
Einbettzimmer
In der Regel zählt ein Einbettzimmer zu den Leistungen in der privaten Krankenversicherung. Diese Leistung muss allerdings bei Vertragsabschluss gewählt werden, um diese auch bei Bedarf in Anspruch nehmen zu können. Eine Betreuung im Einbettzimmer ist in einem Krankenhaus wesentlich teurer, weshalb diese Leistung von der privaten Krankenversicherung nicht als Grundleistung angeboten wird. Möchte man ein Einbettzimmer haben, muss man folglich auch einen höheren Beitrag bezahlen. Gesetzlich Krankenversicherte haben keinen Anspruch auf ein Einbettzimmer. Werden sie dennoch in einem Einbettzimmer untergebracht, weil kein Platz in einem Mehrbettzimmer frei ist, darf dies dann dem Patienten nicht in Rechnung gestellt werden.