
Sozialversicherung
Unter dem Begriff Sozialversicherung sind in Deutschland die gesetzlichen Angebote der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung zusammengefasst. Bei jeder einzelnen Sozialversicherung handelt es sich um eine sogenannte Pflichtversicherung, welche für jeden Bundesbürger verbindlich ist, so fern nicht entsprechende Kriterien für eine Entbindung vorliegen. Dies kann beispielsweise für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung vorliegen, wenn das jährliche Einkommen über einer festgelegten Grenze liegt, sodass die Möglichkeit besteht, in die private Krankenversicherung zu wechseln. So kann beispielsweise die gesetzliche Sozialversicherung auch im Bereich der Rente durch einen privaten Anbieter ersetzt werden, wenn die jährlichen Einkünfte über der Bemessungsgrundlage liegen.