
Pflichtversicherte
In Deutschland wird zwischen einem gesetzlichen und einem privaten Sozialversicherungssystem unterschieden. Alle Personen, die sich im gesetzlichen System bewegen, sind sogenannte Pflichtversicherte. Seit der Gesundheitsreform 2007 besteht eine Krankenversicherungspflicht, dies bedeutet, dass entweder eine Versicherung in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung vorliegen muss. Pflichtversicherte können dieser Versicherungspflicht nur entgehen, wenn Versicherungspflichtgrenzen über- oder unterschritten werden. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich auch bei einem privaten Versicherungsanbieter versichern zu können. Die Beiträge für Pflichtversicherte werden direkt von den Arbeitnehmern an die Versicherungen überwiesen.