
Krankenkassenwahlrecht
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung können ein Krankenkassenwahlrecht in Anspruch nehmen. Dies bedeutet, dass die Versicherten unter Einhaltung der jeweiligen Bindefristen, frei zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen wechseln können. Dies gilt natürlich auch für den Fall eines Sonderkündigungsrechtes, beispielsweise wenn eine gesetzliche Krankenversicherung von ihren Patienten einen monatlichen Zusatzbeitrag verlangt. Trotz des gleich hohen Beitragssatzes bieten die verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten unterschiedlich guten Service, sodass ein Vergleich der einzelnen Anbieter immer lohnt. Die normale Bindefrist bis ein Wechsel ohne besonderen Grund erfolgen kann liegt bei 18 Monaten.