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Brillenzusatzversicherung - Krankenversicherung.com | Info Krankenversicherung

Brillenzusatzversicherung

Brillenzusatzversicherung | Brillenzusatzversicherung - Krankenversicherung.com

Was ist dran an der sogenannten Brillenversicherung?

Knapp die Hälfte der deutschen Bevölkerung muss auf Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen vertrauen. Aber wer heute gesetzlich versichert ist und eine Sehschwäche hat, trägt die Kosten für Brillen und Sehhilfen in voller Höhe selbst. Brillen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind davon ausgenommen, auch schwer Sehbehinderte mit einer Dioptrienanzahl über 8 werden von den gesetzlichen Kassen noch bezuschusst.

Aber für die vielen, vielen anderen Brillenträger kann die Neuerwerbung einer Brille schon mal 300 bis 500 EUR weniger im Budget bedeuten. Der Verband der Deutschen Augenoptiker spricht von einem Durchschnittspreis von 372 EUR bei einer Korrekturbrille, bei bis zu 1000 EUR und mehr bei einer Gleitsichtbrille. Viele private Krankenversicherungen und Direktversicherer bieten den Betroffenen an, diese Lücke im Versorgungssystem mit einer sogenannten Krankenzusatzversicherung für Brillen zu schließen.

Eine Brillenversicherung ist per se eine Absicherung gegen eine finanzielle Härte, die über einen längeren Zeitraum bis zum Leistungsfall quasi „angespart wird“. Aber was verbirgt sich eigentlich genau dahinter? Lohnt sich der Abschluss und wenn ja, in welchen Fällen? Wie erkenne ich den für meinen Bedarf richtigen Anbieter?

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Was versteht man unter einer Brillenzusatzversicherung?

Angeboten wird diese von privaten Krankenversicherungen, nicht von gesetzlichen Krankenkassen. Wer sie abschließt, bleibt auf jeden Fall Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse seiner Wahl. Wie bei der privaten Vollversicherung kann der Versicherte über eine individuelle Tarifwahl sein persönliches Bedürfnis nach speziellen Zusatzleistungen abfedern. Die Kosten für Brillenfassungen, Gläser und Sehhilfen wie Kontaktlinsen variieren in einer großen Bandbreite je nach Anspruch und Möglichkeit. Modische Unikat-Designer-Brillen und perfekte Hochleistungsgläser stehen Null-Tarif-Modellen und Standardgläsern gegenüber. Für den Konsumenten und Laien sind die Preisunterschiede oft schwer nachvollziehbar.

Wer aufgrund einer Sehschwäche eine Brille tragen muss, benötigt diese nicht nur für eine „klare Sicht“. Je nach Dioptrienstärke kann sie für die Bewältigung des Alltags unabdingbar sein und z.B. bei der Arbeit oder im Straßenverkehr Risiken vermeiden. Bedenkt man außerdem, dass eine Brille nicht nur eine Sehhilfe ist, sondern als optisches Merkmal Aussehen und Persönlichkeit unterstreicht, wird die Wahl der richtigen Brille zu einem Drahtseilakt zwischen Wunsch und Möglichkeit. Eine Brillenversicherung übernimmt je nach Tarif und Versicherung entweder teilweise, zu einem festgelegten Anteil innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder ganz die Kosten für Brillenfassung und Gläser.

Ein Beispiel:

Rainer M. hat eine Brillenzusatzversicherung bei der IIXXL Versicherung abgeschlossen. Eine Gesundheitsprüfung war nicht notwendig, Zuschläge muss er keine tragen. Nach seinem Tarif hat er Anspruch auf 90 Prozent Kostenerstattung für Sehhilfen oder Brillen bis zu einer Gesamthöhe von 300 EUR alle 24 Monate. Ändert sich seine Dioptrie-Zahl um den Wert von 0,5, kann er auch vor Ablauf der 24 Monate (seit der Erstattung der letzten Brille) die Leistung in Anspruch nehmen.

Was leistet eine Brillenzusatzversicherung und in welcher Höhe?

