
Aufrechnung
Der Begriff Aufrechnung kommt nur im Bereich der privaten Krankenversicherung zum Tragen. Unter dem Begriff versteht sich der Vorgang, dass eine Forderung mit einer Gegenforderung aufgerechnet wird. Diese Aufrechnung im Bereich der privaten Krankenversicherung kann aber nur dann durchgeführt werden, wenn es sich bei der Gegenforderung um eine rechtlich anerkannte Forderung handelt. Sollte die Forderung rein subjektiv ohne rechtliche Stütze gestellt werden, besteht kein Recht auf eine Rechnung der Forderungen. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung wird nicht von einer Aufrechnung, sondern einer Verrechnung von Forderungen gesprochen, sodass es hier oftmals zu Verwirrung hinsichtlich der verwendeten Begrifflichkeiten kommen kann.