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Krankenversicherung ohne Einkommen | Info Krankenversicherung

Krankenversicherung ohne Einkommen – wer zahlt die Beiträge?

Krankenversicherung ohne Einkommen – wer zahlt die Beiträge?

Krankenversicherung ohne Einkommen – wer zahlt die Beiträge? | Krankenversicherung ohne Einkommen

Bis zum Jahr 2007 war es in Deutschland nicht verpflichtend, sich in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Durch die neue Gesundheitsreform aus dem Jahre 2007 hat sich das geändert, sodass hierzulande jeder Bürger, unabhängig vom Alter, Einkommen oder sozialem Status, krankenversicherungspflichtig ist. Insbesondere für Personen ohne Einkommen führt dies mitunter zu Problemen, denn diese können sich den Krankenversicherungsbeitrag selbst meistens nicht leisten. Trotzdem gibt es nahezu keine Personengruppe, die letztendlich im Stich gelassen wird. Oftmals übernimmt nämlich entweder der Staat die Beiträge zur Krankenversicherung oder es ist eine kostenlose Versicherung im Zuge der Familienversicherung möglich. Doch welche Personengruppen sind überhaupt von der Situation betroffen, über kein Einkommen zu verfügen und trotzdem krankenversichert sein zu müssen?

Krankenversicherung ohne Einkommen: Welche Menschen sind betroffen?

Krankenversicherung ohne Einkommen: Welche Menschen sind betroffen? | Krankenversicherung ohne Einkommen

Es gibt einige Gruppen, die entweder über ein äußerst geringes oder gar kein Einkommen verfügen, und demzufolge von der Krankenversicherung ohne Einkommen betroffen sein können. Dazu gehören in erster Linie die folgenden Gruppen:

  • Minderjährige Kinder
  • Hausfrauen
  • Studenten
  • Arbeitslose (Empfänger Arbeitslosengeld I)
  • Hartz4 IV Empfänger (Arbeitslosengeld II)
  • Flüchtlinge bzw. Asylanten
 

Im Grunde haben also sämtliche Personenkreise kein Einkommen, die weder in einem geregelten Arbeitsverhältnis stehen noch freiberuflich bzw. selbstständig tätig sind. Rechnet man Kinder, Hausfrauen bzw. Hausmänner, Studenten ohne Einkommen sowie Arbeitslose, Hartz IV-Empfänger und Asylanten zusammen, so sind es hierzulande deutlich mehr als 20 Millionen Bürger, die kein eigenes Einkommen erzielen. Wir möchten im Folgenden näher darauf eingehen, wer für die betroffenen Personen die Krankenversicherungsbeiträge zahlt und in welcher Form überhaupt eine Krankenversicherung bestehen kann oder muss.

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Kinder: oftmals in der Familienversicherung versichert

Kinder: oftmals in der Familienversicherung versichert | Krankenversicherung ohne Einkommen

Dass minderjährige Kinder in aller Regel noch kein Einkommen erzielen, ist absolute Normalität. Dennoch sind auch diese noch nicht Volljährigen natürlich krankenversicherungspflichtig. In den meisten Fällen fallen minderjährige Kinder in die Familienversicherung. Dies gilt unter anderem unter den folgenden Voraussetzungen:

  • beide Elternteile sind gesetzlich krankenversichert
  • das Elternteil mit dem höheren Einkommen ist gesetzlich krankenversichert
  • nur ein Elternteil erzielt ein Einkommen und ist gesetzlich krankenversichert
 

Unter diesen Voraussetzungen greift bei den Kindern die Familienversicherung, sodass diese kostenlos über den Hauptversicherten versichert sind. Sind allerdings beide Elternteile in einer privaten Krankenversicherung versichert oder trifft dies auf den Elternteil zu, welches das höhere Einkommen erzielt, muss das Kind in aller Regel kostenpflichtig in einer privaten Krankenversicherung versichert werden. In diesem Fall kommen dann die Eltern für den Beitrag auf, damit das Kind ordnungsgemäß versichert ist. Die Möglichkeit, die eigenen Kinder im Zuge der Familienversicherung kostenlos gesetzlich kranken zu versichern, endet allerdings spätestens mit dem 25. Lebensjahr des Kindes. Darüber hinaus können sich die Kinder ebenfalls nicht mehr kostenlos in der Familienversicherung versichern lassen, falls eine der folgenden Situationen gegeben ist:

