Krankenversicherung Zusatzbeitrag

Im Januar 2015 wurde der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung durch die agierende große Koalition in Deutschland eingeführt. Ziel war es damit den Kassen zusätzliche Gelder zur Verfügung zu stellen, um finanziellen Engpässen entgegenzutreten und zugleich den Wettbewerb unter den Kassen zu stärken. Der Zusatzbeitrag Krankenversicherung muss vom Mitglied in Höhe des vollen prozentualen Satzes selbst aufgebracht und bezahlt werden, hier werden keine prozentualen Anteile vom Arbeitgeber übernommen.