
Abrechnungsprinzip
Jeder der sich in der privaten Krankenversicherung versichern möchte und auch darf, hat sicherlich zum Abrechnungsprinzip der privaten Krankenkasse viele Fragen. Für viele ist die Selbstbeteiligung von 500 Euro abschreckend. Das Abrechnungsprinzip der PKV sieht vor, dass ein Versicherter für ein Kalenderjahr einen Eigenanteil von 500 Euro zu leisten hat. In diesem Eigenanteil werden alle Kosten zusammengefasst, welche für Medikamente oder für den Heilungsprozess aufgewendet werden müssen. Auch der Arztbesuch. Alles was den vereinbarten Selbstbeteiligungsbetrag übersteigt, bekommt man von der privaten Krankenkasse wieder zurück. Somit gilt grundsätzlich, dass der Eigenanteil für das gesamte Kalenderjahr nicht überschritten wird.