  • Kind erzielt eigenes Einkommen aus selbstständiger oder abhängiger Tätigkeit
  • Kind ist in Ausbildung und über 25 Jahre alt
  • Studium wurde begonnen

 
 

Hausfrauen und Hausmänner: Familienversicherung oder eigene private Krankenversicherung?

Während die Regelung bei Kindern hinsichtlich der Krankenversicherung relativ eindeutig ist, trifft dies ebenfalls auf Hausfrauen bzw. Hausmänner zu, die ebenfalls in der Regel kein eigenes Einkommen erzielen. Dort stellt sich die Situation ähnlich wie bei minderjährigen Kindern dar, denn häufig können Hausfrauen bzw. Hausmänner über die Familienversicherung beim Hauptversicherten mitversichert werden. Dies gilt natürlich ebenfalls nur unter der Voraussetzung, dass der Ehepartner gesetzlich krankenversichert ist. Hat sich der Ehepartner beispielsweise aufgrund der Tatsache, dass er Beamter oder Selbstständiger ist, hingegen für eine private Krankenversicherung entschieden, muss auch die Hausfrau bzw. der Hausmann auf eigene Kosten privat krankenversichert werden. Normalerweise kommt dann der jeweilige Ehepartner, der ein eigenes Einkommen erzielt, für die zu zahlenden Beiträge auf.

Eine Grundvoraussetzung dafür, dass Ehepartner überhaupt in die Familienversicherung aufgenommen werden können, besteht darin, kein eigenes bzw. nur ein sehr geringes Einkommen zu erzielen. Aktuell trifft dies zu, falls der Ehepartner lediglich einen sogenannten Minijob (bis 450 Euro/Monat) ausführt oder bei einer selbständigen Tätigkeit nicht mehr als 425 Euro im Monat verdient. In allen anderen Fällen muss eine kostenpflichtige Versicherung erfolgen, entweder in der GKV (freiwillig) oder in einer privaten Krankenversicherung.

 

Studenten: Wahlrecht zwischen GKV und PKV

Nicht alle Studenten erzielen Einnahmen durch eine Nebentätigkeit. Stattdessen gibt es einige Zehntausend Studenten in Deutschland, die ohne eigenes Einkommen sind, aber dennoch von der allgemeinen Krankenversicherungspflicht nicht ausgenommen werden. Grundsätzlich haben Studenten die Möglichkeit, sich entweder für die gesetzliche Krankenversicherung oder alternativ für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Vorteilhaft ist, dass sich die Beiträge insbesondere für gesunde Studenten, die selten älter als 30 Jahre sind, in der PKV relativ günstig gestalten.

Daher können sich Studenten oftmals bereits für 50 oder 60 Euro im Monat privat krankenversichern. Allerdings sollten die Studierenden in dem Zusammenhang beachten, dass die Leistungen natürlich kaum umfassender als bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Nahezu alle Studenten haben entweder ein Anrecht auf BAföG oder auf Unterhalt durch die Eltern, sodass aus diesen „Einnahmen“ in der Regel auch der Krankenversicherungsbeitrag gezahlt werden kann. Bis zum 25. Lebensjahr können Studenten – unter den zuvor bereits genannten Voraussetzungen – ohnehin häufig als Kinder noch über ihre Eltern kostenlos familienversichert werden. Mehr Infos dazu finden Sie auf der Seite Krankenversicherung für Studenten.

