
Kunststoffgläser
In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Versorgung mit dem medizinischen notwendigen Artikel gewährleistet. Dies bedeutet, dass auch Brillen und Brillengläser in dieser Regelung mit eingeschlossen sind. Doch erhalten die Versicherten nur die günstigste Möglichkeit und einfachste Ausführung. Alle Varianten darüber hinaus müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Etwas anders gestaltet sich dieser Sachverhalt in der privaten Krankenversicherung, hier kann es je nach Tarif auch möglich sein, dass Kunststoffgläser finanziert werden. Eine gute Möglichkeit für gesetzlich Versicherte ist es auf eine private Zusatzversicherung zurückzugreifen, welche zumindest zusätzlich entstehende Kosten abfedert. Hierzu bieten die privaten Versicherungsanbieter eine ganze Reihe interessanter Produkte an.