Lehramtsanwärter oder Rechtsreferendar? Private Krankenversicherung für Referendare
Referendar ist nicht gleich Referendar. Lehramtsanwärter (Referendare) sind in der Regel auf dem Berufsweg zum Beamten oder zur Beamtin, dafür absolvieren sie schließlich das Referendariat. Die meisten Lehramtsanwärter an staatlichen Schulen sind deswegen auch schon Beamte auf Widerruf. Für Beamte auf Lebenszeit, aber auch schon als Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe, ist eine private Krankenversicherung (PKV) aufgrund des geltenden Systems der staatlichen Beihilfen attraktiver als eine gesetzliche Versicherung.
Für viele Rechtsreferendare ist das Referendariat dagegen nur eine vorgeschriebene Durchgangsstation auf dem Weg in eine Festanstellung in der Privatwirtschaft oder eine freiberufliche Tätigkeit als Anwalt. In beiden Fällen hängt die Entscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung vom späteren Einkommen, den gewünschten Leistungen und der persönlichen Vorliebe ab. Der eine oder andere Rechtsreferendar möchte allerdings Staatsanwalt oder Richter werden – oder strebt eine anderweitige Laufbahn als Beamter an. Hier werden dann plötzlich die Beamtentarife der PKV-Anbieter wieder sehr interessant.