
Wartezeitenanrechnung
In der Regel muss man nach Abschluss einer privaten Krankenversicherung drei Monate warten, bis man Leistungen in Anspruch nehmen kann. Anders gesagt, in den ersten drei Monaten muss die Versicherung für keine Leistung aufkommen. Einzige Ausnahme sind hier Unfälle. Es gibt allerdings Möglichkeiten, wie man diese Wartezeit umgehen kann. Die Form der Wartezeitanrechnung oder die Möglichkeit des Wartezeiterlasses wird gerne vom Versicherten in Anspruch genommen. Damit die Wartezeit erfolgreich umgangen werden kann, müssen allerdings einige Voraussetzungen und Bedingungen auf den Versicherungsnehmer zutreffen. Zum Beispiel: lückenloser Wechsel von einer Krankenversicherung zur anderen, bei Zeitpunkt des Wechselns war man vorher mindestens acht Monate Krankenversichert usw.