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beitragsrueckerstattung

Beitragsrückerstattung

Viele Krankenkassen arbeiten mit dem so genannten Prinzip der Beitragsrückerstattung, dies bedeutet, dass Beiträge bis zu einer gewissen Höhe im Jahr zurückerstattet werden, wenn im abgelaufenen Jahr keine Kosten durch den Versicherten verursacht wurden, welche über die Routineuntersuchungen wie dem halbjährigen Besuch beim Zahnarzt hinausgehen.  Diese Beitragsrückerstattung trifft vor allem auf die privaten Krankenversicherungen zu, welche dieses Prinzip fest in ihrem Versicherungssystem integriert haben. Auch einige gesetzliche Krankenversicherungen bieten ihren Versicherten die Möglichkeit in den so genannten Wahltarifen eine Beitragsrückerstattung zu erhalten. Ein Vergleich der einzelnen Angebote zwischen gesetzlichen und privaten Beitragsrückerstattungsmodellen lohnt.

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In unserem Lexikon bringen wir Ihnen Fachbegriffe von A bis Z aus dem Bereich der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens näher. Die Palette der Begrifflichkeiten reicht von Aberration bis zum Zulassungsbezirk.