
Mutterschaftsurlaub
Auch heute spricht man immer noch vom sogenannten Mutterschaftsurlaub, obwohl dieser bereits 1986 durch den Erziehungsurlaub abgelöst wurde. Deshalb existiert dieser Begriff heute eigentlich gar nicht mehr. Der heutige Erziehungsurlaub, auch Elternzeit genannt, beginnt erst nach dem Mutterschutz, sprich acht Wochen nach der Entbindung und muss bereits vor der Geburt beim Arbeitgeber beantragt werden. 14 Monate lang bekommt man dann 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehaltes, welches man vor der Geburt bekam. Minimum sind dies 300 Euro, maximal allerdings 1800 Euro monatlich. Erwerbslose können ebenso Elterngeld beziehen, sie erhalten den Minimumbetrag, also 300 Euro. Alleinerziehende können den Mutterschaftsurlaub komplett nehmen, sprich die 14 Monate, Verheiratete können sich diesen teilen.