Die Vielfalt der Krankenversicherungen spiegelt sich auch in der Bandbreite ihrer Leistungen im Falle einer Brillen-Zusatzversicherung wider. Im Prinzip entscheidet der Einzelfall, aber einige grundsätzliche Angaben treffen für alle Anbieter zu. Als Faustregel kann man davon ausgehen, dass die Brillenversicherung Zuschussleistungen wie

  • Vorsorgeuntersuchung durch einen Augenarzt
  • Versorgung mit Sehhilfen wie Brille und Kontaktlinsen
  • Operation zur Sehschärfenkorrektur über Lasertechnik
  • Kosten, die nach einer unfallbedingten Erblindung entstehen
  • Brillenreparaturen
  • ggfs. Akupunktur

beinhalten sollte. Zu welchem Prozentsatz und wie oft in welchen Zeiträumen diese Zuschüsse gewährt werden, hängt von den individuellen Tarifbestimmungen ab.

Wie bei allen Versicherungsarten sollte man als Verbraucher wissen, dass es weniger auf die Höhe der Prämie (die bei einem Billig-Angebot verlockend sein kann), sondern auf das Vertragswerk, das „Kleingedruckte“ und den Leistungsumfang sowie auf eventuelle Ausschlüsse ankommt. Ob man Wartezeiten in Kauf nehmen muss oder eine begrenzte Leistung in den ersten Jahren nach Versicherungsabschluss, sollte man nicht überlesen. Tatsächlich arbeiten auf dem Markt auch Anbieter, die den Neuversicherten keine Wartezeit auferlegen. Es lohnt sich also, einige Zeit auf Bewertungs- und Vergleichsportalen zu verbringen, bevor man den Antrag auf eine Brillenzusatzversicherung unterschreibt.

Für wen ist eine Brillen-Zusatzversicherung wirklich nützlich und sinnvoll?

Beim Abschluss einer Zusatzversicherung für Sehhilfen und besonders bei der Prämienbestimmung sind nicht zuletzt Alter, Geschlecht, Bedarf und Anspruch entscheidend. Auch wenn Familienmitglieder mitversichert werden sollen, wirkt sich dies auf die Prämienhöhe aus. Lege ich zum Beispiel kaum Wert auf eine modische sondern eher auf eine funktionale Brille, kann der Beitragsaufwand vor dem Hintergrund evtl. eingeschränkter Leistungen, die ich vielleicht nur alle 4 bis 6 Jahre abrufe, zu hoch sein.

Ganz klar: Junge Leute schließen kostengünstiger ab als Personen, die sich bereits dem Rentenalter nähern. Eine Begrenzung der Versicherungsleistung in den ersten beiden oder drei Jahren sollte man nur akzeptieren, wenn die Notwendigkeit, eine Brille zu tragen und/oder der Wunsch, diese regelmäßig durch eine neue zu ersetzen nicht allzu ausgeprägt sind.

Lohnt sich der Abschluss finanziell?

Wer eine Einstärken-Brille trägt, muss in der Regel mit weniger Kosten rechnen. Gerade die „Optiker-Ketten“ bauen ihr Geschäftsmodell auf verlockend kostengünstige und Null-Tarif-Brillen mit Einstärken-Gläsern auf. Gleichzeitig binden sie ihre Kunden über hauseigene, mit externen Versicherungen geknüpften Versicherungen, die bei Sehstärken-Änderung, Bruch oder Neuwunsch (in gewissen Zeiträumen)unter bestimmten Bedingungen kostenlose Brillen in Aussicht stellen. Aber nicht jeder Verbraucher begnügt sich mit einer Brillenfassung, die in gleicher Ausführung unzählige Nasen mit der gleichen Optik verschönt. Die meisten von uns wünschen sich eine individuelle und modische Lösung, mit der sie sich rundherum wohl fühlen. Schließlich ist eine Brille ein tägliches Utensil, das das Aussehen prägt.

