine langjährige Erfahrung, gegenwärtig aber aufgrund seiner weiteren Aufgaben wie der Erteilung von Unterricht, der Kontrolle seiner untergebenen Ärzte und Verwaltungstätigkeiten über weniger Praxis im Umgang mit Patienten als der Oberarzt.
Wenn der Versicherer kein Komfortpaket, sondern den getrennten Vertragsabschluss für das Komfortzimmer und die Chefarztbehandlung anbietet, verschlechtert der Verzicht auf letztere die Heilungschancen nicht.
Eine besondere Form der Krankenhauszusatzversicherung stellt die Krankenhaustagegeldversicherung dar. Einige Verbraucherberater empfehlen stattdessen den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung, da diese auch bei Erkrankungen ohne Klinikaufenthalt leistet. Allerdings gilt das Krankenhaustagegeld im Gegensatz zum Krankentagegeld nicht als Lohnersatzleistung, sondern als pauschale Aufwandsentschädigung. Diese Unterscheidung wirkt sich positiv aus, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls Verletztengeld bezieht und anders als beim Krankengeld keine Lohneinbuße erleidet. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf das Krankentagegeld, da er aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit keinen finanziellen Vorteil erzielen darf. Das Krankenhaustagegeld kommt hingegen zur Auszahlung, denn es ersetzt nicht ausfallendes Arbeitseinkommen, sondern dient als Aufwandsentschädigung für durch den Klinikaufenthalt entstehende Mehrkosten. Dank seiner pauschalen Auszahlung erfolgt keine Überprüfung, ob solche tatsächlich entstehen.
Die Vorsorgezusatzversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Vorsorgeuntersuchungen nur in exakt definierten Fällen sowie bei einem tatsächlichen Verdacht auf eine bestehende Erkrankung. Die Vorsorgezusatzversicherung gewährleistet hingegen die regelmäßige Vornahme von Untersuchungen zur Krebsvorsorge und zur Schlaganfall-Vorsorge. Des Weiteren trägt der Versicherer die Kosten einer umfassenden Feststellung des Gesundheitszustandes. Viele Verträge schließen zusätzlich die professionelle Zahnreinigung ein. Da sich die Vorsorgezusatzversicherung nicht auf Behandlungskosten, sondern auf Vorsorgeuntersuchungen bezieht, verzichten die Anbieter vor dem Vertragsabschluss üblicherweise sowohl auf eine Gesundheitsprüfung als auch auf eine Wartezeit.
Die Brillenzusatzversicherung
Die Brillenzusatzversicherung oder Brillenversicherung übernimmt die Kosten einer Sehhilfe. Der entsprechende Vertragsabschluss ist nicht nur beim Versicherer, sondern oft auch direkt beim Optiker möglich. Je nach Vertragsgestaltung trägt die Versicherung die Kosten einer neuen Sehhilfe in bestimmten zeitlichen Abständen oder ausschließlich bei einer nennenswerten Veränderung der Sehstärke. Für den Versicherungsnehmer ratsam ist der Abschluss einer Brillenzusatzversicherung, deren Leistungsumfang die Reparaturkosten bei einer Beschädigung der Sehhilfe einschließt.
Die Heilpraktikerzusatzversicherung und vergleichbare Versicherungen
Die Heilpraktikerzusatzversicherung trägt die Kosten der Behandlung beim Heilpraktiker. In den meisten Tarifen ist eine teilweise Kostenerstattung von sechzig bis achtzig Prozent vorgesehen. Mit der Heilpraktikerversicherung verwandt ist die Zusatzversicherung für weitere Behandlungsformen der Alternativmedizin. Je nach Vertrag umfasst der Versicherungsschutz die Kosten von Naturarzneimitteln und Behandlungsmethoden wie der Chiropraktik und der Osteopathie. Der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung bietet sich für alle Anhänger der Naturmedizin an.
Die Zahnzusatzversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen für notwendigen Zahnersatz Festzuschüsse, die nur einen Teil der tatsächlich entstehenden Kosten umfassen. Gegen die hohen Zuzahlungen können sich Kassenmitglieder schützen, indem sie eine private Zahnzusatzversicherung abschließen. Diese übernimmt je nach Vertragsgestaltung einen weiteren Anteil an den Zahnersatzkosten und bezahlt in der Regel zusätzlich eine professionelle Zahnreinigung je Jahr. Beim Vertragsabschluss ist darauf zu achten, ob der Versicherer auch für besonders kostspielige Lösungen zahlt oder ob sich sein Zuschuss in diesem Fall auf den prozentualen Anteil der Kosten gewöhnlichen Zahnersatzes beschränkt. Da die Zahnarztrechnung für Zahnersatz immer hoch ausfällt, gehört die Zahnzusatzversicherung zu den wichtigsten Ergänzungsversicherungen für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen.
Zur Zahnzusatzversicherung
Die ambulante Zusatzversicherung
Unter der ambulanten Zusatzversicherung verstehen die einzelnen privaten Versicherer unterschiedliche Produkte. Klassischerweise umfasst sie die Erstattung der Zuzahlungen in der Apotheke und die Übernahme der Kosten einiger IGel-Leistungen. Zusätzlich kann im Vertragsumfang die Kostenerstattung für vom Arzt empfohlene, aber von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlte Medikamente enthalten sein. Zum Teil wird der Begriff der ambulanten Zusatzversicherung für Versicherungspakete verwendet, die verschiedene Inhalte des privaten Zusatzschutzes vereinigen. Das Angebot einer großen Versicherungsgesellschaft umfasst die Erstattung von Zuzahlungen bei ambulanter Behandlung und im Krankenhaus sowie eine Auslandsreisekrankenversicherung, Zuschüsse zum Zahnersatz und eine Brillenversicherung. Des Weiteren schließt der Vertrag eine Brillenversicherung und in seiner erweiterten Form die Erstattung der Behandlungskosten beim Heilpraktiker ein.
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