
Versicherungsfall
Es ist dann die Rede von einem Versicherungsfall, wenn ein Versicherungsnehmer, Leistungen aus einem Versicherungsvertrag geltend machen kann. Dies bezieht sich auf alle Versicherungen, egal ob es sich um eine Sachversicherung handelt, oder um eine soziale Versicherung. Beispielsweise tritt bei der Krankenversicherung der Versicherungsfall dann ein, wenn der Versicherungsnehmer erkrankt, oder auch dann wenn er zu Vorsorgeuntersuchungen geht. Ein anderes Beispiel wäre, wenn bei einer Zahnzusatzversicherung, der Versicherte Zahnersatz benötigt. Ist die entsprechende Gesellschaft zur Leistungspflicht verpflichtet, dann spricht man von einem Versicherungsfall. Grundsätzlich bezieht sich ein Versicherungsfall auf das versicherte Risiko.