
Abrechnungsprinzip GKV PKV
Das Abrechnungsprinzip GKV und PKV unterscheidet sich etwas. Bei der GKV handelt es sich um ein sogenanntes Sachleistungsprinzip. Einfach erklärt bedeutet dies, dass der Arzt oder das Krankenhaus direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet. Etwas anders ist dies bei der PKV. Ist man privat Krankenversichert, wird das Kostenerstattungsprinzip in Anspruch genommen. Der Arzt oder das Krankenhaus rechnet direkt mit dem Patienten ab. Dieser hat einen Anspruch auf die Erstattung durch seine private Krankenversicherung. Allerdings muss hier der Eigenanteil, der Jährlich zu leisten ist, berücksichtigt werden.