
Allgemeine Wartezeit
Die allgemeine Wartezeit ist der Zeitraum, welcher beim Eintritt in die private Krankenversicherung abgewartet werden muss, bis das gesamte Leistungsspektrum Gültigkeit besitzt. Durch die allgemeine Wartezeit schützen sich die privaten Krankenversicherungen davor, dass Kosten für Krankheiten bzw. deren Behandlung übernommen werden müssen, welche vor dem Beginn der Versicherung bereits bekannt war. Sehr deutlich wird die allgemeine Wartezeit beispielsweise bei Zahnarztbehandlungen, hier müssen meist acht Monate vergehen, bis die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung übernimmt. Ausgeschlossen von der Wartezeit sind natürlich Unfälle oder andere Arten von unvorhergesehenen Erkrankungen, welche beim Abschluss der Versicherung noch nicht absehbar waren.