Studenten: Wahlrecht zwischen GKV und PKV | Krankenversicherung ohne Einkommen
 

Arbeitslose (Arbeitslosengeld I): Staat zahlt Krankenversicherungs-beiträge

Arbeitslose (Arbeitslosengeld I): Staat zahlt Krankenversicherungs-beiträge | Krankenversicherung ohne Einkommen

Bezieher von Arbeitslosengeld I erhalten zwar monatlich einen bestimmten Betrag vom „Amt“, erzielen aber dennoch kein eigenes Einkommen im eigentlichen Sinne. Die Frage danach, wer für diesen Personenkreis die Krankenversicherungsbeiträge zahlt, ist relativ einfach zu beantworten: der Staat! Die zuständige Agentur für Arbeit übernimmt nämlich grundsätzlich bei Beziehern von Arbeitslosengeld I sämtliche Sozialversicherungsbeiträge, also neben den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Pflegeversicherung auch die Kosten für die Krankenversicherung. Arbeitslose sind nämlich automatisch pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Hartz IV-Empfänger: Träger der Grundsicherung übernimmt Krankenversicherungs-beiträge

Ganz ähnlich wie beim Bezug von Arbeitslosengeld I gestaltet sich die Zahlung der Krankversicherungsbeiträge auch bei sogenannten Hartz IV-Empfängern, also bei Menschen, die Arbeitslosengeld II erhalten. Im Normalfall übernimmt der jeweilige Träger der Grundsicherung die Zahlung der Krankversicherungsbeiträge, wobei auch Hartz IV-Empfänger automatisch gesetzlich krankenversichert sind. Seit Anfang 2016 gibt es für Hartz IV-Empfänger allerdings keine Familienversicherung mehr, sondern jedes Familienmitglied ist einzelnen in der jeweiligen Krankenkasse krankenversichert. In der Praxis hat dies allerdings selten Auswirkungen. Es ändert sich lediglich der Status des Krankenversicherten, sodass natürlich Familienmitglieder ohne Einkommen weiterhin kostenlos versichert werden können.

Hartz IV-Empfänger: Träger der Grundsicherung übernimmt Krankenversicherungs-beiträge | Krankenversicherung ohne Einkommen
 
Hartz IV-Empfänger: Träger der Grundsicherung übernimmt Krankenversicherungs-beiträge | Krankenversicherung ohne Einkommen
 

Flüchtlinge bzw. Asylbewerber: keine Krankenversicherungspflicht

Flüchtlinge und Asylbewerber erhalten zwar derzeit in Deutschland - vor allem im Notfall - ausreichende medizinische Leistungen, sind allerdings vom Grundsatz her nicht gesetzlich krankenversichert. Dennoch gibt es einen Anspruch auf eine medizinische Versorgung, die auf dem Asylbewerberleistungsgesetz basiert. Wie sich das Leistungsniveau im Detail gestaltet, hängt vor allen Dingen davon ab, seit wann sich der Asylsuchende bzw. Flüchtling im Land aufhält und wie sein Status definiert ist. Im Asylbewerberleistungsgesetz wird unter anderem geregelt, welche Art und Höhe Sozialleistungen vom Staat erbracht werden und welche Ansprüche die jeweilige Person hat.

 

Nach §4 Asylbewerberleistungsgesetz sind es insbesondere die folgenden Ansprüche, die Asylbewerber im Fall eines gesundheitlichen Problems bzw. einer Erkrankung haben:

  • Verabreichung empfohlener Schutzimpfungen
  • Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen
  • Ärztliche Behandlungen im Fall einer akuten Erkrankung sowie Schmerzen
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln


Flüchtlinge bzw. Asylbewerber: keine Krankenversicherungspflicht | Krankenversicherung ohne Einkommen

Grundsätzlich kommen Asylsuchende bzw. Flüchtlinge demnach vor allem notwendige medizinische Leistungen zu, die trotz der Tatsache erbracht werden, dass diese Personen natürlich selbst nicht die Möglichkeit haben, Krankversicherungsbeiträge zu zahlen. Normalerweise findet dies bis zu 15 Monaten ab Einreise nach Deutschland statt. Nach Ablauf dieser sogenannten Wartezeit übernimmt eine gesetzliche Krankenkasse normalerweise die Betreuung der Asylsuchenden. Sowohl die Aufwendungen als auch einen Anteil an den Verwaltungskosten erhalten die Krankenkassen ab diesem Zeitpunkt von den jeweiligen Trägern des Asylbewerberleistungsgesetzes, also im Prinzip vom Staat bzw. den Ländern und Kommunen.

