
Arbeitgeberbescheinigung
Für Arbeitnehmer, die aufgrund ihres Einkommens die Möglichkeit besitzen in die private Krankenversicherung zu wechseln, ist eine Arbeitgeberbescheinigung notwendig, um dem Arbeitgeber nachweisen zu können, dass eine Krankenversicherung vorliegt. Wichtig bei solch einer Arbeitgeberbescheinigung ist es, dass darin genau fixiert ist, die Leistungen der privaten Krankenversicherung den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung abzudecken. Sollten die Leistungen der privaten Krankenversicherung nicht auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherungen liegen, kann auch keine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgen. Sollte hingegen der Leistungskatalog konform sein, werden vom Arbeitgeber bis zu 50 Prozent der anfallenden Krankenversicherungskosten übernommen.