Jeder, der den Abschluss einer Brillenversicherung prüft, sollte sich fragen, ob sich das auch wirklich auszahlt:

  • Wie oft werde ich mit einer neuen Brille rechnen müssen? Wie schnell verändern sich meine Dioptrienzahlen? Kurzsichtigkeit entwickelt sich oft in der Wachstumsphase. Auch wenn sich die Sehstärke im Alter zwischen 18 und 26 Jahren negativ verändert, ist dies ein Indiz dafür, dass diese Entwicklung in den kommenden Jahrzehnten anhalten wird. Bei Menschen zwischen 40 und 55 tritt oft "Altersweitsichtigkeit" ein. Kostengünstige Ein-Stärken-Lesebrillen können hier Abhilfe schaffen.
  • Welches Risiko habe ich, dass meine Brille zu Bruch gehen könnte? (Arbeitsbedingungen, Sport, riskante Freizeitaktivitäten?)
  • Tritt die Alterssichtigkeit zu einer bereits vorhandenen Kurzsichtigkeit, sind Gleitsichtbrillen unabdingbar. Diese sind allerdings nicht zum "Null-Tarif" zu bekommen.
  • Orientiere ich mich gerne an modischen Trends, suche ich die Abwechslung, ist die "Gefahr" groß, dass ich mir häufiger als andere eine neue Brille wünsche.
  • Eine Brillenversicherung kann ich auch als zweckgebundenes Ansparkonto sehen. Das Geld liegt „sicher“ und kann für andere Bedürfnisse oder Wünsche nicht aufgezehrt werden. Im Bedarfsfall kann ich darauf zurückgreifen.
  • Habe ich den Wunsch, regelmäßig die Sehschärfe prüfen lassen? Eine Brillenversicherung nur deswegen abzuschließen ist weniger empfehlenswert. Diese Leistung wird von den öffentlichen Krankenkassen ja immer noch getragen, sobald die medizinische Notwendigkeit gegeben ist.

Wie viel kostet eine Brillenzusatzversicherung und rechnet sie sich auch?

Da der Dschungel der Versicherungsunternehmen so unterschiedlich ist wie die Tarife, können nur Richtwerte gegeben werden. Die Brillenversicherung ist ab ca. 6 EUR monatlich bis deutlich über 20 EUR monatlich und mehr möglich. Als Faustregel gilt: Je höher die Prämie, desto mehr sollte abgedeckt sein. Hier gilt es gut zu vergleichen oder einen Versicherungsmakler damit zu beauftragen.

Ein Rechenexempel:

Max M. zahlt für seine Brillenversicherung pro Monat 12 EUR. Alle zwei Jahre kann er sich einen Zuschuss für eine neue Brille auszahlen lassen, allerdings bis zu einer Maximalhöhe von 350 EUR. Seit dem Jahr des Abschlusses bis zu dem Jahr, in dem er sich eine neue Brille gönnte, hat er 576 EUR eingezahlt. Die Brille, die er wählt, kostet aber insgesamt 650 EUR. Bezuschusst wird Herr M. mit 350 EUR. Also hat Herr M. einen Verlust erlitten in Höhe von 262 EUR. Hätte er sich bereits nach zwei Jahren um eine neue Brille gekümmert, hätten sich die Beiträge amortisiert, aber er hätte noch über die Hälfte der Brillenkosten selbst tragen müssen. Muss er aber jährlich eine neue Brille anpassen lassen, weil sich seine Sehstärke drastisch verschlechtert (was wir ihm nicht wünschen) oder seine Brillen erleiden bei riskanten sportlichen Aktivitäten regelmäßig Schiffbruch, ist die Versicherung eine wahrhaftige Entlastung.

Wie kann der Fiskus Brillenträger entlasten?

Eine Brillenzusatzversicherung ist in der Regel – ähnlich wie die Hausratversicherung – innerhalb der Sachversicherungen in der Einkommensteuererklärung nicht steuerlich absetzbar. Allerdings kann man die Kosten für Brillen und Sehhilfen als Sonderausgaben im Bereich Gesundheitsaufwendungen berücksichtigen. Auch wenn die Brille ausschließlich zur Arbeit verwendet wird (Beispiel Computerbrille), sollte man die Kosten mit einer entsprechenden Begründung unter Werbungskosten anführen. Hier entscheidet sicherlich der Einzelfall.

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Alles in allem:

Eine Brillenzusatzversicherung ist für gesetzlich Versicherte, die auf einen häufigen Wechsel der Brille angewiesen sind, sicherlich eine gute Ergänzung zu den allgemeinen Vorsorgemaßnahmen. Kosten und Nutzen sollten aber vor dem Hintergrund des persönlichen Bedarfs sorgfältig abgewogen werden.