In der folgenden Tabelle führen wir noch einmal zusammenfassend auf, welche Personengruppen hierzulande oftmals kein Einkommen erzielen und wer dann aufgrund der bestehenden Krankenversicherungspflicht die Beiträge zahlt bzw. welche Optionen bestehen.

 
Art des Krankenversicherten Wer zahlt Beiträge?
Kinder Eltern bzw. kostenlos durch Familienversicherung
Hausfrauen bzw. Hausmänner Partner oder Familienversicherung
Studenten Familienversicherung bis 25 oder Student selbst
ALG I-Empfänger Staat
ALG II-Empfänger Staat
Asylbewerber bzw. Flüchtlinge keine Krankenversicherungspflicht
sonstige Personen ohne Einkommen selbst oder staatliche Hilfe beantragen
 

Andere Personen ohne Einkommen

Wie Sie den vorherigen Ausführungen entnehmen konnten, gibt es für die weitaus meisten Menschen ohne Einkommen die Möglichkeit, sich dennoch kranken zu versichern. Häufig werden die fälligen Beiträge von den Sozialträgern übernommen oder es besteht die Option, eine Familienversicherung zu nutzen. Wie stellt sich die Situation aber für Menschen dar, die sich weder über die Familienversicherung versichern können noch Leistungen vom Staat erhalten, aber dennoch über kein eigenes Einkommen verfügen?

Diese Menschen haben prinzipiell die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Allerdings funktioniert dies ausschließlich unter der Voraussetzung, dass bereits vorher eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse bestand und dieser Zeitraum nicht länger als drei Monate zurückliegt. Wird diese Voraussetzung erfüllt, stellt sich natürlich dennoch die Frage, wer dann die Zahlung der Krankversicherungsbeiträge übernimmt, wenn weder der Staat zuständig ist noch ein Einkommen erzielt wird, aus dem heraus die Beträge gezahlt werden können.

Letztendlich muss in diesem Fall der Krankenversicherungspflichtige selbst die Beiträge zahlen oder, falls dies nicht möglich ist, einen Antrag auf staatliche Hilfe stellen. Es wird nämlich davon ausgegangen, dass die Beiträge aus einem vorhandenen Vermögen heraus gezahlt werden können, auch wenn kein Einkommen vorhanden ist. In diesem Fall legt die gesetzliche Krankenversicherung ein sogenanntes fiktives Einkommen zugrunde, welches als Berechnungsgrundlage für den Beitrag dient. Aktuell beläuft sich dieses fiktive Mindesteinkommen auf 1015 Euro. Daraus resultiert, dass der zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag (ohne Zusatzbeitrag und Pflegeversicherungsbeitrag) bei mindestens 148,19 Euro liegt.

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Fazit zur Krankenversicherung ohne Einkommen

Fazit zur Krankenversicherung ohne Einkommen | Krankenversicherung ohne Einkommen

In Deutschland besteht seit zehn Jahren eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, die für alle hierzulande lebenden Bürger gilt. Viele Personen ohne eigenes Einkommen können sich im Zuge der Familienversicherung kostenlos beim Hauptversicherten mit versichern lassen, insbesondere im Haushalt lebende Kinder und Ehepartner ohne Einkommen. Nahezu alle Personen, die Sozialleistungen wie ALG II und ALG II beziehen, müssen ebenfalls nicht selbst für die Krankversicherung aufkommen, sondern in diesem Fall übernimmt der Staat die Sozialversicherungsabgaben. Selbst bei nicht krankenversicherungspflichtigen Personen, insbesondere Asylbewerbern, ist die medizinische Versorgung bei Krankheiten und/oder Schmerzen gewährleistet. Zusammenfassend gibt es in Deutschland also niemanden, der im Notfall nicht medizinisch versorgt werden würde, selbst wenn keine Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden (können).