
Myokard
Bei dem Myokard handelt es sich um einen Teil des Herzmuskels, welcher für das Zusammenziehen der beiden Herzvorhöfe und den Herzkammern zuständig ist. In der Regel kommt ein Versicherter mit dem Begriff Myokard nur in Verbindung, wenn beispielsweise eine Erkrankung am Herzen vorliegt. Beispielsweise kann es durch eine Störung des Muskels zu einer falschen Reizweiterleitung kommen, sodass es zu einer Herzmuskelentzündung kommen kann. Diese Arten der Entzündung sind unter dem Begriff Myokarditis zusammengefasst und müssen von einem spezialisierten Arzt überwacht werden. Je nach Ursache und Schwere der Erkrankung kann solch eine Erkrankung auch eine Operation am Herzen notwendig erscheinen lassen.