
Allgemeiner Beitragssatz gesetzliche Krankenversicherung
Im Gegensatz zu früheren Jahren besteht seit der Gesundheitsreform von 2009 ein allgemeiner Beitragssatz für alle gesetzlich Versicherten. Es gibt keine Unterschiede mehr hinsichtlich der Beitragshöhe zwischen den einzelnen Versicherungen. Dies hat zur Folge, dass sich aufgrund des allgemeinen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Wechsel zwischen den einzelnen Kassen kaum noch lohnt, da die Leistungen der einzelnen Kassen vorgeschrieben sind. Die Höhe der monatlichen Beiträge wird nicht von der gesetzlichen Krankenkasse festgelegt, sondern vom Gesundheitsministerium. Zusätzlich haben die Kassen aber die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag zu erheben, falls das zugewiesene Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreicht.