
Auszahlung
Die Auszahlung ist ein Begriff, welcher lediglich bei den privaten Krankenversicherungen vorkommt. So wird unter einer Auszahlung der Vorgang beschrieben, dass die Kranken ihren Versicherten die Rechnungssumme für eine ärztliche Behandlung erstattet. Hierbei sollte aber immer bedacht werden, dass die eingereichten Rechnungen erst von der privaten Krankenversicherung geprüft werden, ob der Versicherte überhaupt einen Anspruch auf die Kostenübernahme hat. In vielen Fällen besteht keine 100%ige Kostenübernahme, sondern es werden lediglich 70% o. ä. übernommen. Die jeweiligen Konditionen sind in der Versicherungspolice definiert. In der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt keine Auszahlung, da die ärztlichen Leistungen vom Arzt direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.