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Private Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter | Info Krankenversicherung

Lehramtsanwärter oder Rechtsreferendar? Private Krankenversicherung für Referendare

Lehramtsanwärter oder Rechtsreferendar? Private Krankenversicherung für Referendare

Lehramtsanwärter oder Rechtsreferendar? Private Krankenversicherung für Referendare | Private Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter

Referendar ist nicht gleich Referendar. Lehramtsanwärter (Referendare) sind in der Regel auf dem Berufsweg zum Beamten oder zur Beamtin, dafür absolvieren sie schließlich das Referendariat. Die meisten Lehramtsanwärter an staatlichen Schulen sind deswegen auch schon Beamte auf Widerruf. Für Beamte auf Lebenszeit, aber auch schon als Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Probe, ist eine private Krankenversicherung (PKV) aufgrund des geltenden Systems der staatlichen Beihilfen attraktiver als eine gesetzliche Versicherung.

Für viele Rechtsreferendare ist das Referendariat dagegen nur eine vorgeschriebene Durchgangsstation auf dem Weg in eine Festanstellung in der Privatwirtschaft oder eine freiberufliche Tätigkeit als Anwalt. In beiden Fällen hängt die Entscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung vom späteren Einkommen, den gewünschten Leistungen und der persönlichen Vorliebe ab. Der eine oder andere Rechtsreferendar möchte allerdings Staatsanwalt oder Richter werden – oder strebt eine anderweitige Laufbahn als Beamter an. Hier werden dann plötzlich die Beamtentarife der PKV-Anbieter wieder sehr interessant.


 

Lehramtsanwärter / Referendar? Beamter auf Widerruf ist die Regel!

Lehramtsanwärter / Referendar? Beamter auf Widerruf ist die Regel! | Private Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter

Während Rechtsreferendare in aller Regel als Angestellte im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, schaffen Lehramtsanwärter mit dem Referendariat sehr häufig schon den ersten Schritt zum Beamten. Sie sind bereits Beamter oder Beamtin auf Widerruf. Dies eröffnet ganz andere Möglichkeiten bei der Wahl der Krankenversicherung, denn auch schon mit einem Anwärter-Status (z.B. Beamter in Ausbildung, Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe) besteht Wahlfreiheit bezüglich der Krankenversicherung. Wer sich sicher ist, dass er oder sie den weiteren Weg gehen möchte und die Verbeamtung auf Lebenszeit anstrebt, kann bereits für das Referendariat nach dem privaten Krankenversicherer suchen, bei dem man für den Rest des Lebens versichert sein möchte. Wer vorher schon zu Studentenzeiten privat versichert war, hat es hier also am einfachsten. Wer vorher gesetzlich versichert oder familienversichert war, kann aktiv werden und über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken.

Wer sein Referendariat im Rahmen einer Anstellung im öffentlichen Dienst ableistet, hat dagegen keine Wahl und ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Das Einkommen liegt sicherlich unter der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 57.600 € (Stand: 2017), erst ab dieser Grenze wäre ein freier Wechsel in die PKV möglich.

 
 
Lehramtsanwärter / Referendar? Beamter auf Widerruf ist die Regel! | Private Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter

Für Beamte und Beamtinnen auf Widerruf ist eine private Krankenversicherung in aller Regel finanziell attraktiver als die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse. Der Vorteil für die PKV entsteht durch das System der Beihilfen für Bundes- und Landesbeamte. Die letztliche Höhe der Beihilfe richtet sich nach der Bundesbeihilfeverordnung und nach zusätzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Auch als Beamter oder Beamter kann man sich dank Wahlfreiheit freiwillig gesetzlich krankenversichern. Dies macht in der Praxis allerdings meist finanziell wenig Sinn, denn als Beamter oder Beamtin müsste man in diesem Fall den vollen Beitragssatz zahlen – inklusive Arbeitsgeberanteil. Zusätzlich würde man auch – nach einer gewissen Übergangsfrist – den Anspruch auf die Übernahme eben dieses „Arbeitgeberanteils“ durch die Beihilfen verlieren.

