
Mangelfolgeschaden
Ein Mangelfolgeschaden wird dadurch definiert, dass durch eine unzureichend ausgeführte Arbeit, ein Schaden entstanden ist oder die unzureichend ausgeführte Arbeit, die Ursache für solch einen Schaden sein kann. Die Problematik eines Mangelfolgeschaden kommt meist im Handwerk oder im Bau zum tragen, wobei der Verursacher in der Regel voll haftbar für die durch seine unzureichend ausgeführte Arbeit auftretenden Schäden ist. Wichtig ist eine genaue Dokumentation jedes einzelnen Mangelfolgeschadens, um entsprechende Schäden auch geltend machen zu können. Je nach Höhe des Schadens bietet sich die Einschaltung eines speziellen Gutachters an, welcher Schadenssumme und Ursache genau bestimmen kann.