
Datenschutzklausel
Damit man einen Antrag stellen kann für eine private Krankenversicherung, muss man als Versicherungsnehmer seine persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer und Geburtsdatum an den Versicherungsträger weitergeben. Weitere persönliche Daten, sind Auskünfte über den Gesundheitszustand, aber auch Vorerkrankungen und der Familienstand. Durch die Datenschutzklausel ist der Versicherungsträger bevollmächtigt, dass im Falle des Vertragsschlusses die relevanten Daten des Versicherungsnehmers gespeichert werden dürfen. In der Datenschutzklausel ist aber auch vermerkt, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Durch die Datenschutzklausel ist es auch verboten, Kundenadressen zu verkaufen oder weiterzugeben, damit andere Unternehmen diese zu Werbezwecken verwenden können.