 
 
 

Aktuelle Beihilfesätze für Bundesbeamte

STATUS HÖHE DER BEIHILFE
Beamter / Beamtin (auch auf Widerruf, auf Probe) 50%
Beamter / Beamtin, mindestens zwei Kinder 70%
Beamter / Beamtin, im Ruhestand 70%
Ehepartner 70%
Kinder (bei Bezug von Kindergeld) 80%

Private Krankenversicherung für Referendare im Vergleich!

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PKV-Tipps: Vor, während und nach dem Referendariat (Lehramt)

Vor dem Referendariat

Die Anbieter von privaten Krankenversicherungen haben großes Interesse an Beamten als Kunden. Deswegen bemühen sie sich auch schon um Beamte auf Widerruf und locken mit Sonderkonditionen für Lehramtsanwärter / Referendare. Bei diesen Einstiegs-Tarifen gibt es in der Regel allerdings eine Altersbegrenzung. Für ältere Referendare und Referendarinnen (ab 35 Jahren) kann also, trotz Beamtenstatus, gegebenenfalls die GKV die bessere Option im Referendariat sein.

Auch für Lehramtsanwärter / Referendare mit Familie kann eine gesetzliche Versicherung während des Referendariats im Einzelfall günstiger sein. In der GKV sind nämlich Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen kostenfrei mitversichert. In der PKV ist dies nicht der Fall und auch die staatlichen Beihilfen decken für die Familienmitglieder nicht alles ab.

Für Menschen mit chronischen Erkrankungen kann es schwierig sein, eine bezahlbare, private Krankenversicherung zu finden. Egal ob als Beamter auf Widerruf, als Beamter auf Probe oder als Beamter auf Lebenszeit. In den obligatorischen Fragen zur Gesundheitsprüfung darf man die entsprechenden Informationen nämlich nicht verschweigen, da sonst die PKV später – mit gutem Recht – die Leistung für eben diese chronische Erkrankung verweigern kann. In der GKV spielen der aktuelle Gesundheitszustand und die gesundheitliche Risikoperspektive dagegen keine Rolle. Ein bewusster Verzicht auf die Beihilfen und ein Verbleib im GKV-System kann hier also die bessere Option sein.

 

Während des Referendariats

Achtung! Jeder Referendar und jede Referendarin wird nach dem zweiten Staatsexamen und vor dem ersten Schultag für einige Zeit (mindestens sechs Wochen) arbeitslos. Der Haken: die Beihilfe für Beamte auf Widerruf entfällt bereits nach einem Monat. Es kann also empfehlenswert sein, sicherheitshalber eine sogenannte Anwartschaftsversicherung bei einem PKV-Anbieter abzuschließen. Dadurch bleibt man privat versichert, die Versicherung „ruht“ während der Übergangsphase allerdings. Die Anwartschaftsversicherung ermöglicht dann einen schnellen und unkomplizierten Wiedereinstieg in den Beamtentarif, nachdem klar ist, an welcher Schule (staatlich oder privat) und mit welchem Status (z.B. Beamter auf Probe) die Lehrerlaufbahn beginnt.

Achtung! Wer während des Referendariats oder danach von besseren PKV-Leistungen profitieren möchte, muss unter Umständen erneut eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Der Wechsel von einem sehr günstigen Anwärter-Tarif in einen höherwertigen Tarif kann unbürokratisch möglich sein, grundsätzlich haben die Versicherer aber auch bei einem Tarifwechsel das Recht so zu verfahren wie bei einem Neuabschluss. Rein technisch gesehen ist es ja eine andere Form der Versicherung: mit anderen Leistungen und anderen Kosten. Entsprechend kann und darf sich der PKV-Anbieter bei den Risiken absichern.

