
Festbeträge
Seitdem 1989 das Gesundheitsreformgesetz in Kraft getreten ist, gelten für die Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenversicherung Festbeträge, welche auf die Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel erhoben werden. Bei diesen Festbeträgen handelt es ich um die Erstattungshöchstbeträge, welche die gesetzliche Krankenversicherung für Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel für den Versicherten aufwendet werden. Bei diesen Festbeträgen handelt es sich nicht um die staatlich festgesetzten Preise. Das bedeutet, gesetzliche Krankenversicherung übernehmen die Kosten für Medikamente undHilfsmittel nur bis zu einem bestimmten Betrag, alles was darüber hinaus geht, muss der Versicherte selbst aus eigener Tasche bezahlen.