Während des Referendariats | Private Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter
 
 
 

Nach dem Referendariat

Nach dem Referendariat | Private Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter

Wer nach Referendariat und erfolgreichem zweiten Staatsexamen die Schullaufbahn einschlägt, bleibt in aller Regel Beamter. Der vergünstigte PKV-Tarif (Lehramtsanwärter, Beamtenanwärter) wird in einen vollwertigen Beihilfetarif umgewandelt. Dadurch steigen die Kosten für die PKV im ersten Schritt, denn in einem vollwertigen Tarif werden nun auch – so ist es gesetzlich vorgeschrieben – Altersrückstellungen gebildet. Diese dienen dazu die steigenden PKV-Kosten in höherem Alter etwas abzufedern. Positiv: Bei einer reinen Umstellung der PKV von Anwärter-Tarif auf Beamten-Tarif erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung.

 
 

Rechtsreferendar? Ausnahmen bestätigen die Regel!

In 15 von 16 Bundesländern sind Rechtsreferendare heute während der Zeit des Referendariats in einem ganz regulären öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis beschäftigt. Dies hat Folgen: Es gilt die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), denn das Einkommen übersteigt ganz sicher nicht die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze von 57.600 € (Stand: 2017). Ab dieser Grenze wäre ein freier Wechsel in die PKV möglich.

Für Juristen ist es das tägliche Brot: Ausnahmen bestätigen die Regel. Die einzige Ausnahme beim Rechtsreferendariat: Thüringen. In diesem Bundesland wird man aktuell noch als Beamter beziehungsweise Beamtin auf Widerruf eingestellt. Wer also vorher schon privat versichert war – zum Beispiel als Student oder Studentin – und das Referendariat in Thüringen absolviert, kann erst einmal privat versichert bleiben. Auch wer über eine Berufslaufbahn mit dem Zwischenziel Verbeamtung nachdenkt, kann schon jetzt den Weg in die private Krankenversicherung wählen.

 
 

PKV-Tipps: Vor, während und nach dem Referendariat (Jura)

Vor dem Referendariat

Wer während des Jurastudiums privat krankenversichert war und nicht in Thüringen Rechtsreferendar wird, muss sich in jedem Fall mit dem Thema Krankenversicherung beschäftigen. Aufgrund des Anstellungsverhältnisses greift meist die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse.

 

Während des Referendariats

  • Thüringen: private Krankenversicherung (z.B. Beamtentarif) möglich, aber nicht verpflichtend
  • Übrige Bundesländer: private Krankenversicherung nicht möglich
Während des Referendariats | Private Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter

Achtung! Die Anbieter von privaten Krankenversicherungen haben die Daumenschrauben rund um die Gesundheitsprüfungen deutlich angezogen. Wer schon während des Referendariats absehen kann, dass er oder sie später privat versichert sein wird oder privat versichert sein möchte, kann eine Anwartschaftsversicherung abschließen, um es später bei der Aufnahme in die PKV deutlich leichter zu haben.

Auch eine bisherige private Krankenversicherung kann so während der Zeit des Referendariats „konserviert“ werden. Eine Anwartschaftsversicherung geht in der Regel mit überschaubaren Kosten einher. Über diese Versicherung ist man technisch privat versichert, die Versicherung „ruht“ allerdings. Man hat damit zwar mehr Kosten, hält sich aber alle Optionen offen. Wer nach dem Referendariat direkt sehr gut verdient und über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, hat es beim Wechsel in die PKV so deutlich leichter. Gleiches gilt für Referendare, die eine Beamtenlaufbahn bei Bund und Land anstreben und sich langfristig in einem PKV-Beamtentarif versichern wollen.

 
 
 

Nach dem Referendariat

Nach der Zeit als Rechtsreferendar kommt es auf die weitere Karriereplanung an, welche Entscheidungen rund um die Krankenversicherung anstehen. Freiberufliche Rechtsanwälte können sich privat versichern, können aber auch als freiwillig Versicherter in der GKV bleiben. Dieser Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse muss innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des Rechtsreferendariats der GKV gemeldet werden. Die GKV ist in jungen Jahren tendenziell teurer als die PKV. Dies kann durch Gründungszuschüsse (z.B. Arbeitsagentur) abgefedert werden. Im Alter kehrt es sich um: die PKV ist hier in der Regel deutlich teurer.

Wer den Weg in den Staatsdienst wählt und zum Beispiel als Staatsanwalt oder Richter arbeitet, wird Beamter. Durch das staatliche System der Beihilfen für Beamte ist die private Krankenversicherung in der Regel attraktiver. Die meisten PKV-Anbieter haben entsprechende Beihilfetarife in ihrer Produktpalette.

Achtung!: Der Wechsel in die PKV ist fast schon eine Entscheidung fürs Leben. Die Rückkehr ins gesetzliche Solidarsystem ist in der Regel nur schwer möglich, zum Beispiel durch Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit als Anwalt oder eine längere Phase der Arbeitslosigkeit. Munteres Hin- und Herwechseln zwischen den Systemen ist weder vom Gesetzgeber gewünscht noch finanziell sinnvoll. Auch innerhalb der PKV zu wechseln macht nur selten Sinn, denn bei jedem Wechsel gehen die Altersrückstellungen beim bisherigen Versicherer verloren. In finanziell schwierigeren Zeiten und bei Änderungen des beruflichen Status empfiehlt sich oft ein „Downgrade“ bei der PKV, dass heißt der Wechsel in den Basis-Tarif beim eigenen PKV-Anbieter. Dieser ist deutlich günstiger als die höherwertigen Premium-Tarife und muss von jedem Versicherer – so ist es gesetzlich vorgeschrieben – angeboten werden.

 
 

Private Krankenversicherung für Referendare im Vergleich!

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Basics: Die private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) ist grundsätzlich anders organisiert als das solidarische System der gesetzlichen Krankenkassen. Private Krankenversicherungen werden von gewinnorientierten privatwirtschaftlichen Unternehmen angeboten. Die zu zahlende Versicherungsprämie hängt nicht vom Einkommen ab, sondern orientiert sich an Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Risiken. Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung kann eine Gesundheitsprüfung (z.B. Fragen) notwendig sein. Die meisten Leistungen, die man in Anspruch nimmt, müssen zuerst selbst bezahlt werden und werden dann später von der Versicherung erstattet. Bessere Leistungen gehen bei der PKV immer mit höheren Kosten einher. Es gibt deswegen unterschiedlich leistungsstarke PKV-Tarife für unterschiedliche Zielgruppen. Eine teure private Krankenversicherung bietet in der Regel Vorzugsbehandlung beim Arzt und im Krankenhaus. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist deutlich einfacher als der Wechsel zurück ins gesetzliche System.

Basics: Die gesetzliche Krankenversicherung

Bei der gesetzlichen Krankenkasse dreht sich alles um die Höhe des Einkommens, mit allen Vor- und Nachteilen. Das Einkommen bestimmt die Höhe der monatlichen Beiträge und ob später ein Wechsel als gutverdienender Angestellter in die PKV möglich ist. Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Risiken spielen für die gesetzliche Krankenversicherung keine Rolle. Die Leistungen der GKV sind standardisiert und ähneln sich von Kasse zu Kasse sehr. Alle von den Krankenkassen anerkannten Leistungen, die man in Anspruch nimmt, werden direkt zwischen Arzt, Apotheke und Krankenhaus abgerechnet. Als GKV-Patient muss man nur Kleinbeträge hinzuzahlen. Höhere Leistungen als der gesetzliche Standard sind über private Zusatzversicherungen möglich. Bestimmte Zielgruppen können oder sollen die private Krankenversicherung verlassen dürfen: zum Beispiel Beamte, erfolgreiche Freiberufler, festangestellte Gutverdiener und Kinder. Der Wechsel zurück ins gesetzliche System ist für alle privat Versicherten schwierig, egal ob sie gut oder schlecht verdienen.